Gesundheitspolitik

Ministerien zerpflücken Präventionsgesetz

Von Andreas Mihm

In der Kritik: Ulla Schmidt

In der Kritik: Ulla Schmidt

27. Dezember 2007 In der Bundesregierung gibt es starke Vorbehalte gegen den von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung der Gesundheitsprävention. Die Kritik des Innen- und des Justizministeriums bezieht sich auf alle Kernpunkte des Gesetzentwurfs: auf die geplanten Präventionsräte auf Bundes- und Landesebene, die künftig entscheiden sollen, welche Projekte mit welchem Geld unterstützt werden; auf die Finanzierung des auf 350 Millionen Euro kalkulierten Präventionsbudgets durch alle gesetzlichen Sozialversicherungen sowie auf die Beteiligung der privaten Krankenversicherung daran. Das geht aus schriftlichen Stellungnahmen hervor, die dieser Zeitung vorliegen.

Das CDU-geführte Innenministerium warnt darin vor „erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten“, das SPD-geführte Justizministerium verlangt eine „umfassende Überarbeitung und Ergänzung“ des Entwurfs. Beide Ministerien weisen auf verfassungsrechtliche Schwierigkeiten durch die geplante Mischverwaltung bei den Präventionsräten hin.

Union: Entwurf muss überarbeitet werden

Das Verfassungsgericht hatte erst in der vergangenen Woche eine solche Mischverwaltung für die Betreuung von Hartz-VI-Empfängern als unzulässig verworfen. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit und von Kommunen gemeinsam organisiert. Der Vizechef der Unionsfraktion, Wolfgang Zöller (CSU), hatte daraufhin Ministerin Schmidt aufgerufen, den Entwurf für das Präventionsgesetz, aber auch die Reform der Pflegeversicherung zu überarbeiten. In der Pflege sollten künftig gemeinsam von allen Trägern betriebene örtliche Stützpunkte die Beratung von Pflegefällen und Angehörigen übernehmen.

Vorbehalte gegen die von Schmidt geplanten Präventionsräte gibt es auch wegen des damit verbundenen kostentreibenden Aufbaus neuer Bürokratie. Das Justizministerium kritisierte, Struktur und Zusammensetzung des Nationalen Präventionsrates seien „unklar“. Der Rat soll nach dem Willen Schmidts das zentrale Steuerungselement der Gesundheitsförderung werden.

Alternative: Steuerfinanzierung

Im Fall der Finanzierung des Präventionsgesetzes warnten mehrere Ministerien kürzlich in einer Besprechung ausdrücklich davor, die als gesamtstaatliche Aufgabe beschriebene Gesundheitsförderung aus Mitteln der Beitragszahler finanzieren zu wollen. Hier kommt als Alternative nur eine Steuerfinanzierung in Frage. Der Entwurf Schmidts verletze das Äquivalenzprinzip, denn es sollten künftig auch Personen Leistungen nach dem Präventionsgesetz erhalten, „obgleich sie überhaupt nicht zur Solidargemeinschaft gehören“. Das Innenministerium bezweifelt, dass die in der Sozialversicherung abgeschöpften Beiträge zweckentsprechend verwendet würden.

Nach Schmidts Plänen sollen die Krankenkassen 250 Millionen Euro für Prävention zahlen; weitere 100 Millionen Euro sollen die Pflege-, die Renten- und die Unfallversicherung aufbringen. Hinzu kommt ein nicht genannter Betrag, den die privaten Krankenkassen beisteuern sollen.

Eine umfassende Gesundheitsprävention zähle „nicht ohne weiteres zu den Zwecken der Unfall- oder Rentenversicherung“, stellt das Justizministerium fest. Aufgabe der Unfallversicherung sei es „lediglich, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern“. Das Innenministerium hält fest, für die Renten- und Unfallversicherung sei ein Zusammenhang mit der Prävention kaum ersichtlich. „Die allgemeine Gesundheitsprävention gehört nicht zu den Zwecken dieser Sozialversicherungszweige.“

Ähnlich eindeutig fallen die Stellungnahmen zu der von Schmidt verlangten Mitfinanzierung durch die private Krankenversicherung aus. Auch das Finanzministerium bezweifelt, dass die private Krankenversicherung zur Finanzierung von Präventionsmaßnahmen verpflichtet werden kann, die dann vor allem gesetzlich Versicherten zugutekämen. Das Innenministerium warnt vor einem Verstoß gegen die Berufsausübungsfreiheit. „Die mit der Einbeziehung verbundenen Belastungen sind für die privaten Krankenversicherungsunternehmen unzumutbar.“ Denn diese seien laut Vertrag zur Erstattung entstandener Krankheitskosten, nicht aber zur Prävention verpflichtet.

Text: F.A.Z., 27.12.2007, Nr. 300 / Seite 11
Bildmaterial: AP

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