Justizministerin Zypris im Gespräch

Der Bilanzierungsaufwand soll sinken

Von Manfred Schäfers

15. Oktober 2007 Das deutsche Bilanzrecht wird modernisiert. Wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) im Gespräch mit der F.A.Z. berichtete, sollen kleine Einzelkaufleute und Personengesellschaften von handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten völlig freigestellt werden. Auch für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung seien Erleichterungen vorgesehen.

„Wir sparen den Unternehmen Geld - und das in erheblichem Ausmaß. Durch die veränderten Bilanzierungsregeln entlasten wir die Wirtschaft in Deutschland um ungefähr 1,3 Milliarden Euro“, betonte die Ministerin. „Wir wollen unseren generellen Ansatz, zu deregulieren und die Unternehmen von Kosten unnötiger Bürokratie zu entlasten, auch beim Bilanzrecht umsetzen“, erläuterte sie. Gleichzeitig reagiere die Bundesregierung auf die internationalen Standards in der Rechnungslegung, also vor allem auf den Druck durch die International Financial Accounting Standards (IFRS).

Verabschiedung für Mitte nächsten Jahres geplant

„Wir stärken das bewährte und kostengünstige HGB-Bilanzrecht für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards“, hob die SPD-Politikerin hervor. Momentan bilanzieren nach ihren Angaben rund tausend deutsche Unternehmen nach den IFRS, vor allem solche, die an der Börse sind; der Rest orientiert sich am Handelsgesetzbuch (HGB). „Wir geben den Unternehmen die Möglichkeit, bei der HGB-Bilanzierung zu bleiben.“ Man nehme die wichtigsten Punkte aus den internationalen Rechnungslegungsvorschriften in das deutsche Bilanzrecht auf. „So wird die Bilanzierung in Teilbereichen vielleicht etwas aufwendiger, aber dafür können die Unternehmen darauf verzichten, nach internationalen Standards zu bilanzieren, was erheblich umständlicher und teurer ist.“

Der Gesetzentwurf wird nach Angaben von Zypries in den nächsten Tagen offiziell den anderen Ministerien zugeschickt. Mit der Verabschiedung sei Mitte nächsten Jahres zu rechnen. Die meisten Vorschriften sollen für die Geschäftsjahre gelten, die 2009 beginnen. „Die Erleichterungen sollen aber teilweise schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden können.“

„Da setzen wir die Schwellenwerte hoch“

Die Ministerin ging auf Details der geplanten Reform ein. „Die kleinen Einzelkaufleute und Personengesellschaften werden von handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten völlig befreit, wenn sie im Jahr weniger als 50.000 Euro Gewinn machen oder weniger als 500.000 Euro Umsatz haben“, berichtete sie. „Allein diese Maßnahme entlastet die deutsche Wirtschaft um voraussichtlich eine Milliarde Euro.“ Aber auch die Kapitalgesellschaften würden profitieren, weil künftig großzügiger definiert werde, was ein kleines, mittelgroßes oder großes Unternehmen sei. „Da setzen wir die Schwellenwerte hoch.“ Sie würden um ein Fünftel erhöht.

Als klein gelten demnach künftig alle Kapitalgesellschaften, die nicht mehr als rund 4,8 Millionen Euro Bilanzsumme, rund 9,8 Millionen Euro Umsatz oder 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt aufweisen. Von diesen drei Kriterien müssen mindestens zwei erfüllt sein, um in diese Kategorie eingestuft zu werden. Als mittelgroß sollen künftig Kapitalgesellschaften gelten, die nicht mehr als rund 19,2 Millionen Euro Bilanzsumme, rund 38,5 Millionen Euro Umsatz haben und 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt beschäftigen. Etwa 1600 Kapitalgesellschaften werden damit nach Schätzungen des Justizministeriums nicht mehr als groß, sondern als mittelgroß eingestuft, und etwa 7400 Unternehmen werden zusätzlich in die Kategorie klein fallen. „Allein diese Unternehmen werden zusammen um etwa 280 Millionen Euro entlastet“, betonte sie.

„Wir sorgen für mehr Information und Transparenz“

Zypries gestand zugleich zu, dass es auch Mehraufwand bei der Bilanzierung geben könne. „Den gibt es in der Tat - er ist aber unvermeidbar, um von den Unternehmen den Druck zu nehmen, internationale Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Mehraufwand entsteht bei den Rückstellungen und durch die Einbeziehung weiterer Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss.“ Auf die Frage, inwieweit dadurch vergleichbare Fälle wie bei der IKB-Industriekreditbank vermieden werden könnten (sie war durch Probleme bei ihrer Zweckgesellschaft in eine existenzbedrohende Schieflage geraten), antwortete die Ministerin: „Wir sorgen für mehr Information und Transparenz im Umgang mit Zweckgesellschaften. Künftig müssen deutlich mehr von ihnen in den Konzernabschluss einbezogen werden. Aber ein Allheilmittel wird auch das nicht sein. Denn die Bewertung der Risiken, die aus den Zweckgesellschaften für den Konzern entstehen können, hängt weiter von der Einschätzung der Unternehmensleitung ab.“ Die IKB hatte nach ihren Angaben nach den IFRS bilanziert, andere Banken mit problematischen Zweckgesellschaften nach dem HGB.

Bei den Pensionsrückstellungen sollen Marktänderungen stärker als bisher berücksichtigt werden. Die Abzinsung mit 6 Prozent, wie sie bisher nach dem Steuerrecht vorgesehen sei, führe dazu, dass die Rückstellungen zu niedrig ausfielen. „Das ist ein offenes Geheimnis. Wir wollen, dass der wahre Wert der Verpflichtung aus dem Jahresabschluss deutlich wird. Deswegen werden wir die Pensionsrückstellungen mit einem marktgerechten Zinssatz bewerten.“ Im Steuerrecht bleibe es bei der bisherigen Regelung.

„Die Unternehmen bilanzieren nur vorhandene Werte“

Um die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zu verbessern, sollen künftig auch selbstgeschaffene Anlagegüter bilanziert werden, wie die Ministerin weiter erläuterte. Patente und Knowhow seien in der HGB-Bilanz anzusetzen. „Damit können insbesondere innovative Unternehmen ihr Eigenkapital erhöhen und ihre Position am Kapitalmarkt verbessern.“ Zypries bestritt, dass damit der Gläubigerschutz ausgehöhlt werde, der bisher eine zentrale Rolle im deutschen Bilanzrecht spielt. „Die Unternehmen bilanzieren nur vorhandene Werte.“ Doch gestand sie zu, dass Einschätzungen eine größere Bedeutung als bisher spielen würden. „Damit betreten wir Neuland, machen aber nur das, was international üblich ist.“ Zudem gebe es auch gewichtige Einschränkungen. Das Wissen dürfe nicht aktiviert werden, wenn man sich damit noch in der Forschungsphase befinde, sondern erst, wenn es um die Produktentwicklung gehe. Auch stehe das durch die Aktivierung von Wissen gewonnene Eigenkapital nicht zur Ausschüttung zur Verfügung.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass zu Handelszwecken erworbene Aktien, Schuldverschreibungen, Fondsanteile und andere Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag mit dem Zeitwert zu bewerten sind. „Wenn sich der Kurs der Papiere erhöht, werden sich die Buchgewinne in der Bilanz niederschlagen“, sagte Zypries. Bisher sei der Kaufpreis entscheidend gewesen, nun könne ein Unternehmen einen höheren Wert ausweisen. Dies sei international üblich. Nichtrealisierte Verluste seien schon bisher zu berücksichtigen gewesen. Das werde auch so bleiben.



Text: F.A.Z., 16.10.2007, Nr. 240 / Seite 13
Bildmaterial: Christian Thiel - F.A.Z.

 
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