03. Dezember 2007 Mit ungewöhnlich scharfen und kritischen Worten hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in die Debatte um die Managergehälter eingegriffen. Besonders deutlich geißelte sie hohe Abfindungen für Unternehmenslenker, vor allem, wenn diese versagt hätten. Die CDU-Vorsitzende rief Vorstände und Aufsichtsräte am Montag auf dem Parteitag in Hannover zum Maßhalten auf. Sie warnte vor einer zu weiten Spreizung der Einkommen von Beschäftigten und Managern, die zu großen gesellschaftspolitischen Spannungen führen könnten.
Wenn das Versagen von Spitzenkräften mit Phantasieabfindungen vergoldet wird, dann untergräbt das das Vertrauen in das soziale Gleichgewicht unseres Landes, warnte Merkel. Wenig später fügte sie hinzu: Soziale Marktwirtschaft bedingt, dass die Menschen zusammengehören. Wenn das nicht mehr zusammengeht, fliegt uns der ganze Laden auseinander. Gute Arbeit solle auch gut bezahlt werden, sagte die Kanzlerin. Rhetorisch fragte sie aber zum Applaus der 1000 Delegierten, warum jemand mit Geld überschüttet werde, der auf ganzer Linie versagt habe.
Schon einen Schritt weitergekommen
Liebe Aufsichtsräte, glauben Sie, Ihre Mitarbeiter lesen keine Zeitungen oder beherrschen die Grundrechenarten nicht? Sie habe die Argumente für hohe Gehälter, mit denen Spitzenkräfte gehalten oder geworben werden sollten, immer aufmerksam verfolgt. Aber offenbar werde nach dem Grundsatz verfahren, wenn ein amerikanischer Autoboss das Hundertfache seiner Arbeiter verdiene, müssten auch die deutschen Managergehälter entsprechend angehoben werden.
Dagegen verdiene der Chef des erfolgreichsten japanischen Autounternehmens Toyota nur ungefähr das Zwanzigfache eines Arbeiters, sagte die Kanzlerin. Das ist in etwa das Doppelte eines deutschen Kanzlers - wenn er nicht gerade in der Schweiz Geschäfte für russisches Gas machen muss, fügte Merkel mit einem Seitenhieb auf die Tätigkeit ihres Vorgängers Gerhard Schröder für den russischen Gaskonzern Gasprom hinzu. Die Kanzlerin gab zu, die Höhe von Managerbezügen sei gesetzlich kaum zu regeln. Allerdings sei man mit der Pflicht zur Offenlegung der Gehälter schon einen Schritt weitergekommen.
Text: F.A.Z., 04.12.2007, Nr. 282 / Seite 11
Bildmaterial: dpa
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