30. Juli 2008 In kleinen Kneipen in Berlin und Baden-Württemberg darf ab sofort wieder geraucht werden. Das Bundesverfassungsgericht stufte die entsprechenden Regelungen in den Nichtraucherschutzgesetzen der beiden Länder als verfassungswidrig ein. Ebenso erfolgreich war die Verfassungsbeschwerde von Diskotheken-Betreibern aus Baden-Württemberg. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem den Grundsatz der Gleichbehandlung an. Die Kläger sowie Verbände und Politiker begrüßten die Entscheidung, die Signalwirkung für zwölf weitere Bundesländer mit ähnlichen Regelungen hat. (Az: 1 BvR 3262/07 u.a.)
Die Länder müssen nun bis 2009 eine Neuregelung finden. Laut Urteil sind die Rauchverbote in Berlin und Baden-Württemberg zwar im Grundsatz verfassungsgemäß und bleiben in den anderen Bereichen auch bestehen. Doch müssen sich die Länder nun entscheiden zwischen einem strikten Rauchverbot ohne jegliche Ausnahmen oder einer milderen Regelung, die aus Gerechtigkeitsgründen auch Ausnahmen für Wirte von Einraumkneipen ermöglicht.
Die klagenden Gastwirte aus Berlin und Tübingen würden sonst ungerecht behandelt, weil sie im Gegensatz zu größeren Gaststätten keinen abgetrennten Raucherraum einrichten könnten und deshalb erhebliche Umsatzbußen erleiden, urteilte das Gericht. Dabei seien die Länder nicht gehindert, mit Blick auf den Gesundheitsschutz auch ein striktes ausnahmsloses Rauchverbot in allen Gaststätten wie in Bayern zu verhängen.
Kleiner als 75 Quadratmeter, kein Essen und keine Jugendliche
Nach den Maßgaben der Verfassungshüter darf in der Übergangszeit bis Ende 2009 allerdings nur in solchen Einraumkneipen geraucht werden, deren Gastfläche kleiner als 75 Quadratmeter ist, die keine Speisen anbieten und Personen unter 18 Jahren den Zutritt verwehren. Zudem muss die Kneipe am Eingang als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein. Das Gericht erlaubte zudem Diskothekenbetreibern in Baden-Württemberg, abgetrennte Raucherräume einzurichten, wenn dort keine Tanzflächen sind und nur Gäste ab 18 Jahren eingelassen werden. Das Urteil fiel mit sechs zu zwei Richterstimmen.
Die Kläger Sylvia Thimm und Ulrich Neu zeigten sich erleichtert. Heute Abend wird gefeiert, sagte Thimm. Baden-Württembergs Gesundheitsministerin Monika Stolz (CDU) sprach sich für eine klare Verbotsregelung aus. Doch ob es dazu komme, sei eine Frage der politischen Diskussion und der politischen Mehrheiten. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Gerlinde Kuppe (SPD) erklärte, es sei ein Fehler gewesen, den Nichtraucherschutz nicht bundeseinheitlich zu gestalten und ihn mit Ausnahmen zu versehen. Letztere schafften Freiraum für Ungerechtigkeiten. Kuppe schlug vor, dass sich alle Länder und der Bund wieder an einen Tisch setzen und an den Nichtraucherschutz-Gipfel von 2007 anknüpften.
Verschärfung oder Lockerung des Rauchverbotes - beides ist jetzt möglich
Auch die thüringische Gesundheitsministerin Christine Lieberknecht (CDU) bewertete das Urteil als Chance, den leider entstandenen Flickenteppich wieder abzuschaffen. Allerdings könne es unterschiedlich interpretiert werden, sagte sie. Möglich sei sowohl eine Verschärfung als auch eine Lockerung des Rauchverbots. Eine Koordinierung sei dringend notwendig.
Die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing (SPD) plädierte für ein striktes, ausnahmsloses Verbot. Das Gericht habe betont, dass dies der richtige Weg ist. Beispiele wie Irland und Italien zeigten, dass Rauchverbote von der Bevölkerung akzeptiert würden. Falls es keine solche Regelung gäbe, könne der Bund notfalls versuchen, über die Arbeitsstättenverordnung umfassende Rauchverbote durchzusetzen.
Auch der Deutsche Zigarettenverband begrüßte die Karlsruher Entscheidung als ein Urteil für den Nichtraucherschutz und gegen die Ausgrenzung von Rauchern. Das Gericht habe die zum Teil existenziellen Sorgen vieler Gastwirte bestätigt.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AP, reuters, Statistisches Bundesamt
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