Koalition einigt sich

Kabinett beschließt Mindestlohn-Gesetze

Von Kerstin Schwenn

16. Juli 2008 Die Bundesregierung schafft die Voraussetzungen für Mindestlöhne in weiteren Branchen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch die Entwürfe zur Novellierung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes. Am Abend zuvor hatten Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) ihren monatelangen Streit über die Ausgestaltung des Mindestlohn-Beschlusses der Koalition vom Juni 2007 beigelegt. Bisher gelten tarifliche Lohnuntergrenzen schon für Bauarbeiter, Gebäudereiniger und Briefdienstleister.

Welche Branchen hinzukommen sollen, steht noch nicht fest. Darüber soll eine Arbeitsgruppe unter Scholz‘ Leitung nach der Sommerpause beraten. Hier ist indes neuer Streit absehbar, denn Union und SPD sind uneins über die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Entsendegesetz. Auch das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie sechs kleinere Branchen, etwa die Entsorgungswirtschaft und Pflegedienste, haben die Aufnahme beantragt.

Scholz: „ein guter Tag für die Arbeitnehmer“

Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach am Mittwoch im Kabinett von einem „vernünftigen Kompromiss“. Innenminister Wolfgang Schäuble wies in der Sitzung darauf hin, dass die Regelungen geprüft worden seien und danach „eindeutig“ nicht gegen die Tarifautonomie des Grundgesetzes verstießen. Glos betonte, der Kompromiss sichere die Tarifautonomie. Die Tarifverträge kleinerer Gewerkschaften würden nicht automatisch verdrängt. Die Bundesregierung könne „frei entscheiden“ und dabei Wirkungen auf Wettbewerb, Beschäftigung und Tarifautonomie berücksichtigen. So gebe es die Möglichkeit, dass auch der niedrigsten Tarif-Mindestlohn oder gar kein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werde.

Dem Vernehmen nach hatte sich Glos erst in letzter Minute auf Drängen der Kanzlerin zu einem Kompromiss mit Scholz bereitgefunden. Scholz sprach von einem „guten Tag für die Arbeitnehmer“. Er betonte, das Gesetz könne „nicht durch neugegründete oder willfährige Gewerkschaften umgangen werden“.

Hundt: Ermächtigung zur staatlichen Lohnfestsetzung

Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Dieter Hundt, sagte, die Gesetzentwürfe seien eine Ermächtigung zu staatlicher Lohnfestsetzung. Das neue Entsendegesetz enthalte keinen Tarifvorrang, sondern ermögliche die uneingeschränkte Verdrängung abweichender Tarifverträge durch staatliche Rechtsverordnung. Auch in Branchen mit geringer Tarifbindung solle der Tarifvorrang stark eingeschränkt werden. Hundt forderte Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki bezeichnte die Einigung als „Kompromiss mit großen Pferdefüßen“. Er kritisierte, dass „tarifierte Dumpinglöhne sogenannter christlicher und anderer Mini- oder Pseudogewerkschaften Bestandsschutz erhalten sollen“.

Derweil signalisierten die arbeitsmarktpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen, Andrea Nahles (SPD) und Ralf Brauksiepe (CDU), Zustimmung zu den Regierungsentwürfen. Brauksiepe sagte, mit dem Kompromiss würden die Rechte kleinerer Gewerkschaften bestätigt. Nahles sprach von einem „Etappensieg gegen Lohndumping“. Nachbesserungen forderte aber der Wirtschaftsflügel der Union.

Ablehnung kam auch von der Opposition. Die FDP warnte, der Beschluss gefährde Arbeitsplätze, besonders für gering Qualifizierte. Den Grünen gehen die Regeln nicht weit genug: Das Mindestarbeitsbedingungengesetz verhindere nicht, dass tarifliche Billiglöhne wie im Friseurgewerbe trotz höheren Mindestlohns Bestand hätten. Die Linke forderte für alle Branchen eine einheitliche gesetzliche Lohnuntergrenze. Sie will die Bundestagswahl zur Abstimmung darüber machen.

Zwei Wege zum Mindestlohn

In Deutschland wird es vorerst keinen einheitlichen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn geben. Stattdessen hat sich die große Koalition darauf geeinigt, Branchen-Mindestlöhne einzuführen. Dazu dienen zwei Instrumente: Über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz können in Branchen mit hoher Tarifbindung bestehende Tarifverträge für die gesamte Branche für allgemeinverbindlich erklärt werden. Über das Mindestarbeitsbedingungengesetz können in Branchen mit geringer Tarifbindung Mindestlöhne durch staatliche Verordnung unter Mitwirkung der Sozialpartner (Branchenausschüsse) festgesetzt werden.

In das Entsendegesetz können Branchen mit einer Tarifbindung von mindestens 50 Prozent aufgenommen werden. Das bedeutet, die tarifgebundenen Arbeitgeber müssen mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer der Branche beschäftigten. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein gemeinsamer Antrag der Tarifparteien. Stellt eine Branche erstmals einen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages, wird mit diesem Antrag zunächst der Tarifausschuss (besetzt mit je drei Vertretern der Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes) befasst. Die Arbeitgeber haben ein Vetorecht. Lehnt der Ausschuss die Allgemeinverbindlicherklärung ab, kann die Bundesregierung den Mindestlohn aber trotzdem durch Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklären. Sie muss dabei besonders die Auswirkungen auf Wettbewerb und Beschäftigung prüfen. Für den Fall konkurrierender Tarifverträge in einer Branche werden dem Verordnungsgeber im Gesetz Abwägungskriterien vorgegeben. Die Mindestlohntarifverträge sind für alle in- und ausländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich.

Das Mindestarbeitsbedingungengesetz soll für die Wirtschaftszweige gelten, in denen die Tarifbindung unter 50 Prozent liegt. Ein mit sieben Fachleuten besetzter ständiger Hauptausschuss prüft, ob in der Branche soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Wenn ja, wird ein Fachausschuss gebildet, der die konkrete Lohnuntergrenze festlegt. Die Bundesregierung kann auf Vorschlag des Arbeitsministers diese Mindestlöhne als Rechtsverordnung erlassen, die befristet werden kann. Bis zum Stichtag 16. Juli bestehende Tarifverträge gehen den festgesetzten Mindestlöhnen vor. Tarifverträge, die diese ablösen, haben ebenfalls Vorrang. (enn)



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp

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