Von Manfred Schäfers und Nico Fickinger
28. November 2006 Die CDU hat sich mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen, die Beteiligungen von Mitarbeitern an ihren Unternehmen zu stärken. Auf ihrem Parteitag beschloß sie, Stolpersteine aus dem Weg zu räumen. Den Teil des Vermögensbildungsgesetzes, der die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital zum Ziel hat, wollen die Delegierten zu einem Mitarbeiterbeteiligungsgesetz weiterentwickeln.
Die bestehende Förderung soll nach ihren Vorstellungen in einem ersten Schritt verdoppelt werden. Zugleich lehnten sie eine Zwangsbeglückung durch zusätzliche milliardenschwere Förderprogramme ab. Mitarbeiterbeteiligungen sollten zudem nur auf freiwilliger Grundlage vereinbart werden. Der Parteitag wandte sich gegen jeden gesetzlichen oder tariflichen Zwang, Mitarbeiterbeteiligungen zu vereinbaren.
So wird Deutschland niemals weiterkommen
Die CDU-Parteivorsitzende, Bundeskanzlerin Angela Merkel, nutzte ihr Schlußwort, um nochmals für das Konzept zu werben. Es sei wirtschaftlich vernünftig und sozial gerecht. Ausdrücklich ging sie auf die Kritiker ein, die öffentlich auf die Schwierigkeiten mit Mitarbeiterbeteiligungen hingewiesen hatten.
Wenn immer nur gesagt werde, was nicht gehe, werde Deutschland niemals weiterkommen. Auch wenn man noch nicht wisse, wie es gehe, sollte man dennoch darüber nachdenken, wie es zu machen sei. Der CSU-Vorsitzende, Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber, unterstützte in seinem Grußwort in Dresden das Konzept der Schwesterpartei. Er sprach von einem Zeichen sozialer Verantwortung.
In guten Zeiten Gewinne einstreichen
Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann lobte das deutliche Signal für Investivlöhne, das von dem Parteitag ausgehe. Der internationale Wettbewerb erfordere immer öfter betriebliche Bündnisse für Arbeit. Wer in schlechten Zeiten auf Gehalt verzichte, müsse in guten Zeiten auch an den Gewinnen beteiligt werden.
Nur 10 Prozent der Beschäftigten profitierten in Deutschland von Mitarbeiterbeteiligungen, während es in Frankreich 23 Prozent und in Großbritannien sogar 30 Prozent seien. Jeder solle die Form der Beteiligung wählen können, die zu seinem Unternehmen und seinen Mitarbeitern passe, betonte er. Steuern sollten die Arbeitnehmer dafür erst zahlen, wenn sie das Geld in der Hand hätten.
Während der Sperrfrist abgesichert
Der Parteitag sprach sich zudem für eine gestaffelte Insolvenzsicherung aus. An der heute schon bestehenden Absicherung von Mitarbeiterdarlehen und Wertguthaben solle festgehalten werden, heißt es in ihrem Beschluß.
Typische stille Beteiligungen und Genußrechte sollten auch weiterhin ohne Absicherung möglich sein. Eigenleistungen der Arbeitnehmer sollten aber für die Dauer der Sperrfrist im Insolvenzfall zu drei Viertel abgesichert sein. Weiter heißt es, gesellschaftsrechtliche Beteiligungen (wie etwa Aktien) seien voll haftendes Eigenkapital. Es entspreche nicht ihrem Charakter, es abzusichern.
Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten
Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften äußerten sich zurückhaltend zu dem Investivlohn-Beschluß. Vom Grundsatz her sei die Idee einer Gewinn- oder Kapitalbeteiligung am eigenen Unternehmen zwar begrüßenswert, sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt am Dienstag in Berlin. Entscheidend sei aber, daß die Unternehmen die Mitarbeiterbeteiligung freiwillig einführen könnten, wie dies in einer Vielzahl von Betrieben längst geschehen sei.
Es dürften weder tarifvertragliche noch gesetzliche Vorgaben gemacht werden. Ich hoffe sehr darauf, daß es hier nicht Vorstellungen geben wird demnächst, die dann auch noch Gesetzeskraft erlangen, betonte auch der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Jürgen Thumann. Im übrigen gebe es viele unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, die zum Teil von der Rechtsform der Unternehmen abhingen. Bei der AG muß das anders aussehen als in der mittelständischen GmbH, sagte Hundt.
Ein Kapitalrisiko dazu
Der IG-Metall-Vorsitzende Jürgen Peters sagte, er habe grundsätzlich nichts gegen eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmensgewinn, so lange diese freiwillig sei. Investivlöhne dürften aber nicht an die Stelle einer aktiven Tarifpolitik rücken. Dies wäre eine Zumutung für die Arbeitnehmer, rügte Peters im ARD-Morgenmagazin: Die Arbeitnehmer, die ohnehin das Arbeitsplatzrisiko tragen, sollen jetzt auch noch ein Kapitalrisiko dazu bekommen.
Flächendeckend lasse sich ein Investivlohn ohnehin nicht einführen. Die Beschäftigten einer Aktiengesellschaft könnten zwar Aktien erwerben, doch sei völlig unklar, wie das Konzept bei Personengesellschaften umgesetzt werden könne. Zuvor hatte sich auch Verdi-Chef Frank Bsirske skeptisch über Investivlöhne geäußert und gefordert, diese müßten ergänzend und nicht alternativ zu den Tariflöhnen gezahlt werden.
Mitarbeiterbeteiligung à la CDU
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Bildmaterial: dpa
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