Europäische Union

EU-Staaten einigen sich auf Dienstleistungsrichtlinie

30. Mai 2006 Nach langem Ringen haben sich die EU-Staaten auf eine Dienstleistungsrichtlinie geeinigt.

Die 25 Wirtschaftsminister folgten am Montag in Brüssel weitgehend einem auch von Gewerkschaften akzeptierten Kompromiß des EU-Parlaments. Darin verzichtet die Europäische Union zwar auf die ursprünglich geplante fast vollständige Öffnung des Dienstleistungsmarktes über Ländergrenzen hinweg. Statt dessen schützt sie Arbeitnehmer in den alten EU-Staaten weitgehend vor der gefürchteten preiswerteren Konkurrenz aus Osteuropa. Zugleich baut sie aber auch bürokratische Hürden ab.

Nur Litauen enthält sich

Wenn das Parlament den Änderungswünschen der EU-Regierungen folgt, kann die Richtlinie noch in diesem Herbst endgültig beschlossen werden. Sie müßte von den Mitgliedstaaten dann bis Ende 2009 umgesetzt werden.

Der österreichische Wirtschaftsminister Martin Bartenstein als EU-Ratspräsident sprach nach den stundenlangen Verhandlungen von einem Durchbruch. Mit Ausnahme Litauens, das sich enthielt, stimmten alle Staaten zu. Der für Deutschland verhandelnde Wirtschaftsstaatssekretär Joachim Wuermeling (CSU) sagte, die EU habe beim schwierigsten Gesetzentwurf der vergangenen Jahre Handlungsfähigkeit bewiesen. „Der Weg ist frei für mehr Wachstum und Beschäftigung im Dienstleistungsbereich.“ Dies sei auch ein großer Erfolg für das EU-Parlament, dessen Rolle gestärkt werde.

EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zeigte sich gewiß, daß die Richtlinie die Wirtschaft voranbringt. Experten hätten errechnet, daß das Entschärfen der Regelung ihren Schub für den Arbeitsmarkt nur um zehn Prozent mindere. Ursprünglich waren Hunderttausende neue Stellen in Aussicht gestellt worden.

Bis zuletzt umstritten

Die Einigung gelang der EU genau ein Jahr, nachdem die Franzosen auch aus Protest gegen die ursprünglichen Liberalisierungspläne die EU-Verfassung ablehnten und die Union damit in eine Identitätskrise stürzten. Wie keine andere EU-Regelung seit Jahren hatte der ursprüngliche liberale Entwurf des früheren Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein zu heftigen Protesten geführt. Das EU-Parlament gab schließlich unter Führung eines Bündnisses aus Christ- und Sozialdemokraten die Richtung für die abgespeckte Liberalisierung vor.

Die Einigung der Regierungen aber stand bis zuletzt auf der Kippe. Umstritten war vor allem noch, wie umfassend die EU-Staaten ihre Gesetze darauf untersuchen müssen, ob sie mit der neuen Richtlinie übereinstimmen. Die osteuropäischen Staaten, die Niederlande und Luxemburg verlangten eine weitgehende Pflicht zu einer solchen Überprüfung und einer Meldung an die Kommission. Sie wollten sichergehen, daß möglichst alle Hürden für ihre Unternehmen beseitigt werden. Deutschland lehnte dies in den immer wieder unterbrochenen Verhandlungen als zu aufwendig und zu bürokratisch ab.

Kein Wettbewerb bei Pflegedienstleistungen

Wuermeling sagte, der letztlich gefundene Kompromiß liege auch im Interesse der deutschen Unternehmen. Vorgesehen sei nun, daß die Regierungen all jene Regeln prüfen und melden müssen, die sie gegen Dienstleister aus anderen EU-Staaten anwenden wollen.

Die Bundesrepublik und andere Länder hatten sich zudem gegen Versuche osteuropäischer Staaten gewehrt, den Schutz von Arbeitnehmern vor preiswerter Konkurrenz einzuschränken. Die Regierung hatte bereits zuvor Versuche abgewehrt, die deutschen Wohlfahrtsverbände und andere Träger von Sozial- und Pflegediensten neuer Konkurrenz aus anderen Ländern auszusetzen. Wuermeling sagte, es sei gelungen, die Qualität und die Gesundheitsstandards in der Pflege zu sichern.

Durchsetzen konnte die Bundesregierung zudem Klarstellungen, daß sich Bauunternehmer jeweils an das Baurecht am Ort der Arbeiten halten müssen. Auch sollen im Tierschutz jeweils die örtlichen Regeln gelten. Wuermeling sagte, damit könne Deutschland weiterhin das Schächten von Tieren unterbinden.



Text: Reuters
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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