Europäische Union

Verstärkte Bestrebungen zur Änderung des Stabilitätspakts

11. Juni 2004 Im Vorfeld des in der kommenden Woche stattfindenden Verfassungsgipfels der EU-Staats- und Regierungschefs bahnt sich ein Konflikt zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission um die Verfassungsbestimmungen zum EU-Defizitverfahren an. Die Regierung in Berlin will eine im Verfassungsentwurf vorgesehene Bestimmung verhindern, die gegenüber dem derzeit gültigen Verfahren eine Stärkung der Position der Europäischen Kommission zur Folge hätte (F.A.Z. vom 9. Juni). Für dieses Anliegen hat sie jetzt Bündnispartner gefunden. In einem gemeinsamen Brief an die irische Ratspräsidentschaft fordern die Außenminister Deutschlands, Italiens, Polens und Griechenlands eine Änderung dieser Regelung. In deutschen Diplomatenkreisen war zu hören, daß noch weitere EU-Mitgliedstaaten für das deutsche Anliegen Sympathie bekundet hätten. Der Sprecher des für Wirtschafts- und Währungsfragen zuständigen EU-Kommissars Joaquín Almunia sagte dagegen, es sei für die Kommission unstrittig, daß die bisher vorgesehenen Verfassungsregeln zur Defizitpolitik nicht mehr angetastet werden sollten. Die Brüsseler Behörde will nach der Verabschiedung der Verfassung selbst Vorschläge zur Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes machen. Diese sollen aber innerhalb des Verfassungsrahmens bleiben und liefen nur auf eine Änderung von europäischem Sekundärrecht hinaus.

Der Brief der vier Staaten erhält vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Defizitverfahren besondere Brisanz. Er betrifft die Frage, wer künftig unter welchen Bedingungen feststellen kann, ob der Haushalt eines Mitgliedstaates ein übermäßiges Defizit aufweist. Bisher entscheiden darüber die Finanzminister mit qualifizierter Mehrheit auf "Empfehlung" der Kommission. Im Mai waren die Minister einer entsprechenden Empfehlung der Kommission nicht gefolgt und hatten einen "blauen Brief" an Italien verweigert. Der Verfassungsentwurf sieht demgegenüber vor, daß die Minister einen "Vorschlag" der Kommission zur Feststellung eines Defizits nur einstimmig zurückweisen können. Deutschland lehnt eine solche Stärkung der Kommission mit dem Argument ab, daß so die finanzpolitische Autonomie der Nationalstaaten untergraben werde: "Die Finanzpolitik ist schließlich keine Gemeinschaftsaufgabe", hieß es in deutschen Diplomatenkreisen in Brüssel.

Reform des Stabilitätspakts

Die Bundesregierung zeigte sich am Freitag dagegen offen für eine Initiative der niederländischen Regierung, die auf eine Reform des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zielt. Die Regierung in Den Haag bereitet offenbar eine Erklärung vor, mit der die Mitgliedstaaten auf einen stärkeren Defizitabbau in Aufschwungphasen verpflichtet werden sollen. Diese Erklärung könnte in die Verfassung eingefügt werden. Der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg sagte, an einer solchen Erklärung werde "offensichtlich noch gearbeitet". Wie die Erklärung in der Verfassung verankert werden könnte, blieb am Freitag offen. Inhaltlich decken sich die niederländischen Vorstellungen aber mit jenen der Kommission, die ebenfalls darauf dringt, die Mitgliedstaaten auf einen stärkeren Defizitabbau in Aufschwungphasen zu verpflichten.

Die irische Präsidentschaft hat unterdessen einen leicht veränderten Verfassungsvorschlag veröffentlicht, der auf die jüngsten Verhandlungsergebnisse der Regierungskonferenz zurückgeht. Darin ist ein weiterer Kritikpunkt der Europäischen Zentralbank (EZB) an dem Verfassungsentwurf entschärft worden. Die EZB wird künftig gehört werden müssen, wenn Bestimmungen zur Geldpolitik in Titel III des dritten Verfassungsteils nach dem neuen vereinfachten Verfahren geändert werden. Bisher waren hier keine Konsultationen mit der EZB vorgesehen.

Text: wmu./pwe. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.06.2004, Nr. 134 / Seite 11

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