Riester- und Rürup-Renten

Das letzte Steuersparmodell

Von Steffen Uttich

Rente oder Steuersparmodell?

Rente oder Steuersparmodell?

26. Juni 2007 Die Bundesregierung hat sich in den vergangenen Jahren viel Mühe gegeben, Geldanlagen mit einem nennenswerten Steuerspareffekt den Garaus zu machen. Eine Investition in Schiffe ist inzwischen wegen ihrer Gewinne und nicht mehr wegen ihrer Verluste attraktiv. Medienfonds zur Finanzierung von Filmen sind vollständig vom Markt verschwunden, seit sich mit ihnen nicht mehr Erträge in die Zukunft transferieren lassen, die dann möglicherweise einem niedrigeren Steuersatz unterliegen.

Als Steuersparfonds im vergangenen Jahr in ihren letzten Zuckungen lagen, ging der Gesetzgeber so rabiat zu Werke, dass er das kleine Schlupfloch der Kreditabschläge, welches zuvor bei der Abschaffung der einst beliebten Verlustzuweisungen übersehen wurde, kurzerhand rückwirkend schloss. Entsprechende Fonds mussten zum Ärger ihrer schon investierten Anleger rückabgewickelt werden. Verfassungsrechtlich bedenklich - aber wirkungsvoll.

Staatlich geförderte Vorsorge wird Steuersparmodell

Ob gewollt oder ungewollt: Dieses Vorgehen hat die staatlich geförderte private Altersvorsorge über die sogenannte Riester- beziehungsweise Rürup-Rente zum letzten verbliebenen Steuersparmodell gemacht. Natürlich werden diese beiden Formen des Altersvorsorgesparens nicht mit diesem Etikett versehen. Aber das Prinzip ist vergleichbar - auch wenn es nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist.

So wurde die Riester-Rente in ihren Anfangsjahren immer als besonders attraktiv für kinderreiche Familien wahrgenommen. Dies lag daran, dass für diese Klientel die staatlichen Zulagen besonders hoch sind. Die Riester-Rente besteht aber nicht nur aus der Zulagenförderung. Der jährliche Höchstbeitrag von derzeit bis zu 1575 Euro kann als Sonderausgabe komplett von der Einkommensteuer abgezogen werden. Vom kommenden Jahr an sind es sogar 2100 Euro. Zwar muss dann später im Zuge der nachgelagerten Besteuerung der monatliche Auszahlungsbetrag versteuert werden. Die steuerliche Belastung sollte zu diesem Zeitpunkt aber niedriger sein, weil das Einkommen und damit der Steuersatz im Normalfall niedriger als während des Erwerbslebens sind. Zusätzlich greift der Steuerstundungseffekt, wie man ihn von den inzwischen verschwundenen Steuersparfonds kennt.

Steuerbonbon mit Sahnehäubchen

Ist die Größenordnung der Steuerersparnis im Rahmen der staatlich geförderten Riester-Rente noch überschaubar, so wird es im Rahmen der staatlich geförderten Rürup-Rente richtig interessant. Sie ist vor allem für Selbständige günstig, die nicht in den Genuss der Riester-Vorteile kommen. Derzeit können 64 Prozent der Beiträge für die Rürup-Rente bis zu einer Höhe von 12.800 Euro für Ledige und 25.600 Euro für Verheiratete von der Steuer abgesetzt werden. Für Angestellte liegt die Obergrenze etwas niedriger, weil von ihr noch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen werden müssen. Der Prozentsatz steigt jährlich um zwei Punkte, bis schließlich 2025 Beiträge in Höhe von 20.000 Euro von der Einkommensteuer abgesetzt werden können.

Als Sahnehäubchen kommt obendrauf, dass die Rürup-Rente beispielsweise mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt werden kann. Die Absicherung gegen Invalidität kann somit ebenfalls steuermindernd zum Einsatz kommen - ein schwergewichtiges Verkaufsargument. Die Auszahlungen ab dem 60. Lebensjahr werden dann wie bei der Riester-Rente nachgelagert versteuert.

Ausgeprägte Steuersparmentalität

Zwar steht vor einer Anlageentscheidung immer auch die Abwägung, ob für den angenehmen Steuereffekt auch gewisse Nachteile in Kauf genommen werden. Bei der Riester-Rente ist dies beispielsweise das starre Auszahlungsprofil - so dürfen nur 30 Prozent des angesparten Geldes auf einmal ausgezahlt werden. Die Rürup-Rente ist als eine Art Basisrente noch starrer - nicht vererbbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar.

Allerdings ist hierzulande die Steuersparmentalität immer noch so stark ausgeprägt, um solche Schatten rasch zu vertreiben. Und tatsächlich wird unter den Reichen und Besserverdienenden der Steuereffekt immer stärker wahrgenommen. Die Signale aus den Verkaufsabteilungen der Versicherer und Fondsgesellschaften sind diesbezüglich eindeutig: Die eingezahlten Summen werden immer größer. Ist von einem „Siegeszug der Riester-Rente“ oder einem „Lieblingsthema Rürup-Rente“ in diesen Wochen öffentlich die Rede, so kommt der Aufschwung zunehmend aus dieser Richtung.

Die Reichen und Gebildeten schalten am schnellsten

Dabei haben gerade die Geringverdiener eine zusätzliche Absicherung im Alter besonders nötig. Diese Gruppe hatte die rot-grüne Bundesregierung auch bei der Erfindung der Riester-Rente 2001 besonders im Blick gehabt. Für sie ist es aber besonders schmerzhaft, in einer ohnehin schon angespannten Finanzlage auch noch ein paar Euro für das Alterssparen abzuzweigen. Da kann der Batzen, den der Staat dazulegt, noch so groß sein - der Ruhestand ist in solchen Lebenslagen weit weg. Dass sie dann von der gekürzten Rente besonders hart getroffen werden, ihr Leben höchstwahrscheinlich als Sozialfall beschließen müssen, wird ausgeblendet.

Die staatlich geförderte private Altersvorsorge ist eine Kompensation für die größte Rentenkürzung aller Zeiten aus den Reformen der Jahre 2001 und 2004 - diese Botschaft ist noch nicht überall durchgedrungen. Die neue Rolle als Steuersparmodell macht immerhin deutlich, dass die vom Gesetzgeber sehr kompliziert gestaltete Materie allmählich verstanden wird. Es hat etwas gedauert, bis die offensichtlichen Nachteile in den Hintergrund rückten und die versteckten Vorteile zum Vorschein kamen. Dass die Cleveren nun am schnellsten schalten, wenn sie persönliche Vorteile entdecken, ist ein üblicher Vorgang. Und dass in dieser Personengruppe Geld keine Mangelware ist, dürfte auch keine Überraschung sein.

Text: F.A.Z., 26.06.2007, Nr. 145 / Seite 11
Bildmaterial: AP, F.A.Z.

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