Gesundheitsreform

Rürup warnt vor Kassensterben

Fordert stärkere Steuerfinanzierung der Gesundheitskosten: Bert Rürup

Fordert stärkere Steuerfinanzierung der Gesundheitskosten: Bert Rürup

01. Oktober 2006 Im Streit um die künftige Finanzierung der Gesundheitsausgaben hat der Wirtschaftsweise Bert Rürup einen Kompromißvorschlag vorgelegt. Die umstrittene Ein-Prozent-Grenze, die eine Überforderung der Versicherten verhindern soll, könne dann beibehalten werden, wenn der soziale Ausgleich nicht mehr innerhalb der jeweiligen Krankenkasse, sondern wettbewerbsneutral über eine allgemeine Beitragserhöhung oder über Steuermittel finanziert werde, schreibt der Darmstädter Ökonomieprofessor in einem noch unveröffentlichten Gutachten. Es ist Grundlage der Beratungen der Gesundheitspolitiker von Union und SPD an diesem Montag in Berlin.

Am Mittwoch wollen die Koalitionsspitzen die noch verbliebenen offenen Fragen klären und damit ihren Streit um die Gesundheitsreform beenden, der die Koalition in eine ihrer bisher größten Krisen gestürzt und der Union ein Umfragetief beschert hat. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der SPD-Vorsitzende Kurt Beck hatten Rürup und den früheren Vorstandschef der Barmer Ersatzkasse Eckhart Fiedler um Lösungsvorschläge gebeten, wie die in den Eckpunkten zur Gesundheitsreform vereinbarte Überforderungsklausel praktikabel ausgestaltet werden kann.

Überforderungsgrenze „analytisch nicht zu begründen“

Lösungsvorschläge erbeten: Kanzlerin Merkel und SPD-Chef Beck

Lösungsvorschläge erbeten: Kanzlerin Merkel und SPD-Chef Beck

Falls die Koalition an der gegenwärtigen Ausgestaltung der Überforderungsgrenze festhalte, mit der die individuelle Zusatzprämie auf höchstens ein Prozent des Bruttoeinkommens begrenzt wird, sei ein Kassensterben in den neuen Bundesländern oder unter den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zu befürchten, sagt Rürup voraus. Die Prämie soll von jenen Kassen erhoben werden dürfen, die mit den Zuweisungen aus dem geplanten Gesundheitsfonds nicht auskommen. Je mehr Härtefälle eine Kasse aufweise, um so stärker müsse sie die Zusatzprämie anheben, um die Einnahmeausfälle auszugleichen. Dadurch aber entstünden neuen Härtefälle, argumentiert Rürup. Diese Kettenreaktion könne „im Extremfall dazu führen, daß Kassen mit einem hohen Anteil an Geringverdienern aus dem Markt ausscheiden, unabhängig davon, ob sie effizient wirtschaften“.

Die Überforderungsgrenze sei „Ergebnis eines politischen Kompromisses und analytisch nicht zu begründen“, kritisiert Rürup. Auch werde sie „zu nicht hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrungen führen“. Da die Ein-Prozent-Grenze aber politisch vereinbart sei, sollte der soziale Ausgleich zumindest nicht innerhalb einer Krankenkasse durch höhere Zusatzprämien, sondern wettbewerbsneutral durch höhere Beiträge oder durch Steuerzuschüsse finanziert werden. Um den bürokratischen Aufwand zu begrenzen, solle der soziale Ausgleich erst dann beginnen, wenn die Belastung durch die individuelle Zusatzprämie einen bestimmten Absolutbetrag von beispielsweise 6,50 Euro im Monat überschreitet, regt Rürup an. Dies entspreche einem Prozent der durchschnittlichen Leistungen an einen Arbeitslosengeld-II-Empfänger.

Anreize zum Kassenwechsel erhöhen

Außerdem spricht sich der Darmstädter Ökonomieprofessor gegen eine prozentuale, vom Einkommen abhängige Zusatzprämie aus. Es wäre besser, den kassenindividuellen Zusatzbeitrag pauschal zu erheben, da hiervon „deutlich weniger verzerrte Preissignale“ ausgingen. Außerdem würde eine pauschale Zusatzprämie die Anreize zum Kassenwechsel gerade für Geringverdiener und Transferempfänger erhöhen, weil die Pauschale einen um so größeren Anteil ihrer Einkünfte ausmache, je geringer diese Einkünfte seien. Eine Wahlmöglichkeit zwischen einem lohnabhängigen Prozentbetrag und einer Pauschale lehnt Rürup kategorisch ab. Dieses Nebeneinander fördere „die Intransparenz, kann unerwünschte Anreize setzen und damit den gewünschten Wettbewerb behindern“.

Merkel hatte bereits vergangene Woche angedeutet, daß das Gesundheitssystem bei guter Wirtschaftslage wieder stärker über Steuern finanziert werden könne (F.A.Z. vom 30. September). Auch Beck bezeichnete die Teilfinanzierung des Gesundheitssystems aus dem Steueraufkommen am Wochenende als den richtigen Reformweg. Die von der Union ins Spiel gebrachte Anhebung der Überforderungsgrenze von einem auf bis zu 3 Prozent bedeutete für einen Rentner eine Steigerung der Zusatzbelastung von 10 auf 30 Euro, für einen Facharbeiter von 30 auf 100 Euro im Monat.

Umstritten zwischen Union und SPD sind vor allem die sogenannte Überforderungsgrenze, der Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Kassen und die Änderungen in der privaten Krankenversicherung.

Ein-Prozent-Grenze: Die SPD will mit der Begrenzung der individuellen Zusatzprämie für jene Kassen, die mit der Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, eine Überforderung der Versicherten verhindern. Die Union will die Grenze auf 2 oder 3 Prozent des Bruttoeinkommens anheben, weil sonst kein Wettbewerb zwischen den Kassen in Gang komme. Die Ein-Prozent-Grenze wurde in den Eckpunkten vereinbart; die Parteivorsitzenden Merkel und Beck haben zuletzt bekräftigt, an ihr festhalten zu wollen. Sie müsse aber praktikabel ausgestaltet werden. Hierzu sollen Rürup und Fiedler Vorschläge machen.

Risikostrukturausgleich: Im gegenwärtigen Finanzausgleich wird die unterschiedliche Versichertenstruktur der Kassen (aufgrund des Geschlechts, Alters und Einkommens der Mitglieder) zu 92 Prozent ausgeglichen. Mit dem neuen Gesundheitsfonds ist ein hundertprozentiger Ausgleich vorgesehen. Die Kassen in wohlhabenden Ländern wehren sich gegen noch höhere Ausgleichszahlungen.

Private Krankenversicherung: Alle, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind, sollen in einen neuen Basistarif der Privaten wechseln dürfen. Umstritten ist, ob dieser Basistarif nur für Neu- oder auch für Bestandsfälle angeboten werden muß und inwieweit die Altersrückstellungen übertragbar sind. (nf.)

Text: nf./cag., F.A.Z., 02.10.2006, Nr. 229 / Seite 13
Bildmaterial: ddp, dpa

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