Von Horst Günter Krenzler und Christian Pitschas
08. September 2003 Wenige Tage vor Beginn der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Cancun ist ein Erfolg alles andere als sicher. Von ihrem Gelingen wird jedoch ganz wesentlich abhängen, ob die Doha-Runde fristgerecht zum 1. Januar 2005 abgeschlossen werden kann und die Weltwirtschaft den dringend benötigten Liberalisierungsschub bekommt.
Im Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit steht die Landwirtschaft. Immerhin scheint Bewegung in die Verhandlungen gekommen zu sein, wie der gemeinsame Agrar-Vorschlag der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten zeigt. Dafür tritt nun ein anderes Themenfeld in den Vordergrund, das für den Erfolg oder Mißerfolg von Cancun ebenso wichtig ist: die sogenannten Singapur-Themen, welche die WTO-Ministerkonferenz 1996 auf die Tagesordnung gehoben hatte.
Transparenz ist gefragt
Vor allem auf Betreiben der EU wurden in die Ministererklärung von Doha vier Themen aufgenommen, die das bestehende Regelwerk der WTO ergänzen sollen: Erleichterung des Handelsverkehrs, Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen, ausländische Direktinvestitionen sowie Handel und Wettbewerb. Offizielle Verhandlungen über diese Themen haben noch nicht begonnen, weil sich die WTO-Mitglieder nach der Doha-Erklärung über entsprechende Verhandlungsmodalitäten durch Konsens einigen müssen.
Ein solcher Konsens zeichnet sich aber derzeit nicht ab. In Cancun ist ein Durchbruch nötig, weil neue Regeln wie Transparenz und Nichtdiskriminierung in den vier Bereichen einen echten Mehrwert für das Welthandelsregime schaffen können. Einfuhrformalitäten und -verfahren verursachen erhebliche Kosten, die zumeist höher als die zu zahlenden Einfuhrabgaben liegen. Eine Vereinfachung dieser Formalitäten und Verfahren reduziert die Kosten, erleichtert den Warentransport und erhöht insgesamt die Wirtschaftlichkeit des Warenverkehrs.
Vorteile für Entwicklungsländer
Gerade für Entwicklungsländer birgt dieser Sektor ein erhebliches Potential, da sie ihre Einbindung in die internationalen Lieferketten verbessern können.Öffentliche Aufträge sind sowohl in den Industrie- als auch in den Entwicklungsländern ein erheblicher Wirtschaftsfaktor. Ihre Vergabe sollte daher im Wettbewerb erfolgen, um eine Fehlsteuerung von Ressourcen zu vermeiden. Eine stärkere Transparenz der Vergabeverfahren würde es ausländischen Bietern ermöglichen, sich zu informieren und daran teilzunehmen.
Dadurch würde der Wettbewerb verstärkt, was zu niedrigeren Preisen führt und somit die öffentlichen Haushalte entlastet. Zudem bieten transparentere Vergabeverfahren die Chance, die Korruption in der öffentlichen Verwaltung wirksamer zu bekämpfen.
Ausländische Direktinvestitionen sind das Element, das den Globalisierungsprozeß am stärksten vorangetrieben hat. Wohl deshalb entzündet sich an ihnen eine Debatte, die zum Teil ideologische Züge annimmt. Die OECD-Mitglieder scheiterten mit ihrem Versuch, sich auf ein allgemeines Investitionsabkommen zu einigen und suchten ihr Heil in zahlreichen bilateralen Investitionsvereinbarungen. Doch diese sind kein Ausgleich für ein multilaterales Übereinkommen. Nur ein solches wäre in der Lage, die für ausländische Direktinvestitionen nötige Transparenz, Rechtssicherheit und Verläßlichkeit zu gewährleisten.
Gemeinsame Regeln für den Wettbewerb
Ohne ein solches Übereinkommen wird sich am momentanen Zustand, der vor allem durch Investitionsströme zwischen den Industrieländern gekennzeichnet ist, wenig ändern.Bei der Wettbewerbspolitik liegt die Wechselwirkung mit dem internationalen Handel darin, daß wettbewerbswidrige Verhaltensweisen dazu beitragen können, den Zugang zu Märkten zu behindern, und damit den Abbau von staatlichen Marktzugangsschranken wie Zöllen zu konterkarieren.
Ein multilaterales Wettbewerbsübereinkommen soll daher das Ziel verfolgen, die Zusammenarbeit zwischen nationalen Wettbewerbsbehörden - gerade in Fällen, die mehrere (nationale) Märkte berühren - zu intensivieren und für besonders krasse Mißbrauchsfälle, wie Preiskartelle, gemeinsame Regeln aufzustellen.
Finanzielle Hilfe zugesagt
Alle vier Themen sind zwischen den WTO-Mitgliedern umstritten, wenn auch in unterschiedlichem Maße. Die "Frontlinie" verläuft nicht in jedem Fall zwischen Nord und Süd. Die erhobenen Einwände sind sowohl verfahrenstechnischer als auch materieller Art. Am schwersten wiegt der Einwand der Entwicklungsländer, daß die Übernahme neuer Regeln sie zum einen administrativ überfordere und zum anderen in ihrer Entscheidungsfreiheit über elementare Fragen ihrer Wirtschaftspolitik beschneide.
Diesen Einwänden kann Rechnung getragen werden. Die WTO, die Industrieländer und besonders die EU haben finanzielle und technische Hilfe zugesagt, um den Entwicklungsländern beim Aufbau der für die Verwaltung der neuen Regeln nötigen administrativen Kapazitäten zu helfen. Es ist auch zu bedenken, daß Regeln wie Transparenz und Nichtdiskriminierung das Investitionsklima in den Entwicklungsländern verbessern, aber nicht in die Substanz wirtschaftspolitischer Entscheidung eingreifen; sie machen es zum Beispiel nicht unmöglich, Investitionen in gewissen Sektoren, die geschützt werden sollen, auszuschließen.
Das Wohlergehen steigern
Eine weitere Handelsliberalisierung nach traditionellem Muster reicht nicht aus, um das Potential der Weltwirtschaft für eine Wohlfahrtssteigerung auszuschöpfen. Die Befürworter neuer Regeln sind daher gut beraten, an dem gesamten Verhandlungspaket festzuhalten. Die Gegner neuer Regeln und die Globalisierungskritiker müssen sich fragen lassen, ob sie in Cancun die Chance vereiteln wollen, der Globalisierung durch gemeinsame Regeln Schranken zu setzen.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Horst Günter Krenzler ist Of Counsel bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Brüssel und ehemaliger Generaldirektor der EG- Kommission für Außenwirtschaft; Rechtsanwalt Dr. Christian Pitschas, LL.M., ist bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Brüssel tätig.
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