Von Sven Astheimer
27. März 2008 Für Klaus Müller-Stratmann liegt die Lösung auf der Hand: "Man sollte den 20. Dezember 2007 aus dem Kalender streichen." Dann wäre vieles einfacher. Denn an besagtem Tag fällte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil, über das der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft - kurz "Arge" - Köln nicht glücklich ist. Nach Meinung der Richter stellte die gemeinsame Betreuung der Langzeitarbeitslosen durch Bund und Kommunen unter dem Dach ebenjener Argen eine grundgesetzwidrige Mischverwaltung dar. Aus Sicht von Müller-Stratmann kippte Karlsruhe damit ein Verwaltungsmodell, das nach einigen Startschwierigkeiten und hohen Anlaufkosten gerade erst seine Vorteile zu entwickeln begann. Denn spätestens im Jahr 2010 muss wieder deutlich sein, welche Gebietskörperschaft welche Aufgaben wahrnimmt. Die mehr als 350 Argen sind zu Auslaufmodellen degradiert. Drei Jahre nach der Fusion von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch "Hartz IV" muss damit auch eine Grundsatzfrage neu entschieden werden, die damals zwischen rot-grüner Bundesregierung und unionsdominiertem Bundesrat für heftige Diskussionen sorgte: Wer bekommt die Langzeitarbeitslosen?
Was sich nach einer Feinheit des Verwaltungsrechts anhört, birgt sozialpolitischen Sprengstoff. Denn neben den Langzeitarbeitslosen beziehen auch deren Angehörige, Alleinerziehende und Ein-Euro-Jobber Leistungen aus dem System - insgesamt mehr als 7 Millionen Menschen. Für Bund und Kommunen geht es um den Zugriff auf einen Apparat, über den jährlich die gewaltige Summe von rund 50 Milliarden Euro an Steuermitteln verteilt wird. Ähnlich viel Geld sieht der Bundeshaushalt für die beiden großen Ressorts Verteidigung und Verkehr vor - zusammen!
Es wäre tödlich, jetzt wieder alles auseinanderzureißen
In Köln steht gewissermaßen die Mutter aller Arbeitsgemeinschaften. Das hell geklinkerte Gebäude mit dem verglasten Eingangsbereich hat so gar nichts mit der tristen Arbeitsamtsarchitektur der siebziger Jahre zu tun. Es hieß schon Jobcenter, als an "Hartz IV" noch niemand dachte. 1997 beschlossen Sozial- und Arbeitsamt, sich gemeinsam der rasant wachsenden Jugendarbeitslosigkeit zu stellen. "Wir saßen erstmals unter einem Dach", erinnert sich eine städtische Mitarbeiterin der ersten Stunde. Zwar behielt jeder seine Aufgaben: Die "Städter" waren für Sozialhilfe, Sucht- und Schuldnerberatung zuständig, die Arbeitsmarktexperten für Weiterbildung und Vermittlung; alles jedoch erstmals in enger Abstimmung, auf Zuruf über den Schreibtisch hinweg. Formale Hürden gab es viele: Jede Behörde musste eigene Akten anlegen, unterschiedliche Computersysteme verhinderten den Datenaustausch. Trotzdem bewährte sich das Konzept: Die Jugendarbeitslosigkeit sank, und das Jobcenter öffnete auch für andere Problemgruppen seine Pforten.
Die Kölner Zusammenarbeit von Bundesbehörde und Kommune wurde zum Vorbild für die Arbeitsgemeinschaften. Die Hartz-Reform ging noch einen Schritt weiter: Die Argen wurden vom Gesetzgeber als eigenständige Verwaltungseinheit aufgebaut. Im Fall Köln heißt das: Von den 1200 Arge-Mitarbeitern, die von Stadt und Arbeitsagentur entsandt wurden, macht heute in der Praxis jeder alles. Genau das darf aber laut Verfassungsgericht nicht mehr sein, was den Kölner Praktikern nicht einleuchtet. "Es wäre tödlich, jetzt wieder alles auseinanderzureißen", sagt die städtische Sozialdezernentin Marlis Bredehorst und erntet dafür ein Kopfnicken von Peter Welters, dem Leiter der Arbeitsagentur. Der "gewaltigen Herausforderung Langzeitarbeitslosigkeit" könne man sich am besten gemeinsam stellen.
120.000 Kölner hängen am Tropf der Arge
Der Meinung ist auch Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD), der an der Sitzordnung möglichst wenig ändern will. Der Sozialdemokrat hat vielmehr eine Umetikettierung der Argen im Sinn, die für Rechtssicherheit sorgen soll. Künftig sollen Bedürftige in "kooperativen Jobcentern" alle Leistungen aus einer Hand beziehen können. Allerdings soll es sich dabei um eine eigenständige Geschäftseinheit der Bundesagentur für Arbeit handeln, den Kommunen würde lediglich ein Mitspracherecht zugestanden.
Für Marlis Bredehorst sind diese Vorschläge schlicht ein Albtraum. Schließlich hängen 120.000 Kölner am Tropf der Arge, das ist gut jeder elfte Einwohner der Stadt. Die Unterkunftskosten stellen mit 300 Millionen Euro im Jahr einen der größten Einzelposten im Haushalt dar. Es sei undenkbar, diesen Bereich als Kommune nicht mehr steuern zu können. "Es kann nicht sein, dass eine Bundesbehörde die Sozialpolitik in der Stadt bestimmt, und der Oberbürgermeister muss am Ende den Kopf dafür hinhalten." Für Agenturchef Welters hingegen würde sich im schlimmsten Fall jeder auf seine originären Aufgaben zurückziehen. Dann stünde der Transferempfänger erneut verschiedenen Ansprechpartnern gegenüber, und Doppelstrukturen verschlängen unnötig Geld. "Dann wäre es vorbei mit dem Konzept aus einer Hand."
Der Landkreis Celle hat sich für die "getrennte Trägerschaft" entschieden
Rund 350 Kilometer nordöstlich ist man anderer Meinung. Der Landkreis Celle zählt gerade mal 170 000 Einwohner, rund 70 000 davon leben in Celle Stadt. Im Süden grenzt die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover an, im Norden der Naturpark Südheide. Viel Fläche, wenig Einwohner. Eine beliebte Urlaubsregion ist Celle allemal, aber auch geeignet, um Arbeitslose zu vermitteln? Ja, sagt Hans-Jürgen Genz, Leiter der örtlichen Arbeitsagentur, die Langzeitarbeitslosigkeit sank vergangenes Jahr um 5 Prozentpunkte. Für Genz spielt die Aufgabenverteilung zwischen Arbeitsagentur und Kommune eine große Rolle: Jeder macht, was er am besten kann. Die Agentur vermittelt Arbeitslose und macht dabei keinen Unterschied zwischen Empfängern von Arbeitslosengeld I und II. Dadurch entfalle die in den Argen übliche Stigmatisierung von Langzeitarbeitslosen. Ein Erdölunternehmen habe im vergangenen Jahr 120 Arbeitskräfte vermittelt bekommen, ohne zu wissen, wie lange die Leute zuvor auf Jobsuche waren. "Der Kunde war sehr zufrieden", berichtet Genz.
Der Landkreis Celle gehörte zu den Kommunen, die sich für die Variante der "getrennten Trägerschaft" entschieden. Allen Beteiligten sei klar gewesen, dass auch in diesem Fall das Prinzip der kurzen Wege unumgänglich ist. Also wurde die Familienkasse aus dem Hauptgebäude ausgegliedert. Seitdem verrichten in den Zimmern rechts des Ganges - gekennzeichnet durch ein kleines Stadtwappen an der Tür - Mitarbeiter des Sozialamtes ihren Dienst, links sitzen die Arbeitsvermittler. Federführend im Prozess ist die Arbeitsagentur: Hier wird etwa die Bedürftigkeit der Antragsteller geprüft; damit fällt auch die Vorentscheidung darüber, ob Leistungen aus dem städtischen Haushalt bewilligt werden oder nicht. Zwar hat die Kommune ein Vetorecht, doch davon wird kaum Gebrauch gemacht. Die Zusammenarbeit basiere auf viel Vertrauen. Einen Kooperationsvertrag zwischen Kommune und Agentur gibt es nicht. "Das funktioniert per Handschlag, wie beim Pferdekauf", sagt Genz schmunzelnd, so sei das halt in Norddeutschland. Mittlerweile hat sich auch eine Delegation aus der Zentrale der Bundesagentur vor Ort informiert. Denn setzt sich Arbeitsminister Scholz durch, könnte Celle Pate stehen für ein bundeseinheitliches Modell.
Sprachrohr der Optionskommunen
Solange Erich Pipa etwas im Main-Kinzig-Kreis zu sagen hat, wird er ein solches Obligatorium zu verhindern suchen. Zu einer gewissen Prominenz hat es der impulsive Landrat als Sprachrohr der "Optionskommunen" gebracht. Der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) setzte damals im Vermittlungsausschuss nämlich durch, dass 69 Kommunen die Langzeitarbeitslosen alleine betreuen. Die nordöstlich von Frankfurt gelegene Main-Kinzig-Region reichte als Erstes die Bewerbungsmappe ein. Für Pipa ist es unvorstellbar, dass sich der mit mehr als 400.000 Einwohnern größte hessische Landkreis wieder aus der Verantwortung zurückzieht.
Wer einmal einen Fuß in das mächtige Verwaltungsgebäude in Gelnhausen gesetzt hat, kann sich dies auch kaum vorstellen. Den Besucher erinnert die hohe, lichtdurchflutete Eingangshalle eher an eine moderne Konzernzentrale denn an Amtsschimmel und Ärmelschoner. Hier findet der Bürger alles - auch AQA, die Gesellschaft für Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung. Die Gesellschaft ging aus Modellprojekten hervor, die Pipa entwickelt hatte, nachdem zu Beginn der neunziger Jahre die Sozialhilfekosten rasant gestiegen waren. AQA bietet duale Ausbildungslehrgänge in neun Berufen an, das Ganze in eigenen Werkstätten. Mehr als 600 Maßnahmenplätze stehen zur Verfügung, dank eines Netzwerkes zu Trägern wie dem hessischen Hausfrauenbund oder der Bundesfachschule für Kälte- und Klimatechnik. Stolz ist man auf eine Kooperation mit einer Fahrschule, erzählt AQA-Geschäftsführer Gerhard Freund. Dort begannen 17 Langzeitarbeitslose eine Ausbildung zum Kraftfahrer, 16 verdienen heute in einer örtlichen Spedition 2400 Euro brutto im Monat. "Da waren einige dabei, die hatten nicht mal einen Hauptschulabschluss", erzählt der frühere Berufsschullehrer.
Bis längstens 2013 ist das Experiment der Optionskommunen noch gesichert. Danach droht das Aus, es sei denn, die Bundesländer heben jetzt die Hand und wollen - als Gegenentwurf zum Scholzschen Jobcenterkonzept - mit den Kommunen künftig eine stärker dezentrale Lösung anbieten. Aus Nordrhein-Westfalen und Brandenburg kamen zwar ein paar zaghafte Signale. "Aber keiner schreit auf und sagt: ,Ich will die Kompetenz'", bedauert Pipa. Denn die Verantwortung zu übernehmen bedeutet auch, das Kostenrisiko zu tragen. Also kämpft der Landrat zumindest dafür, die Frist der Ausnahmeregel aufzuheben. Ein schwieriger Kampf, zumal ihm in Koch "der Vater der Option", so Pipa, eine gewichtige Stimme auf dem Berliner Parkett angesichts des schwierigen Wahlausganges in Hessen verlorengehen könnte. Doch an Pipas Grundüberzeugung ändert das nichts: "Die Kommune darf sich nicht aus der Sozialpolitik verabschieden."
Die Reform
Am 1. Januar 2005 trat die Arbeitsmarktreform Hartz IV in Kraft. Herzstück war die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe. Wer langzeitarbeitslos und erwerbsfähig ist, also mindestens drei Stunden am Stück täglich arbeiten kann, kann seitdem die neue Grundsicherung beziehen. Diese setzt sich aus einem Regelsatz Arbeitslosengeld II zusammen, der derzeit bei 347 Euro je Person liegt und das Existenzminimum (Lebensmittel, Kleidung, Stromkosten, Freizeit) sichern soll, sowie weiteren Zuschüssen. Verschärft wurden die Zumutbarkeitskriterien für Arbeitslose: Wer innerhalb eines Jahres dreimal eine Jobofferte ablehnt, dem kann das Arbeitslosengeld gestrichen werden.
Die Verwaltung
Die Reform erforderte eine neue Organisationsform. Streit gab es jedoch über die Zuständigkeiten: Die rot-grüne Bundesregierung wollte ein zentralistisches, der unionsdominierte Bundesrat ein dezentrales Modell. Im Vermittlungsausschuss entstand ein Kompromiss, der drei Möglichkeiten eröffnete. Heute nehmen Arbeitsagenturen und Kommunen in 352 Fällen die Aufgaben gemeinsam in einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) wahr. In 22 Landkreisen gilt die getrennte Trägerschaft: die Agentur zahlt die Geldleistung und kümmert sich um die Vermittlung, die Kommune um Wohnkosten und weitere Sozialleistungen. Und in 69 Fällen haben die Optionskommunen alles in ihrer Hand.
Das Urteil
Am 20. Dezember 2007 gab das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde von elf Kommunen statt. Die Richter stellten fest, dass das Konstrukt der Arbeitsgemeinschaft dem Grundsatz der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung widerspreche. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, bis Ende 2010 wieder für klare Verhältnisse zu sorgen. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) kündigte an, schneller handeln zu wollen, und legte im Februar sein Konzept des kooperativen Jobcenters vor, das sich an der getrennten Trägerschaft orientiert. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt nannte die geplante Behörde ein neues Mega-Bundessozialamt, das aus Berlin gelenkt werde. svs.
Text: F.A.Z., 27.03.2008, Nr. 72 / Seite 13
Bildmaterial: ddp, F.A.Z.
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