Arbeitsmarkt

Hartz IV im Öffentlichen Dienst

Von Sven Astheimer, Nürnberg

29. März 2007 Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) will seine Kabinettskollegen für die Einführung von Mindestlöhnen und ein Verbot sittenwidriger Löhne gewinnen. Dass mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland trotz einer Vollzeitbeschäftigung Einkünfte unterhalb des Existenzminimums und deshalb zusätzlich Arbeitslosengeld II beziehen, empört den Minister.

Um daran etwas zu ändern, könnte die öffentliche Hand mit gutem Vorbild vorangehen. Denn rund 13.000 dieser so genannten „Aufstocker“ stammen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus dem Öffentlichen Dienst. Selbst die BA entdeckte unter ihrem Personal „ein paar solcher Fälle“, wie ihr Vorstandsvorsitzender Frank-Jürgen Weise einräumt. Das Gehalt der Betroffenen sei mittlerweile entsprechend aufgestockt worden. „Es wäre schwer vermittelbar gewesen, wenn wir unsere eigenen Leute darauf hinweisen, dass sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben“, räumt Weise ein.

Begriff „Arbeitslosengeld II“ völlig unangebracht

Vor allem im einfachen und mittleren Dienst und wenn dem Haushalt dazu mehrere Kinder angehören können solche Konstellationen auftreten, erklärt Heinrich Alt, zuständiger BA-Vorstand. Alt bereitet die Entwicklung des ergänzenden Leistungsbezugs Sorge. Nach der Einführung von Hartz IV im Januar 2005 erhielten knapp 290.000 Personen zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen noch staatliche Transferleistungen. Eineinhalb Jahre später war es bereits eine Million.

Bereinigt um arbeitsmarktpolitisch motivierte Beschäftigungsverhältnisse wie Minijobber lag die Zahl der regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten immer noch bei mehr als 570.000, wovon wiederum der Großteil einer Vollzeitbeschäftigung nachging. Den Begriff „Arbeitslosengeld II“ hält Alt in diesen Fällen auch für völlig unangebracht.

„Auf Kosten des Steuerzahlers“

Eine offizielle Statistik über die Herkunft der Leistungsempfänger nach Branchen oder Region gibt es bislang nicht. Aber Alt will die Lücke schließen und lässt derzeit nachrecherchieren. Nach bisherigem Stand ist die Dienstleistungsbranche mit mehr als 330.000 Personen der Haupttreiber des Phänomens. Aus dem Handel wurden rund 80.000 Anträge gestellt. Für Alt zeigt dies bereits, dass sich einige Branchen „auf Kosten der Steuerzahlers“ auf niedrige Löhne einigen.

Politiker und Tarifparteien seien deshalb aufgefordert, sich mit dieser Problematik zu beschäftigen, fügte er hinzu, ohne sich explizit der Forderung nach Mindestlöhnen anzuschließen. Und auch das Argument, eine zu üppige soziale Absicherung nehme den Menschen den Anreiz, eine niedrig entlohnte Tätigkeit aufzunehmen, sieht er als entkräftet an. „In einer halben Million Fälle trifft es jedenfalls nicht zu.“



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp, F.A.Z.

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