05. Dezember 2004 Beschäftigungsgesellschaften, wie sie jetzt bei Opel im Gespräch sind, werden häufig von jenen Unternehmen selbst gegründet, die die Arbeitnehmer anderenfalls entlassen müßten, Es gibt aber auch regionale oder überregionale Beschäftigungsgesellschaften.
Finanziert werden sie von den entsendenden Unternehmen und der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam. Die Beschäftigungs- oder Transfergesellschaften werden für diese Arbeitnehmer zum neuen Arbeitgeber; die Arbeitsverträge sind aber in der Regel befristet und das Gehalt niedriger.
Wer nicht bereit ist, dorthin zu wechseln, muß mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen. Da für einen echten Arbeitseinsatz aber oft kein Bedarf besteht, verbringen die Arbeitnehmer viel Zeit mit Däumchen drehen. Auch können sie zur Erprobung an einen anderen Arbeitgeber ausgeliehen werden - in der Hoffnung, daß sie dort anschließend übernommen werden. Zudem sollen sie sich in der Beschäftigungsgesellschaft beruflich weiterqualifizieren.
Ein Beispiel ist die Telekom-Auffanggesellschaft Vivento, von deren 20.000 Mitarbeitern rund 3000 in die neuen Bundesländern für die Umsetzung der "Hartz IV"-Reform entsandt wurden.
Text: jja., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.12.2004, Nr. 285 / Seite 11