Agrarpolitik (8)

Der Machtkampf um das grüne Europa

Von Helmut Bünder

EU-Landwirte bleiben ein Spielball der Politik

EU-Landwirte bleiben ein Spielball der Politik

21. September 2004 Wer die agrarpolitischen Passagen des EU-Verfassungsvertrages studiert, könnte den Eindruck gewinnen, daß die Europäer gerade der Hungersnot des Zweiten Weltkrieges entronnen sind. Der aus den Anfängen der Gemeinschaft stammende Zielkatalog der Agrarpolitik hat die Regierungskonferenz praktisch unverändert überstanden.

Im grünen Europa jagt eine Reform die nächste, um Produktionsanreize und Überschüsse zu vermindern und die Landwirtschaft auf einen neuen, umwelt- und verbraucherfreundlichen Kurs zu bringen. Doch oberstes Verfassungsziel für die gemeinsame Agrarpolitik bleiben die Steigerung der Produktivität, höhere Einkommen der Landwirte, um ihnen eine "angemessene Lebenshaltung" zu gewährleisten, und die Sicherung der Versorgung.

Große Kluft

Größer könnte die Kluft zwischen dem Zielkatalog und den neuen Rechtfertigungsversuchen für die vielen Subventionsmilliarden als Entgelt für "gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft" kaum sein. "Diese Ziele sind nicht kompatibel mit der Agrarpolitik des 21. Jahrhunderts", bedauert der Sprecher von EU-Agrarkommissar Franz Fischler.

Dessen Forderung nach einer Modernisierung des Zielkatalogs hat in der Regierungskonferenz keinerlei Rolle gespielt. Auch viele Europaabgeordnete hatten sich unter dem Eindruck von BSE und anderen Lebensmittelskandalen dafür eingesetzt, den Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz in den Katalog aufzunehmen. Wie zuvor schon der Verfassungskonvent zogen es die Regierungen jedoch vor, diese Themen auszuklammern und jedem Streit zwischen agrarpolitischen Traditionalisten und Modernisierern aus dem Weg zu gehen.

Der stellvertretende Vorsitzende des Agrarausschusses, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, macht dafür die "Agrarlobby" verantwortlich. "Wer immer noch auf Masse statt auf Klasse setzt, der will keine inhaltliche Beschreibung der Agrarpolitik in Richtung Verbraucher, Umwelt und Qualität", sagte er. Doch der Grünen-Politiker, selbst Landwirt, nimmt es gelassen. Wichtiger als der Verfassungstext sei die agrarpolitische Wirklichkeit. Bei deren Ausgestaltung will das EU-Parlament stärker mitreden. Der Verfassungsvertrag gibt der Volksvertretung hier allerdings nur begrenzte unmittelbare Kompetenzen.

In Grundsatzfragen gesteht der Entwurf dem Parlament zwar erstmals das Mitentscheidungsrecht zu, so daß es gleichberechtigt mit den EU-Regierungen beschließen kann. Bei vielen anderen Entscheidungen werden die Regierungen hingegen künftig allein das Sagen haben: Das gilt für die Festsetzung der Agrarpreise und bestimmter Zölle, die Höhe der Beihilfen und alle mengenmäßigen Produktionsbeschränkungen in der Landwirtschaft und Fischerei.

Entsprechende Verordnungen und Beschlüsse erläßt der Ministerrat auf Vorschlag der EU-Kommission laut Verfassung ohne jegliche Beteiligung des Parlaments. Bisher hat es immerhin ein Anhörungsrecht: Seine Stellungnahmen sind für den Rat zwar nicht bindend, aber ohne Stellungnahme kann der Rat nicht entscheiden. In diesem Punkt also wird die Verfassung das Parlament zunächst einmal schwächen.

Kommission verliert an Einfluß

Auch die Kommission verliert Einfluß auf die Agrarpolitik. Denn sogar ein Teil der "technischen" Entscheidungen, die bisher von der Kommission in einem Ausschußverfahren getroffen werden, zum Beispiel die Festsetzung bestimmter Produktionsbeihilfen, gehen in die Kompetenz des Ministerrates über. Fischler äußerte große Zweifel, daß sich dies in der Praxis werde durchhalten lassen.

Gegen die Rückverlagerung in den Rat spricht vor allem, daß das Beschlußfassungsverfahren dort zu lange dauert und keine raschen Reaktionen auf sich ändernde Marktverhältnisse erlaubt. Vor allem die französische Regierung hatte auf diese Änderung gedrungen, um den Einfluß der Kommission zu beschneiden.

Das Mitentscheidungsrecht bei grundlegenden Neuerungen der Landwirtschaftspolitik wird dem Parlament auf absehbare Zeit kaum viel nutzen. Die "großen Entscheidungen" über den Kurswechsel sind gefallen; einzig die Reform des Zuckermarktes steht noch aus. Über diese dürfte beschlossen werden, bevor die neue Verfassung in Kraft ist.

Das gleiche gilt für die Verhandlungen mit dem lateinamerikanischen Wirtschaftsverbund Mercosur, in denen die EU-Kommission weitreichende Zugeständnisse für die Öffnung der EU-Agrarmärkte angeboten hat. "Wäre die Verfassung in Kraft, könnten wir darüber mitentscheiden", sagt der agrarpolitische Sprecher der Christlichen Demokraten, Lutz Goepel (CDU).

Die unscharfe Abgrenzung der Felder, auf denen die Mitentscheidung gilt, birgt Konflikt. "Wir wollen mitbestimmen, und dafür gehen wir in die Auseinandersetzung mit dem Rat", kündigt Graefe zu Baringdorf an. Notfalls müsse der Europäische Gerichtshof klarstellen, wieviel das Parlament zu sagen habe.

Entscheidender als die begrenzten direkten Mitsprachemöglichkeiten ist nach Auffassung vieler Abgeordneter, daß ihnen die Verfassung erstmals ein Mitbestimmungsrecht über die Höhe der Agrarausgaben geben wird. Bisher sind die Festsetzung des Landwirtschaftsbudgets und die Zuweisung der Gelder auf die einzelnen Felder der Agrarpolitik allein Sache des Ministerrates.

Das Parlament kann keinen Einfluß nehmen. Künftig bekommt es über das Haushaltsverfahren einen Hebel zur inhaltlichen Mitgestaltung in die Hand. "Diese Möglichkeiten werden wir nutzen", sagt Goepel. Er hofft auf einen Ausbau der Fördertöpfe für erneuerbare Energien. Aus Sicht der Landwirtschaft birgt der erweiterte Einfluß des Parlaments auch Risiken. Abgeordnete mit engem Bezug zur Landwirtschaft bilden nur noch eine kleine Minderheit. Goepel befürchtet daher, daß die Parlamentsmehrheit den Agraretat als "Steinbruch" zur Finanzierung neuer Aufgaben betrachten könne.

Die Macht der EU 8 Agrarpolitik

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.09.2004, Nr. 220 / Seite 19
Bildmaterial: dpa

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