17. November 2005 Die Ehegattenbesteuerung soll auf eine neue Grundlage gestellt werden. Statt der bisherigen Steuerklassen werden wir ein Anteilsystem einführen, mit dem jeder Ehegatte künftig soviel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht, heißt der Passus, der gleichsam in letzter Sekunde in den Koalitionsvertrag von Union und SPD eingefügt wurde.
Das ist kein Abrücken vom Ehegattensplitting, sagte die alte und neue Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks, am Rande des SPD-Parteitags in Karlsruhe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Eheleute noch mit unterschiedlichen Steuerkarten
Die gemeinsame Besteuerung der Ehegatten, die bisher nachträglich vom Finanzamt berücksichtigt wird, würde nach ihren Worten nach einer Umstellung laufend vollzogen. Ich hoffe, daß wir das in dieser Legislaturperiode hinkriegen, sagte sie. Voraussetzung sei ein vollständiges elektronisches Besteuerungsverfahren. Dazu müsse das Zusammenspiel zwischen Meldebehörden und Finanzämtern überall im Land funktionieren. Außerdem müsse jeder dazu ein steuerliches Identifikationsmerkmal erhalten.
Bisher ist es zumeist so, daß die Eheleute mit unterschiedlichen Steuerkarten arbeiten. Beim Besserverdienenden wird berücksichtigt, daß er nicht allein von dem Geld lebt. Bei ihm wird die mit steigendem Einkommen steigende Steuerlast (Progression) geschmälert. Beim Partner schlägt im Gegenzug die Progression um so härter zu, selbst wenn er wenig verdient. Selbst sein Freibetrag wird bisher beim Hauptverdiener berücksichtigt. Das führt dazu, daß der Betroffene weniger Anspruch auf Sozialleistungen erwirbt, weil Krankengeld oder Arbeitslosengeld nach dem letzten Nettoeinkommen berechnet werden. Frauenverbände haben diese Regelung kritisiert, da sich in der Regel die Mütter und nicht die Väter zur Kinderbetreuung zeitweilig aus dem Beruf zurückziehen. Auch verdienen immer noch Männer zumeist mehr als Frauen - diese sehen indessen auf ihrem Lohnzettel die höheren Abzüge und bekommen damit das Gefühl vermittelt, daß es sich für sie kaum lohnt zu arbeiten.
Die Familie zahlt zunächst mehr
Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich wird die Steuerlast nachträglich exakt berechnet. Bei einem Ehepaar, das zusammen veranlagt wird, werden die Einkommen addiert, gedanklich durch zwei geteilt, darauf der Steuertarif angelegt und der Betrag mit zwei multipliziert. Es wird also so getan, als wenn jeder das halbe Familieneinkommen versteuern würde.
Künftig soll jeder Ehegatte zunächst so viel Lohnsteuer zahlen, wie es seinem Anteil am Familieneinkommen entspricht. Im Vergleich zu heute heißt das, der Geringerverdienende soll weniger, der Besserverdienende mehr versteuern. Die Folge: Die Familie zahlt zunächst mehr. Wenn sie keinen Lohnsteuerjahresausgleich macht, profitiert der Fiskus dauerhaft. Dies erklärt, warum es im Koalitionsvertrag heißt: Auf Pflichtveranlagungen kann künftig verzichtet werden. Steuern werden früher als bisher vereinnahmt werden können. Also gewinnen nicht die Familien, sondern die staatlichen Etats, wie dem Koalitionsvertrag zu entnehmen ist: Durch Liquiditätsvorteile entsteht so bei den Steuereinnahmen ein positiver Effekt für den Haushalt.
Text: mas. / F.A.Z., 17.11.2005, Nr. 268 / Seite 11
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa
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