24. Juni 2006 Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will die Körperschaftsteuer auf 12,5 Prozent senken, um damit die Gesamtbelastung der Kapitalgesellschaften auf 29,19 Prozent zu senken. Zugleich plant er die Einführung einer Abgeltungssteuer, zunächst mit 30 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag zum Inkrafttreten der gesamten Reform Anfang 2008, ein Jahr später soll diese auf 25 Prozent sinken.
Durch Hinzurechnungen bei der Körperschaftsteuer solle sich die Finanzierungsneutralität erhöhen, heißt es in seinem Papier, das zur Vorbereitung der Sitzung des Koalitionsauschusses an diesem Sonntag versandt wurde und der F.A.Z. vorliegt. Die Fremdfinanzierung will Steinbrück in der Gewerbesteuer stärker als bisher berücksichtigen. Personengesellschaften, die nicht Körperschaftsteuer, sondern Einkommensteuer zahlen, sollen zum Ausgleich die Gewerbesteuer stärker auf die Einkommensteuer anrechnen dürfen.
Einnahmeausfälle in einstelliger Milliardenhöhe
Die Maßnahmen werden nach Steinbrücks Berechnungen anfangs zu Einnahmeausfällen in einstelliger Milliardenhöhe führen. Die Unternehmenssteuerreform wird die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nicht nur für den Moment, sondern dauerhaft verbessern, heißt es unter der Überschrift Eckpunkte einer wachstumsorientierten Unternehmensteuerreform. Deutschland werde sich mit seiner nominalen Steuerbelastung im internationalen Mittelfeld positionieren. Die Abgeltungssteuer wirke sich positiv auf den Kapitalmarkt aus.
Durch eine Hinzurechnung der gezahlten Fremdkapitalzinsen bei der Besteuerung der Gewinne von Kapitalgesellschaften anteilig sowohl bei der Gewerbesteuer als auch bei der Körperschaftsteuer könnte eine Abgeltungsteuer auch ohne die ansonsten damit verbundenen Verwerfungen bei der Finanzierungsneutralität eingeführt werden, heißt es weiter.
Die Wirtschaft läuft indessen Sturm gegen die Absicht, die Körperschaftsteuer nicht nur auf Gewinne, sondern auch auf Zinszahlungen zu erheben. Dies hatte schon Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) vorgeschlagen. Zu einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer und kommunale Gewerbesteuer werde man nicht ohne bestimmte Elemente von Substanzsteuern kommen. Wenn man sich mit der SPD einigen will, wird die einheitliche Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung in einem begrenzten Umfang Zurechnungen von Schuldzinsen und ähnlichem enthalten müssen, sagte Hessens Ministerpräsident dem Handelsblatt.
Soviel Wertschöpfung wie möglich
Der Mittelstand bleibe durch Freibeträge verschont. Dennoch wisse er, daß dieser Ansatz den erbitterten Widerstand mancher Unternehmenskreise auslösen wird. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Michael Meister, ging offen auf Gegenkurs zu Koch. Wir wollen eine einheitliche Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer erreichen, sagte er dieser Zeitung. Aber: Eine Ausdehnung der ertragsunabhängigen Elemente wird mit der Union nicht zu machen sein, versprach er.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lehnte Kochs Vorstoß entschieden ab. Eine Substanzbesteuerung ist verfassungswidrig, sagte BDI-Präsident Jürgen Thumann dieser Zeitung. Unabhängig davon, ob ein Unternehmen Gewinne oder Verluste mache, müßten dann Steuern gezahlt werden. Die Einführung ertragsunabhängiger Elemente bei der Körperschaftsteuer sei ein glatter Systembruch. Man dürfe nicht Kosten im Rahmen der Körperschaftsteuer besteuern.
Der Vorwurf der Gewinnverlagerung ist fern der Realität und setzt die großen Unternehmen zu Unrecht in ein schlechtes Licht. Die Dax-Unternehmen versteuerten überproportional viel des weltweiten Gewinns in Deutschland. Es geht nicht darum, soviel Steuern wie möglich aus der Wertschöpfung in Deutschland, sondern soviel Wertschöpfung wie möglich in Deutschland zu erhalten.
Steuerpolitische Irrlichterei
Der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer, Patrick Adenauer, kritisierte, Koch definiere das Ziel der Unternehmensteuerreform neu. Aus einem Projekt zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen scheint ein Gesetz gegen die Wirtschaft zu werden. Statt Substanzsteuerelemente in der Gewerbesteuer abzuschaffen, sollten sie jetzt auch bei der Körperschaftsteuer kommen - ein neuer Höhepunkt der steuerpolitischen Irrlichterei. Wertschöpfung werde so aus dem Land verjagt.
Auch von der Opposition kam scharfe Kritik. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Hermann Otto Solms, sagte: Die Union scheint beim Thema Steuern nun wirklich von jedem ökonomischen Sachverstand verlassen. Die Erweiterung der Körperschaftsteuer auf Schuldzinsen und ähnliche ertragsunabhängige Elemente sei steuersystematisch vollkommener Wahnwitz.
Text: mas., F.A.Z., 24.06.2006, Nr. 144 / Seite 11
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa, picture-alliance/ dpa/dpaweb
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