26. Juni 2008 Aus der SPD kommen erste Kompromisssignale mit Blick auf die die neue Schuldengrenze, über die Bund und Länder in der Kommission zur Neuordnung der Finanzbeziehungen derzeit verhandeln. Wenn die Union sich verpflichte, ein bestimmtes Steueraufkommen an der gesamtwirtschaftlichen Leistung zu garantieren, dann könne man auch festschreiben, dass Bund und Länder ihre Haushalte in normalen Zeiten ganz ohne neue Kredite aufstellen müssten, sagte der rheinland-pfälzische Finanzminister Deubel (SPD) am Donnerstag in Berlin. Andernfalls brauche man eine realistische Defizitquote, nach der dann Schulden gemacht werden könnten.
Die Vorsitzenden der Kommission, der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger (CDU) und der SPD-Fraktionsvorsitzende Struck, stellten derweil am Donnerstag in der Runde erstmals ihr Eckpunktepapier zur Diskussion. Grundsätzlich sprechen sie sich darin für einheitliche Schuldengrenzen von Bund und Ländern aus, halten aber offen, wie dies aussehen sollen. Auch andere wichtige Fragen haben sie ausgeklammert. Struck tat vor der Sitzung Kritik als Theatergetöse“ ab. Er zeigte sich zugleich ganz sicher“, dass es zu einer Einigung über die angestrebte Reform kommen werde.
Union will Neuverschuldungsverbot
Die Union ist für ein langfristiges Neuverschuldungsverbot. Die SPD will die Defizite des Bundes auf 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts begrenzen. Das wären derzeit etwa 12 Milliarden Euro. Für die Länder schlägt sie die Hälfte vor. Zusammen kommt sie somit auf eine Defizitobergrenze von 0,75 Prozent. Dies sei keine lasche, sondern eine sehr, sehr harte Obergrenze“, sagte Deubel. Wenn es sie schon immer gegeben hätte, läge der Schuldenberg des Staates nur bei etwa einem Drittel der aktuell rund 1,6 Billionen Euro.
Die Präsidenten der Spitzenorganisationen von Industrie und Arbeitgebern, Thumann und Hundt mahnten, die Reform der öffentlichen Finanzen dürfe nicht scheitern. Ausgeglichene Haushalte müssen die Regel und die Schuldenaufnahme die große Ausnahme sein.“ Um dies sicherzustellen, sollte die Schuldenaufnahme an eine Zustimmung von zwei Drittel des Parlaments gekoppelt werden. Auslegungsfähige Ausnahmeregelungen verleiteten zur Neuverschuldung.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa
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