Von Nico Fickinger, Berlin
01. November 2006 Die Arbeit an den Arbeitsmarktreformen der großen Koalition geht in ihre entscheidende Phase. Kommende Woche will Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) mit dem Abschlußbericht der von ihm geleiteten Koalitions-Arbeitsgruppe zu den Themen Mindest- und Kombilohn, Zuverdienste, dritter Arbeitsmarkt und Optimierung des Hartz-IV-Gesetzes beginnen. Ende November soll der Bericht vorliegen und dann dem Bundeskabinett zugeleitet werden. Schon an diesem Donnerstag hat das Kabinett über einen milliardenschweren Streitpunkt zu entscheiden: die Beteiligung des Bundes an den Miet- und Heizkosten der Hartz-IV-Empfänger.
Die Kommunen haben ursprünglich 5,82 Milliarden Euro verlangt. Andernfalls würden sie nicht, wie von Union und SPD versprochen, im Saldo um 2,5 Milliarden Euro entlastet. In den bisherigen Verhandlungen haben sie als Kompromiß eine Forderung von 4,7 Milliarden Euro angeboten - und sind bei Müntefering auf taube Ohren gestoßen. Der Arbeitsminister hat den Kommunen 3,92 Milliarden Euro angeboten; das entspricht 29,1 Prozent der Unterkunftskosten und damit genau der Quote, die auch für das laufende Jahr gilt. Schon damit kämen auf den Bundeshaushalt Mehrbelastungen von 1,9 Milliarden Euro zu, denn Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat bisher nur 2,0 Milliarden Euro in den Etat 2007 eingestellt.
Kein Spielraum für sozialpolitische Investitionen
Nach Münteferings Gesetzentwurf soll der Bundesanteil nach 2007 zwischen 0 und 49 Prozent schwanken: Steigt die Zahl der Haushalte um 1 Prozent, erhöht sich die Bundesquote um 0,7 Prozentpunkte - umgekehrt ebenso. Schwankt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um weniger als 0,5 Prozent, wird die 29,1-Prozent-Beteiligung des Bundes nicht verändert. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die Kommunen sind mit dieser Regelung unzufrieden.
Wenn der Zuschuß zu den Unterkunftskosten so gekürzt werde, gebe es keinen Spielraum mehr für sozialpolitische Investitionen wie beispielsweise den geplanten Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder bis zu drei Jahren, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, am Mittwoch im Deutschlandfunk. Die Städte hätten ihre Investitionen schon um 40 Prozent reduziert. Viele hätten keinen ausgeglichenen Haushalt mehr und müßten ihr Personal auf Pump bezahlen. Ein Mehr an Kürzungen ist weder für die Kommunen tragbar noch gegenüber den Bürgern vertretbar, sagte auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg.
Defensiv-Strategie gegen Lohn- und Sozialdumping
Verständigt haben sich die Fachpolitiker von Union und SPD bisher nur darauf, die Befristungsregelung für ältere Arbeitnehmer europatauglich zu machen. So sollen Arbeitsuchende, die mindestens 52 Jahre alt sind und zuvor mindestens vier Monate lang erwerbslos waren, auch ohne sachlichen Grund auf höchstens fünf Jahre befristet eingestellt werden dürfen.
Beim Mindestlohn hat Müntefering zwar zu erkennen gegeben, daß er in dieser Legislaturperiode nicht mit der Einführung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns rechnet. Er befürwortet aber die Einführung branchenspezifischer Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz allgemeinverbindlich erklärt werden sollen. So werde das Ziel realisiert, Vollzeit-Beschäftigten ein auskömmliches Einkommen zu sichern und den Bedarf an ergänzenden Sozialtransfers möglichst gering zu halten. Die Union trägt den Mindestlohn für Gebäudereiniger mit. Auf andere Branchen will sie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aber nur ausweiten, wenn zuvor massive soziale Verwerfungen nachgewiesen werden. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hat sich in einem Schreiben an die Koalitionsfraktionen gar von jeder Art Mindestlohn distanziert. Dieser eigne sich nicht als Defensiv-Strategie gegen Lohn- und Sozialdumping und sei kontraproduktiv, da er gerade den Langzeitarbeitslosen und gering Qualifizierten den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt erschweren würde.
Koalition auch über Kombilohn uneins
Im Fall des Kombilohns stehen sich mehrere Modell gegenüber. Die Union will jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren und älteren Langzeitarbeitslosen über 50 Jahren höchstens drei Jahre lang bis zu einer Einkommensgrenze von 1300 Euro (Junge) und 1600 Euro (Ältere) einen Zuschuß von 40 Prozent des Bruttoeinkommens zahlen. Müntefering hat die novellierte Entgeltsicherung für Ältere (den teilweisen Ausgleich der Lohneinbußen beim Wechsel auf eine geringer bezahlte Stelle) schon als Kombilohn-Modell deklariert. Ähnlichen Modellen für andere Personengruppen steht er offen gegenüber. SPD-Chef Kurt Beck schlug eine Ausdehnung auf landwirtschaftliche Berufe sowie Haushaltshilfen vor. Müntefering kann sich eine Förderung auch unabhängig von der tatsächlichen Bedürftigkeit vorstellen.
Während die Einführung eines dritten Arbeitsmarktes noch offen ist, scheinen Union und SPD einig, die Zuverdienstregelungen für Langzeitarbeitslose zu ändern. Müntefering hat Sympathien für das Sachverständigenratsmodell, Zuverdienste bis 200 Euro ganz auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen, jenseits von 200 Euro aber einen großzügigeren Zuverdienst zu erlauben. Die Union will sogar Zuverdienste bis 400 Euro gänzlich anrechnen.
Sinnvoll und gerechter als das aktuelle System
Umstritten ist der Vorstoß des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU), die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes an die Dauer der Beitragszahlungen zu koppeln. Der CSU-Arbeitsmarktpolitiker Stefan Müller nannte den Vorschlag sinnvoll und gerechter als das aktuelle System. Eine Änderung müsse aber aufkommensneutral sein. Der SPD-Arbeitsmarktpolitiker Klaus Brandner sprach von einer Mogelpackung.
Um langjährigen Beitragszahlern höhere Leistungen zu gewähren, müßte man Jüngeren, die unverschuldet ihren Arbeitsplatz verloren haben, und Älteren, die keine dauerhafte Erwerbstätigkeit hatten, etwas wegnehmen. Das kann nicht gerecht sein. Die Grünen-Arbeitsmarktpolitikerin Brigitte Pothmer rügte die derbe soziale Schlagseite: Profiteure wären vor allem männliche Facharbeiter, Verlierer wären Frauen, Jüngere sowie alle Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiographien.
Text: F.A.Z., 02.11.2006, Nr. 255 / Seite 15
Bildmaterial: dpa
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