Von Bernd Mikosch
21. September 2005 Aaron, Franziska, Jana und ihre Mitschüler aus der Wöhlerschule haben sich viel Mühe gegeben. Die einst triste Luftmeßstation an der Friedberger Landstraße in Frankfurt strahlt in bunten Farben: Auf einer Wand neigen sich Palmen der Sonne entgegen, ein Krebs krabbelt zum Meer. Zur Straße hin springen dem Autofahrer große Blüten ins Auge.
Was sich in dem Häuschen abspielt, hat mit Naturromantik allerdings nichts zu tun: Eine Pumpe saugt ständig Luft an, exakt 2,3 Kubikmeter pro Stunde. Düsen beschleunigen das Gasgemisch, grobe Partikel bleiben auf einer eingefetteten Platte kleben. Schließlich wird die Luft durch ein Filterband gepreßt, auf dem nach und nach ein kleiner, schwarzer Kreis entsteht: Feinstaub.
Grenzwert an 21 Stationen überschritten
Im zweiten Stock eines modernen Klinkerbaus in Wiesbaden blinken die Modems. Zwei Klimaanlagen kühlen die Computer. Jede halbe Stunde rufen sie paßwortgeschützt die Daten aus Hessens 26 Luftmeßstationen ab. Die Werte werden einmal stündlich ins Internet übertragen, sagt Webmaster Petra Hagemann. Hier, in der Meßzentrale des hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG), entscheidet sich, wann Hessen gegen die Richtlinie 1999/30/EG verstößt.
Besser bekannt ist das EU-Regelwerk als Feinstaub-Richtlinie. Sie erlaubt seit Januar im Jahresmittel höchstens 40 Mikrogramm Feinstaub in einem Kubikmeter Luft. Außerdem darf ein Tagesdurchschnitt von über 50 Mikrogramm nur an 35 Tagen im Jahr erreicht werden. Und genau das war schon im März in zahlreichen Städten der Fall. Stuttgart und München waren die ersten, inzwischen wurde der Grenzwert an 21 deutschen Meßstationen überschritten. Frankfurt liegt bei 28 Tagen - und alle rechnen damit, daß auch die Bankenmetropole die Latte noch in diesem Jahr reißt.
Viele Fragen sind noch offen
Im März gab es Tage, in denen Politiker Sonntagsfahrverbote forderten, besorgte Bürger nicht mehr tief einatmen wollten und der Kölner Kabarettist Wilfried Schmickler seine Gäste mit den Worten begrüßte: Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Feinstaubsauger! Die Luft war nicht dreckiger geworden, die Angst aber größer. Inzwischen ist es ruhig geworden um die kleinen Partikel in der Atemluft. Drohende Fahrverbote und das Hickhack um die Rußfilter-Förderung schaffen es zwar noch in die Medien. Die großen Schlagzeilen gehören aber längst wieder anderen Themen.
Dabei ist der Feinstaub noch lange nichts fürs Archiv - zu viele Fragen sind noch offen. Experten rätseln: Sie können die großen Schwankungen der Feinstaubkonzentration nicht erklären. Kommunalpolitiker sind hilflos: Sie wissen nicht, wie sie dem Staub Herr werden sollen. Juristen streiten: Hat der Einzelne überhaupt ein Recht darauf, daß der Grenzwert eingehalten wird? Und die Hersteller von Rußfiltern warten: Ohne Vorgaben aus der Politik bleiben sie auf ihren Lebensrettern zum Nachrüsten sitzen.
Es schleichen sich unweigerlich Fehler ein
Wilma Travnicek prüft im Wägeraum des HLUG mit Probemessungen regelmäßig, ob die Außenstationen auch plausible Werte senden. Sie und ihre Kollegen in anderen EU-Mitgliedstaaten halten sich strikt an die Regeln des normierten Referenzverfahrens - so soll gesichert werden, daß die Sachbearbeiter überall zu vergleichbaren Ergebnissen kommen. Nichts soll die Messung stören. Die Waagen ruhen auf schwingungsgedämpften Tischen; die Klimaanlage bläst ihre Luft durch die Poren eines Luftsacks, damit kein Zug entsteht.
Der Filter wiegt vielleicht 1,5 Gramm, messen wollen wir Mikrogramm, sagt Travnicek. Einfach ist das nicht, das können Sie mir glauben. Bei solch kleinen Meßgrößen schleichen sich unweigerlich Fehler ein. Das Referenzverfahren erlaubt deshalb eine Abweichung von bis zu 25 Prozent vom tatsächlichen Wert. Wenn die Waage also 45 Mikrogramm zeigt - der Grenzwert wäre eingehalten - könnten es in Wahrheit über 50 Mikrogramm gewesen sein.
Selbst Experten geben sich verwundert
Travniceks Kollege Matthias Büchen ließ die Daten aus dem Meßnetz und viele mehr in den Großrechner speisen. Das Umweltministerium mußte für den Luftreinhalteplan wissen, woher der Feinstaub im Rhein-Main-Gebiet kommt und wie er sich ausbreitet. Ein wichtiges Ergebnis: Der Verkehr ist für 45 Prozent des Frankfurter Feinstaubs verantwortlich. Doch manche Frage kann selbst der Experte nicht beantworten: Warum etwa wurde die heute zulässige Feinstaubkonzentration in der Friedberger Landstraße vor drei Jahren stolze 100 Mal überschritten, im vergangenen Jahr aber nicht einmal halb so oft? Der Wert ist in zwei Jahren um mehr als die Hälfte gesunken - ohne jede Verkehrsbeschränkung, ohne jeden Rußfilter. Das verwundert mich auch, gesteht Büchen.
Er vermutet, daß das Wetter eine große Rolle spielt. Bei so genannten Inversionswetterlagen, wenn kaum Austausch zwischen den Luftschichten stattfindet, pustet kein Wind den Feinstaub aus der Straßenschlucht. Die Konzentration bleibt tagelang über dem erlaubten Wert. Da müssen wir noch viel Erfahrung sammeln, sagt Büchen.
Viel mehr können wir nicht machen
Das Wetter ist die große Unbekannte, das spüren auch die Städte. Sie kämpfen gegen den Feinstaub, wissen aber nicht, ob ihre Waffen wirken. München ließ seine Hauptverkehrsstraßen mit Wasser reinigen, um den Staub zu binden. Die Werte blieben hoch. Doch niemand weiß, ob die Konzentration ohne Naßreinigung nicht noch höher gewesen wäre. In anderen Städten wirkt der Kampf noch verzweifelter: In Halle an der Saale denkt die Stadtverwaltung darüber nach, Lagerfeuer zu verbieten.
Auf solch skurrile Vorschläge verzichtet der Frankfurter Aktionsplan: Der Entwurf sieht unter anderem vor, daß künftig nur noch abgasarme Busse auf der Friedberger Landstraße fahren dürfen. Außerdem wird eine Pförtnerampel die Zahl der Autos auf der Einfallstraße reduzieren. Die Pendler, so der Appell der Stadt, sollen mit Bus und Bahn zur Arbeit fahren. Wird der Grenzwert tatsächlich 35 Mal überschritten, gilt zudem ein Lkw-Fahrverbot. Diese Maßnahmen senken die Feinstaubkonzentration zwar nur um wenige Prozent. Aber viel mehr können wir nicht machen, verteidigt sich Wendelin Friedel, Referent von Frankfurts Umweltdezernentin Jutta Ebeling. Tatsächlich sorgt der Autobahnring um Frankfurt für steten Feinstaub-Nachschub, gegen den sich die Stadt kaum wehren kann. Außerdem ist es durchaus möglich, daß diese wenigen Prozent reichen, um die Grenzwerte einzuhalten, sagt Friedel. Unter einer Voraussetzung: Das Wetter spielt mit.
Klage gegen Deutschland sehr unwahrscheinlich
Eigentlich kann sich die Stadtverwaltung entspannt zurücklehnen. Für den Frankfurter Aktionsplan ist nämlich gar nicht sie zuständig, sondern das Land Hessen. So steht es im Bundesimmissionsschutzgesetz, mit dem die Bundesrepublik die EU-Richtlinie umgesetzt hat. Andere Bundesländer reichen ein Stück Verantwortung an die unteren Behörden weiter, in Baden-Württemberg etwa kümmern sich die Regierungspräsidien um den Feinstaub.
Diese Konstruktion macht manchen Umweg erforderlich, auch für Anwohner, die gegen eine zu hohe Feinstaub-Belastung klagen wollen. In Frankfurt zählt die Fraktion der Flughafenausbaugegner (FAG) im Stadtparlament zu den Vorkämpfern. Um gegen die kleinen Partikel vorzugehen, hat der Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke in ihrem Auftrag längst Beschwerde eingelegt - nicht etwa bei der Stadt oder dem Land, sondern bei der EU-Kommission. Unser Ziel ist eine Vertragsverletzungsklage gegen die Bundesrepublik, sagt der Verwaltungsrechtler. Kommt es soweit, droht ein Millionenbußgeld, für das die Bundesregierung womöglich Länder und Kommunen in Regreß nehmen würde. Bisher konnte Deutschland Zwangsgeldern allerdings immer entgehen. Außerdem ist ein solches Verfahren politisch sehr unwahrscheinlich, schließlich verstoßen andere EU-Länder ja auch gegen die Richtlinie, sagt Eckard Rehbinder, emeritierter Professor für Umweltrecht an der Frankfurter Universität.
Gerichte urteilen widersprüchlich
Möller-Meinecke hat längst eine ausformulierte Klage gegen Hessen in der Schublade, die er einreichen will, sobald der Grenzwert tatsächlich zu häufig überschritten wurde. Frankfurt solle endlich effektive Maßnahmen gegen den Feinstaub ergreifen. Statt dessen plant die Verwaltung eine Tiefgarage unter dem Main, damit die Innenstadt für Autofahrer attraktiv bleibt. Das ist doch kontraproduktiv, sagt der Rechtsanwalt.
In anderen Städten waren die Gerichte schon an der Reihe - und haben in erster Instanz völlig widersprüchlich geurteilt. Stuttgarter Verwaltungsrichter verpflichteten Baden-Württembergs Hauptstadt dazu, einen Aktionsplan gegen Feinstaub auf den Weg zu bringen. Ihre Kollegen aus Bayern dagegen schmetterten die Klage eines Münchners ab. Einen individuellen Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Aktionsplanes gebe es überhaupt nicht.
Eine akute Gefahr erkenne ich nicht
Die Behörden sind verpflichtet, die Feinstaubbelastung effektiv zu bekämpfen, sagt Ulrich Ellinghaus, Partner der Frankfurter Kanzlei Baker & McKenzie. Daher müssen Anwohner den Erlaß eines Aktionsplanes auch gerichtlich durchsetzen können. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Maßnahmen. Weder die Stuttgarter noch die Münchner Entscheidung ist rechtskräftig. Bis das Bundesverwaltungsgericht geurteilt hat, werden Monate, wenn nicht Jahre vergehen.
Viel gravierender ist die Frage, ob der Bürger überhaupt ein Recht darauf hat, daß der Feinstaub-Grenzwert eingehalten wird. Die deutsche Rechtsschutztradition ist folgende: Grenzwerte zur Gefahrenabwehr sind klagefähig, Grenzwerte zur Vorsorge nicht, sagt Rechtsprofessor Rehbinder. Die Feinstaub-Schwelle dient seiner Meinung nach eher der Vorsorge. Eine akute Gefahr erkenne ich nicht. Viele Anwohner leben ja nicht erst seit gestern mit diesen hohen Konzentrationen. Der Europäische Gerichtshof könnte das freilich ganz anders sehen.
Rußfilter für freie Fahrt in Umweltzonen
In Königswinter bei Bonn wird der Kampf gegen den Feinstaub weniger theoretisch ausgetragen: Der Automobilzulieferer Twin-Tec hat gerade eine zweite Produktionshalle errichtet, in diesen Tagen verlegen Arbeiter das Pflaster auf dem Parkplatz. Nur das grüne Firmen-Logo läßt erahnen, daß hinter der silbrig glänzenden Blech-Fassade die Umwelt geschützt wird. Twin-Tec baut Dieselrußfilter zum Nachrüsten, und die sollen sich bald prächtig verkaufen. Denn viele Kommunen, darunter Frankfurt, planen so genannte Umweltzonen. Fast fünf Millionen Diesel ohne Filter dürften dann nicht mehr in die Stadtzentren fahren.
Das sollte Anreiz genug sein, sein Auto mit einem Rußfilter nachrüsten zu lassen, sagt Unternehmenssprecher Rainer Werthmann. Der Mittelstand würde dann nachholen, was Deutschlands Autoindustrie versäumt hat. Denn im Gegensatz zum französischen PSA-Konzern mit seinen Marken Peugeot und Citroën haben BMW, Volkswagen und Co. den Filter-Trend jahrelang verschlafen.
Noch im Herbst soll die Verordnung kommen
Bislang läuft das Geschäft mit den Nachrüstfiltern allerdings schleppend. Ein Twin-Tec-Konkurrent mußte sogar Kurzarbeit anordnen. Die Schuld gibt Werthmann der Politik: Wir warten seit Monaten auf die Kennzeichnungsverordnung. Saubere Autos sollen künftig bunte Plaketten bekommen, die die Fahrt ins Stadtzentrum auch weiterhin erlauben.
Keiner kauft sich aber einen Rußfilter, wenn er nicht weiß, welche Plakette er damit bekommt, sagt Werthmann. Gerhard Schröders Minister konnten sich bisher nicht einigen, unionsregierte Bundesländer haben längst einen eigenen Entwurf vorgelegt. Noch in diesem Herbst soll die Verordnung kommen.
Stickstoffdioxyd könnte ähnliche Probleme bereiten
Doch Rußfilter sind keine Patentlösung: Sie filtern zwar viele Partikel aus dem Abgas, nicht aber Stickstoffdioxyd. Dieser Schadstoff begünstigt Atemwegserkrankungen, schädigt Pflanzen und hilft bei der Bildung von Ozon. Gut möglich, daß Stickstoffdioxyd Deutschland in einigen Jahren vor ähnliche Probleme stellt wie heute Feinstaub, sagt Uwe Lahl, der zuständige Abteilungsleiter im Umweltministerium.
Die Europäische Union gibt nämlich nicht nur Grenzwerte für Feinstaub vor, sondern auch für andere Luftschadstoffe. Die meisten bereiten Deutschland wenig Sorgen, der Wert für Stickstoffdioxyd aber wird in zahlreichen Großstädten überschritten. Die buntbemalte Meßstation in Frankfurt etwa meldete im vergangenen Jahr durchschnittlich 65 Mikrogramm pro Kubikmeter nach Wiesbaden. Ab 2010 sind höchstens 40 Mikrogramm erlaubt. Noch haben wir die Chance, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, sagt Lahl. So ähnlich war das auch vor sechs Jahren: Damals wurde der Feinstaub-Grenzwert verabschiedet. Doch 2005 taten viele so, als hätten sie von nichts gewußt.
Feinstaub
Als Feinstaub werden Partikel bezeichnet, die höchstens zehn Mikrometer messen, das ist weniger als ein Zehntel des Durchmessers eines menschlichen Haares. In Städten ist der Verkehr - vor allem Dieselruß, Reifenabrieb und aufgewirbelter Straßenstaub - die wichtigste Feinstaub-Quelle. Auch bei Verbrennungsvorgängen, etwa in der Industrie oder bei einem Waldbrand, entsteht Feinstaub. Weitere Quellen sind Sandstürme, Vulkane oder Pollen.
Mediziner sind überzeugt, daß Feinstaub das Risiko für Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Probleme erhöht. Einer EU-Studie zufolge sterben allein in Deutschland jährlich etwa 65.000 Menschen vorzeitig an den Folgen der Luftverschmutzung. Vermutet wird, daß es für Feinstaub keine Schwelle gibt, unter der er ungefährlich ist. Der geltende Grenzwert ist deshalb ein politischer Kompromiß: Viele Wissenschaftler halten einen niedrigeren Grenzwert für geboten.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: FAZ.NET-Mikosch, picture-alliance/ dpa, picture-alliance/ dpa/dpaweb
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