02. Juli 2008 Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein Paket mit Vorschlägen zur Stärkung der Rechte von Verbrauchern, Arbeitnehmern und Patienten vorgelegt. So soll künftig nicht nur in der Arbeitswelt, sondern im gesamten Geschäftsleben gelten, dass niemand zum Beispiel wegen seines Alters oder einer Behinderung benachteiligt werden darf. Die Rechte der Betriebsräte von in europaweit tätigen Unternehmen sollen klarer geregelt werden. Patienten könnten sich in Zukunft einfacher von Ärzten oder Krankenhäusern im EU-Ausland behandeln lassen.
Mit der neuen Sozialagenda will die Kommission die Bürger vom Vorteil der Europäischen Union überzeugen. Zuletzt warf das Nein der irischen Wähler zum EU-Reformvertrag ein Schlaglicht auf die Skepsis großer Teile der Bevölkerung darüber, ob die EU ihre Interessen vertritt. Auch die Sozialisten im Europäischen Parlament werfen der Kommission vor, sich für die Unternehmen starkzumachen und Arbeitnehmerrechte zu vernachlässigen.
Kritik aus Deutschland
Noch immer sind Millionen Menschen in der EU täglich Diskriminierungen ausgesetzt, erklärte EU- Sozialkommissar Vladimier Spidla. Die Lücken im EU-Recht müssten geschlossen werden. Bei einer Umfrage gab ein Drittel der Befragten an, im vergangenen Jahr Zeuge von Diskriminierung oder Belästigung gewesen zu sein. Fast jeder zweite Europäer ist der Meinung, dass dagegen nicht genug getan wird.
In Deutschland stößt der EU-Vorschlag auf großen Protest in der CDU/CSU und in den Wirtschaftsverbänden, obwohl das seit knapp zwei Jahren geltende deutsche Gleichbehandlungsgesetz die meisten Regelungen schon enthält. Die Vertreter der Unternehmen beklagen zu viel Bürokratie und eine drohende Prozessflut, denn die Bürger können sich gegen Diskriminierung vor Gericht wehren.
Nach dem Entwurf ist im gesamten Geschäftsleben sowie im Bildungs- und Sozialbereich Diskriminierung wegen Alters, Behinderung, Religion oder sexueller Ausrichtung verboten. In Deutschland gilt dies schon, während die Vorgabe der EU auf das Arbeitsrecht beschränkt war. Das Gesetz muss einstimmig von den 27 EU-Ländern verabschiedet werden.
Rechtlich einklagen kann ein Verbraucher die Gleichbehandlung aber nur gegenüber einem professionellen Geschäftspartner, also zum Beispiel nicht gegenüber einem privaten Vermieter, der nur ein, zwei Wohnungen vermietet. Der Aufwand, für Gleichbehandlung zu sorgen, muss außerdem verhältnismäßig sein. So kann nicht jedes Restaurant dazu gezwungen werden, eine Rollstuhlrampe zu bauen.
EU sieht Handlungsbedarf bei Richtlinie über Europäische Betriebsräte
Handlungsbedarf sieht die EU bei der seit 1994 bestehenden Richtlinie über Europäische Betriebsräte in Unternehmen ab 1000 Beschäftigten und mit Standorten in mindestens zwei EU-Ländern. Das Gesetz gibt der europaweiten Arbeitnehmervertretung das Recht, über große Veränderungen wie Umstrukturierungen oder Arbeitsplatzabbau informiert und zu Rate gezogen zu werden. Doch bisher wurden die Betriebsräte oft gar nicht informiert oder erst dann, wenn das Management schon entschieden hatte. Nun sollen
sie rechtzeitig einbezogen werden, damit noch die Möglichkeit zu Stellungnahme und Beratung besteht. Derzeit haben 820 Unternehmen oder 40 Prozent der in Frage kommenden Firmen in der EU einen Europäischen Betriebsrat. Dieser hat allerdings keine Mitbestimmungsrechte wie ein nationaler Betriebsrat nach deutschem Recht.
Mit einer neuen Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung will die EU Kranken in Zukunft mehr Auswahl bei der medizinischen Behandlung ermöglichen. Die Patienten können einen Arzt oder ein Krankenhaus in einem anderen EU-Land aufsuchen, ohne vorher eine Genehmigung der Krankenkasse einzuholen. Die Rechnung müssen sie zunächst selbst begleichen, um anschließend eine Erstattung in Höhe der Behandlungskosten des Heimatlandes zu erhalten.
Text: Reuters
Bildmaterial: ddp
Kommentar: Ein Bier auf die ![]()
Deutschland stimmt Bau der Nord Stream zu
Kommentar: Der Oppenheim-Skandal
| Name | Kurs | in % |
| DAX | 5.930,53 | +1,70% |
| TecDAX | 817,81 | +0,30% |
| MDAX | 7.454,26 | +0,82% |
| SDAX | 3.547,67 | −0,22% |
| REX | 378,50 | −0,06% |
| Eurostoxx 50 | 2.926,05 | +1,91% |
| Dow Jones | 10.449,70 | +1,17% |
| Nasdaq 100 | 1.833,66 | +1,46% |
| S&P500 | 1.102,47 | +0,58% |
| Nikkei225 | 10.183,50 | +0,41% |
| EUR/USD | 1,4310 | −0,02% |
| Rohöl Brent Crude | 73,64 $ | −0,30% |
| Gold | 1.104,50 $ | −1,12% |
| Bund Future | 122,96 € | −0,38% |