Sozialreform

Reif für die Therapie

Von Robert Lücke

02. Januar 2005 Für Jens Bründorf (Name geändert) dürfte das neue Jahr unbequem beginnen: Bisher ließ das Arbeitsamt den Dreiundvierzigjährigen weitgehend in Ruhe. Bekam er Stellenangebote zugeteilt, verpaßte er entweder das Vorstellungsgespräch oder stellte sich absichtlich dumm an. So konnte er zu Hause auf seine Arbeitslosenhilfe warten und sich ab und zu im „Kaiser's“- Supermarkt um die Ecke seine tägliche Ration holen: eine Flasche Korn, bis zu acht Flaschen Bier.

So hielt er es seit Jahren - mal hatte er Arbeit, mal nicht. Hier und da ackerte er schwarz auf Baustellen, kurzfristig auch mit Lohnsteuerkarte. Irgendwann saß er sogar im Knast, weil er jemanden verprügelt hatte, natürlich betrunken. Wenn er richtig voll sei, werde er aggressiv, berichtet er. Ab und zu besuche er seine bettlägerige Mutter.

Vorsprechen beim Fallmanager

Warum er nicht arbeite, sondern Arbeitslosenhilfe beziehe? „Ich habe für meine Mutter dazusein“, sagt Bründorf, ein kleiner, linkischer Mann mit Kugelbauch und pechschwarzem Schnauzbart, der einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) gestellt hat. Seine bisherigen Berater in der Jobvermittlung des Arbeitsamtes interessierten sich nicht für seine Sucht. Von nun an aber muß Bründorf bei einem Fallmanager der Bundesagentur für Arbeit vorsprechen. Anders als seine Amtskollegen von früher hat dieser Fallmanager nicht bis zu 700 „Klienten“, sondern zunächst noch 150, später sollen es gar nur 75 sein.

So kann er genaueren Einblick in den Alltag der ihm Anvertrauten nehmen. Wenn ihm der Verdacht kommt, daß Bründorf nicht arbeitet, weil er trinkt, gibt es zwei Möglichkeiten. Der Klient kümmert sich um sein Leben und um einen Job, oder er erhält weniger Geld aus der Staatskasse. Denn alles, was einer Wiedereingliederung in ein Arbeitsverhältnis im Wege steht, gilt als Hemmnis bei der Vermittlung und muß beseitigt werden.

Bis zu 100 Euro weniger im Monat

Jeder, der nicht chronisch krank ist und mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann, gilt als erwerbsfähig. „Natürlich könnte ich das“, gibt Bründorf zu. „Aber ich mach's nicht.“ Weil nun mit dem Fallmanager eine verbindliche „Eingliederungsvereinbarung“ getroffen wird, müßte Bründorf beispielsweise zum medizinisch-psychologischen Dienst der Arbeitsagentur gehen, der ihn zu einer Suchtberatung schickt - oder er sucht von sich aus eine solche Stelle auf. Weigert Bründorf sich, könnte er nach den Buchstaben von Hartz IV und Arbeitslosengeld (ALG II) künftig im Monat weniger Geld bekommen.

Denn nur derjenige, der auch arbeiten kann, hat ein Anrecht auf das ALG II: Alle anderen bekommen das geringere Sozialgeld.
Wer nur kassieren, aber nicht arbeiten will, dem werden in einer ersten Sanktion 30 Prozent abgezogen, das sind meist um die 100 Euro im Monat. Verweigert er sich weiter, werden die Bezüge noch einmal um 30 Prozent reduziert. Das klingt hart, aber damit verbindet sich die Hoffnung, daß dadurch Menschen erreicht werden, die sich selbst bisher völlig gehenließen, ohne daß sich jemand um ihre Defizite kümmerte und ihnen sagte, was sie gegen die Misere unternehmen könnten.

2,7 Millionen Suchtkranke mit ALG II

Künftig sind die Jobvermittler verpflichtet, jemandem zu helfen und ihn wieder erwerbsfähig zu machen. Einige Fachleute sind der Ansicht, daß so etwas nur mit gewissem Druck von außen funktionieren könne, zumindest bei etlichen aus dieser Klientel. Ob es überhaupt funktioniert, bleibt abzuwarten. Bis zu neunzig Prozent der bisherigen Sozialhilfeempfänger, schätzt die Bundesagentur für Arbeit, werden demnächst als arbeitsfähig eingestuft. Sie können damit rechnen, ihre Leistungen in gewohnter Höhe zu beziehen, müßten dann aber jede zumutbare Arbeit annehmen. Auch Verschuldete, Menschen mit einem minderjährigen Kind im Haushalt oder Alkoholiker müßten sicherstellen, daß sie Arbeit aufnehmen können.

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtgefahren (DHS) schätzt, daß ein Zehntel der etwa 2,7 Millionen ALG-II-Antragsteller suchtkrank ist, die meisten davon Alkoholiker. Zugleich fürchtet die DHS, daß die Suchtberatungsstellen dem Ansturm Hunderttausender Menschen nicht gewachsen seien. Können die Berater in der Agentur für Arbeit aber überhaupt erkennen, ob ein Antragsteller nicht arbeitet, weil er süchtig ist? Entsprechend der Umsetzung von Hartz IV bilden Kommunen und Arbeitsagentur Arbeitsgemeinschaften, die oft in den Sozialämtern untergebracht sind.

Keine gezielte Schulung

In einigen Kommunen werden die dort arbeitenden Fallmanager von den Städten, in anderen von der Arbeitsagentur gestellt. In Hamburg etwa würden zirka sechzig Prozent der Fallmanager durch die Hansestadt gestellt, sagt Angelika Müller von der Bundesagentur für Arbeit. Darunter seien viele bisherige Beschäftigte der Sozialämter, die sich mit Suchtproblemen in der Regel gut auskennen. Die Mitarbeiter der Bundesagentur selbst würden geschult, aber nicht gezielt auf den Umgang mit Suchtkranken hin: Diese Themen würden „gestreift und in Fortbildungen vertieft“. Ob das reicht?

In vielen Städten sei es anders, berichtet Müller. Ein Großteil der neuen Jobvermittler komme dort vom ehemaligen Arbeitsamt. Niemand wisse, ob diese Kollegen mit der schwierigen Klientel umgehen könnten. Wenn man genau hinsehe und prüfe, würden viele Süchtige erkannt, glaubt Rolf Hüllinghorst, der Geschäftsführer der DHS ist. „Wenn einer morgens mit einer Fahne zum Termin kommt, ist ja eigentlich alles klar“, sagt er.

Kommunen müssen zahlen

Aber was ist mit den Unauffälligen, die ihre Sucht gut verbergen? Es gebe da einige Merkmale, sagt Hüllinghorst. Diese Menschen hätten Mühe, Absprachen einzuhalten, seien unzuverlässig, ließen Anzeichen von Verwahrlosung erkennen. „Das kann man herausfinden. Wenn einer dreimal nicht zur Umschulung kommt, wird man mit ihm darüber reden“, sagt er. Natürlich werde man nicht direkt darauf kommen, wieviel Liter Bier derjenige am Tag trinkt.

Eine weitere Frage ist, wer die Beratungen und Therapien bezahlen soll. Bisher teilten sich Länder, Kommunen, Kranken- und Rentenversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Suchtberatung und -hilfe. Vom 1.Januar an zahlt in der Regel die Bundesagentur die Arbeitslosenhilfe für die, die arbeiten können. Wer nicht erwerbsfähig ist, bekommt vom Sozialamt Sozialgeld, was der Bund den Kommunen wieder erstattet. „Für die Beratungskosten von Suchtkranken, Schuldnern und psychisch Kranken, Leistungen für Mieten, Heizung und Kinderbetreuung müssen die Kommunen jetzt allein aufkommen“, stellt ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums fest. „Wir hoffen, da personell und finanziell hinzukommen“, sagt Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Er ist optimistisch, wenigstens einen Teil der Menschen, die bislang mit ihrer Sucht alleingelassen wurden, in den Arbeitsmarkt einzuschleusen. „Wer arbeitet, zahlt Steuern und kostet den Staat nichts mehr.“

Problem der Suchtberatungsstellen

Das könnte bald auch auf Birgit D. zutreffen. Seit ihrem 17.Lebensjahr ist die Achtundzwanzigjährige heroinsüchtig, schleppte sich erst von einer Therapie in die nächste und durch das Wuppertaler Methadonprogramm, jobbte in guten Zeiten als Packerin, in schlechten gar nicht. Zur Zeit lebt sie in einem Wohnheim in Dortmund und ist clean, leidet aber an Depressionen. Birgit D. bekommt Sozialhilfe, nun hat sie ALG II beantragt. Drei Stunden am Tag könne sie schon arbeiten, sagt sie. Demnächst wird sie es wohl müssen. „Ein großer Teil derjenigen, die in Therapie gehen, zahlt nach zwei Jahren wieder Beiträge in die Sozialversicherung“, behauptet Rolf Hüllinghorst.

Bisher erreichen die etwa tausend deutschen Suchtberatungsstellen bei Diakonie, Caritas und anderen Einrichtungen nur drei bis fünf Prozent der Suchtkranken. Die Berater versuchen, die Betroffenen in Gesprächen dazu zu bringen, Selbsthilfegruppen aufzusuchen, was den meisten schon ein Stück weiterhelfe, sagt Hüllinghorst. Andere müßten stationär oder ambulant entwöhnt werden und brauchten anschließend eine Phase der Anpassung an den Alltag.

Bessere Ausstattung, zusätzliches Personal nötig

Eines der Hauptziele von Hartz IV ist das „Fördern und Fordern“, also den Arbeitslosen mit mäßigem bis starkem Druck zu zwingen, sich Arbeit zu suchen. Aber wie soll ein Suchtkranker wie Jens Bründorf, der zugibt, „sehr viel zu trinken“, und bisher niemals einen Fuß in eine Beratungsstelle gesetzt hat, dazu gezwungen werden? Rolf Hüllinghorst glaubt nicht, daß das so schwierig ist. „Viele frühere Abhängige sagen mir immer wieder, sie hätten jahrelang darauf gehofft, daß sie endlich mal einer darauf anspricht“, auch wenn es oft ein persönlicher Tiefpunkt sei, sich das selbst einzugestehen. „Wir müssen diese Menschen motivieren und nicht auf lange Wartezeiten vertrösten“, sagt der DHS-Chef.

Natürlich müßten die Beratungsstellen dafür besser ausgestattet werden, anders sei dem möglichen Ansturm nicht beizukommen.
„Ohne zusätzliches Personal schaffen wir das auf gar keinen Fall“, sagt auch Stefan Bürkle vom Deutschen Caritasverband. Längere Wartezeiten seien unvermeidlich, und das werde negative Folgen für die Betroffenen haben. „Es ist heikel für einen Suchtkranken, zur Beratung zu gehen. Hat die dann keine Kontinuität, bricht er ab und kommt vielleicht nie wieder.“

Für Jens Bründorf und Birgit D. jedenfalls brechen schwere Zeiten an. Vielleicht werden es am Ende bessere sein.



Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 02.01.2005, Nr. 53 / Seite 43
Bildmaterial: picture-alliance / dpa

 

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