28. Mai 2008 Das Bundeskartellamt nimmt die Preis- und Vermarktungspolitik der Mineralölkonzerne unter die Lupe. Nach zahlreichen Verbraucherbeschwerden und Eingaben freier Tankstellen haben die Wettbewerbshüter eine Marktuntersuchung eingeleitet. Dabei soll geprüft werden, ob die Kraftstoffmärkte in Deutschland ordnungsgemäß funktionieren.
Sollten sich Anhaltspunkte für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ergeben, würden Kartellverfahren gegen die beteiligten Unternehmen eingeleitet, sagte eine Sprecherin. Bis dahin kann es allerdings noch lange dauern: Ein erster Zwischenbericht soll erst Ende des Jahres veröffentlicht werden.
Ungewöhlich, dass über Preisrunden vorab im Radio berichtet werde
Einen Anfangsverdacht gibt es bereits. Denn derartige Marktuntersuchungen werden, wie das Amt erläutert, üblicherweise dann durchgeführt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wettbewerb in diesem Sektor eingeschränkt ist. Die Prüfung richtet sich jedoch bisher nicht gegen einzelne Konzerne, sondern dient einer Bestandsaufnahme der Wettbewerbssituation insgesamt. Frühere Versuche, den Mineralölkonzernen ein abgestimmtes Verhalten nachzuweisen, waren allesamt im Sande verlaufen. Auch jetzt hat das Kartellamt keine konkreten Hinweise auf Preisabsprachen an den Tankstellen.
Da der Markt ungewöhnlich transparent ist und die einzelnen Anbieter die Tankstellenpreise der Konkurrenz genau beobachten, sei der Gleichklang von Preisänderungen kein Indiz für illegale Praktiken. Die Sprecherin sagte allerdings auch, dass es Ungereimtheiten gebe, die Anlass zu intensiven Nachfragen böten. Sehr ungewöhnlich etwa sei, dass über Preisrunden mehrerer Anbieter bereits vorab im Radio berichtet werde.
Auch die sogenannten Markenpartner-Verträge werden ins Visier genommen
Ein Schwerpunkt der Prüfung ist die Preisbildung auf Großhandelsebene. So werfen freie Tankstellen den großen Gesellschaften vor, dass sie für die Beschaffung ihres Treibstoffs zum Teil höhere Preise bezahlen müssen als die Kunden an der Zapfsäule. Eine solche Preis-Kosten-Schere würde diese Konkurrenten über kurz oder lang aus dem Markt verdrängen. Vor mehreren Jahren hatte das Kartellamt bereits eine Entscheidung gegen derartige Praktiken erlassen, war damit jedoch vor Gericht unterlegen.
Die Wettbewerbshüter nehmen nun auch die sogenannten Markenpartner-Verträge ins Visier. Dabei betreiben an sich unabhängige Kraftstoffhändler Tankstellen für Markengesellschaften, wobei nach außen hin häufig der Eindruck entsteht, dass es sich um freie Tankstellen handelt. Schließlich geht es in der Untersuchung um die wettbewerblichen Auswirkungen von Tankkarten-Systemen, durch die manche Mineralölkonzerne versuchen, die Kunden an sich zu binden und den Wettbewerb einzuschränken.
Bereits im März war das Kartellamt zu dem Ergebnis gekommen, dass der Benzinmarkt von einem Oligopol aus fünf Anbietern beherrscht wird. Rund 73 Prozent des Kraftstoffabsatzes entfallen demnach auf die Unternehmen Shell, BP (Aral), ConocoPhillips (Jet), ExxonMobil (Esso) und Total. Die Oligopol-Feststellung hat zwei direkte Konsequenzen: Unternehmenszukäufe oder Fusionen sind den beteiligten Unternehmen grundsätzlich verboten, und das Kartellamt kann im Rahmen seiner Missbrauchsaufsicht leichter eingreifen, um gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorzugehen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP
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