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Home > Wirtschaft >, 9. Nov. 2009

Bundeskabinett
Koalition schickt drittes Konjunkturpaket auf den Weg

Keine zwei Wochen nach ihrer Vereidigung hat die schwarz-gelbe Bundesregierung das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz auf den parlamentarischen Weg gebracht. Kabinett und Koalitionsfraktionen beschlossen am Montag den Entwurf. Mit ihm sollen technisch anmutende Details der Unternehmensteuerreform korrigiert werden, die Härten der Erbschaftsteuer ausgebügelt und Familien entlastet werden. Es wirkt wie ein drittes Konjunkturprogramm. Die Entlastungen für Eltern, Unternehmen, Erben, Biodieselproduzenten und Hotelbesitzer addieren sich auf 8,5 Milliarden Euro im Jahr. Die Maßnahmen sollen zum Jahreswechsel greifen. Dann treten auch Entlastungen der großen Koalition in Kraft (stärkere Berücksichtigung der Beiträge zur Krankenversicherung sowie Korrektur des Einkommensteuertarifs). Insgesamt werden damit die Steuerzahler zum Jahreswechsel um rund 20 Milliarden Euro im Jahr entlastet.

Wie hilft man den Familien?

Der steuerliche Freibetrag für jedes Kind soll von 6024 Euro auf 7008 Euro im Jahr erhöht werden. Das wird auch mit der höheren Unterstützung von Kindern nach dem Sozialrecht begründet. Was der Staat an Hilfen gewährt, darf er nicht besteuern. Da der progressive Tarif dazu führt, dass die Steuerlast mit höherem Einkommen zunimmt, entlasten höhere Freibeträge Besserverdiener stärker als Familien mit geringen Einkommen. Um auch sie zu fördern, soll das Kindergeld um 20 Euro erhöht werden.

Wie fördert Schwarz-Gelb Investoren?

Kleinere Anschaffungen bis zu 410 Euro sollen sofort geltend gemacht werden können. Normalerweise werden die Kosten von Investitionen auf mehrere Jahre verteilt. Wenn nun mehr Anschaffungen sofort abgeschrieben werden können, dann sinkt kurzfristig der zu versteuernde Gewinn. Die Sammelabschreibung für Güter, die zwischen 150 Euro und 1000 Euro kosten, soll ebenfalls möglich bleiben. Dieser Posten ist dann über fünf Jahre gleichmäßig abzuschreiben.

Wie profitieren Konzerne?

Die Zinsschranke, die große Unternehmen trifft, wird entschärft. Die große Koalition hat zwar 2008 die Steuersätze gesenkt, aber gleichzeitig Daumenschrauben angesetzt, damit Konzerne nicht Gewinne ins Ausland verlagern. Seither ist grundsätzlich nur noch ein Teil der Zinsaufwendungen abziehbar, falls dem kein höherer Zinsertrag gegenübersteht. Vom Nettozinsaufwand werden nur 30 Prozent des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen (Ebitda) berücksichtigt. Dies wird nun flexibler gehandhabt. Der Teil des Ebitda, der nicht ausgeschöpft wird, kann später genutzt werden. Fünf Jahre soll dieser Rahmen vorgetragen werden können. Außerdem wird der Toleranzrahmen vergrößert. Bisher darf die Eigenkapitalquote eines konzernzugehörigen Betriebs einen Prozentpunkt niedriger sein als die des Konzerns, ohne dass die Zinsschranke greift. Künftig soll eine Abweichung von 2 Prozentpunkten zulässig sein. Um nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, gibt es eine Freigrenze von nunmehr dauerhaft 3 Millionen Euro.

Wie hilft man Konzernen außerdem?

Unternehmensgruppen sollen sich leichter umstrukturieren können. Künftig sollen Verlustvorträge bei konzerninternen Umgliederungen erhalten bleiben. Auch sollen nicht genutzte Verluste weiter genutzt werden, sofern ihnen stille Reserven gegenüberstehen. Die Sanierungsklausel wird auf Dauer verankert. Im Fall von Umstrukturierungen im Konzern soll auf die Grunderwerbssteuer verzichtet werden.

Wie hilft man Gewerbetreibenden?

Wer Gewerbe in gemieteten Räumen (etwa Filialbetriebe im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Hotelgewerbe) ausübt, soll weniger Gewerbesteuer zahlen. Seit 2008 wird ein Viertel der Finanzierungsaufwendungen, der über 100.000 Euro liegt, dem Gewinn hinzugerechnet. Gezahlte Mieten gehen da bisher mit 65 Prozent ein. Dieser Anteil soll auf 50 Prozent gesenkt werden. So will man das Problem entschärfen, dass Filialbetriebe Gewerbesteuer zahlen müssen, selbst wenn sie keinen Gewinn machen.

Was gibt es für die Hotelbesitzer?

Der Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen wird auf 7 Prozent gesenkt. Dies gilt sowohl für das klassische Hotelgewerbe als auch für Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen. Wenn die Inhaber die Steuerermäßigung nicht nutzen, um die Preise zu senken, streichen sie einen höheren Gewinn ein.

Warum hilft man Firmenerben?

Die Bedingungen, die an den Abschlag für Unternehmenserben geknüpft werden, sollen krisenfester und mittelstandsfreundlicher werden. Die erforderliche Mindestlohnsumme, die ein Betrieb einhalten muss, um die Verschonung ungekürzt erhalten zu können, wird herabgesetzt. Wenn also vor Eintritt des Erbfalls durchschnittlich 100 Millionen Euro an Löhnen gezahlt wurde, muss der Erbe in fünf Jahren dafür 400 Millionen Euro zahlen. Auch die Bedingungen für die vollständige Verschonung wird entschärft: Dafür muss künftig ein Unternehmenserbe den Betrieb sieben Jahre fortführen und eine Lohnsumme von 700 Prozent nachweisen. Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern wird der Lohn-Nachweis erspart.

Was macht man für Geschwister?

Bisher werden Brüder und Schwestern, aber auch Neffen und Nichten in der Erbschaftsteuer wie Familienfremde behandelt. Es gibt nur zwei Steuersätze von 30 und 50 Prozent sowie einen kleinen Freibetrag von 20.000 Euro. Nun sollen für sie niedrigere Steuersätze gelten.

Wie werden Biokraftstoffe gefördert?

Die Steuervergünstigung für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff soll doch nicht 2010 bis 2012 abgebaut werden.

Was ändert sich bei der Einspeisevergütung?

Modular aufgebaute Anlagen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2009 wieder als Einzelanlagen vergütet werden.

dpa
Manfred Schäfers


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