Öffentliche Auftragsvergabe

Bundesländer planen Aussetzung der Tarifbindung

Von Melanie Amann und Kerstin Schwenn

Neue Voraussetzungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Neue Voraussetzungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

04. April 2008 Mehrere Bundesländer ziehen Konsequenzen aus dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs und erwägen, ihre Tariftreueklauseln auszusetzen. Das Gericht hatte am Donnerstag entschieden, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass die Bieter und ihre Vertragspartner sich an einschlägige Tarifverträge halten. Dies verstoße in grenzüberschreitenden Fällen gegen die Dienstleistungsfreiheit und die Entsenderichtlinie.

Anlass war eine Vorschrift aus Niedersachsen, die nun ausgesetzt wird, wie Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) sagte. Auch der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU) will das Tariftreuegesetz seines Landes, dessen Anwendung bis 2010 befristet ist, vorzeitig aussetzen. Mit dem Urteil werde „ein Stück Marktfreiheit wiederhergestellt“, sagte Austermann der F.A.Z.

Keine Eile: Hessen prüft das Urteil

Der Stadtstaat Bremen hat eine geplante Verschärfung seines Vergaberechts auf Eis gelegt, und im Saarland rechnet das Wirtschaftsministerium damit, dass ein laufendes Gesetzgebungsverfahren für die Einführung von Tariftreueklauseln unterbrochen wird. Die rheinland-pfälzische Regierung prüft noch, ob das „politische Ziel, Dumpinglöhne durch Landesrecht zu verhindern“, noch erreicht werden kann. Bayerns Sozialministerin Christa Stewens dagegen sieht die Anwendung des Landes-Bauaufträgegesetzes „in Frage gestellt“. Hessen prüft das Urteil noch, allerdings ist hier keine Eile geboten, da das Tariftreuegesetz derzeit nicht angewandt wird.

In Berlin sagte Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke), das Urteil sei „zunächst eine Einzelfallentscheidung über das niedersächsische Vergabegesetz“. Das Bundesverfassungsgericht habe die Berliner Tariftreueklausel erst im vergangenen Jahr „eindeutig akzeptiert“. Die Folgen des EuGH-Urteils auf das Berliner Recht, das einen Mindestlohn von 7,50 für öffentliche Aufträge vorschreibt, will der Senat am Dienstag besprechen.

Auch auf Bundesebene könnte das Urteil den Streit in der Koalition über die geplante Reform des Vergaberechts neu entfachen. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hatten sich erst vor kurzem mit Mühe darauf verständigt, bei Ausschreibungen des Bundes künftig soziale und ökologische Standards zu einem Vergabekriterium zu machen. Nach Lesart von Scholz lässt die gefundene Formulierung auch die Tariftreue als Bedingung für die Vergabe von Aufträgen zu. Beide Ministerien wollten das EuGH-Urteil aber zunächst prüfen, für eine Bewertung sei es noch zu früh.

„Das Urteil stärkt die Allianz für den Mindestlohn“

Der SPD-Wirtschaftspolitiker Rainer Wend sagte, auch nach dem Urteil könne die Reform der Vergabeordnung umgesetzt werden. „Ich bin sicher, dass wir eine Tarifbindung der Unternehmen als Vergabekriterium rechtskonform ausgestalten werden“, sagte er. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Andrea Nahles, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion, hatte schon früher gefordert, die Tariftreue festzuschreiben. Das Urteil des EuGH ist für sie ein Beleg, „dass wir dringend allgemein verbindliche Mindestlöhne brauchen“. Ähnlich äußerten sich Gewerkschaften und Grüne.

Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer forderte, die Bundesregierung müsse nun gesetzliche Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen für alle Branchen schaffen. Die Grünen-Abgeordneten Brigitte Pothmer und Kerstin Andreae sagten: „Das Urteil stärkt die Allianz für den Mindestlohn.“ Die FDP warnte hingegen nach dem Urteil, das Vergaberecht sei „kein Spielzeug der Arbeitsmarktpolitik“. Der FDP-Wirtschaftspolitiker Rainer Brüderle sagte, das Urteil zeige, dass der Staat seine Einkaufsmacht nicht zur Durchsetzung sachfremder Kriterien missbrauchen und unliebsame Anbieter vom Markt drängen dürfe.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa

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