RAG

Möglicherweise Übergangslösung für Kohlestiftung

Von Carsten Knop und Brigitte Koch

11. Juni 2007 Auch am kommenden Mittwochabend wird im Rahmen der sogenannten Kohlerunde im Bundes-wirtschaftsministerium möglicherweise nicht geklärt werden, wer den Vorsitz des Kuratoriums der geplanten Kohlestiftung langfristig übernehmen wird.

Tatsächlich wird in der SPD nahestehenden Verhandlungskreisen inzwischen nur noch die Einigung auf eine Übergangslösung erwartet, während die CDU derzeit offenbar noch eine endgültige Lösung anstrebt. Kommt es zu der Übergangslösung, wird der Betreffende sehr wahrscheinlich keinen prominenten Namen haben. Gedacht wird vielmehr an einen juristisch geschulten Fachmann, der mit den Vorgängen und Besonderheiten rund um die Gründung und die künftigen Aufgaben der Kohlestiftung gut vertraut ist.

Merz sucht keine neue Aufgabe

Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung werden die Teilnehmer der Sitzung aber die Stiftungssatzung beschließen und wenigstens eine Einigung über die Vorgehensweise zur dauerhaften Besetzung der Stiftungsspitze erzielen. Setzt sich die Idee einer Übergangslösung durch, wird für den endgültigen Kandidaten wahrscheinlich eine Findungskommission eingesetzt werden, über deren Zusammensetzung wiederum der Koalitionsausschuss befinden wird, der am Montag kommender Woche tagt. Diese Findungskommssion würde aus einem Vertreter der CDU, einem der SPD und einem neutralen Mitglied bestehen.

Der zuletzt als Kandidat für den Stiftungsvorsitz kolportierte ehemalige Fraktionsvorsitzende der CDU, Friedrich Merz, hat hingegen auch als Übergangskandidat keine Chancen. Merz selbst betonte, er sei gar nicht auf der Suche nach einer neuen Aufgabe. Die Qualifikationen von Merz sind aber grundsätzlich auch für jeden anderen Kandidaten interessant: Der Jurist ist Berater der RAG und war am Entwurf der ursprünglichen Stiftungssatzung beteiligt. Allerdings fehlt Merz unternehmerische Erfahrung.

Gewerkschaft und Bund streiten über mehr Sitze

Unabhängig von der Frage nach dem künftigen Stiftungsvorsitzenden sind aber auch einzelne Punkte der Stiftungssatzung noch umstritten. „Gesetzt“ sind bisher nur fünf von elf Mitgliedern: die beiden Ministerpräsidenten des Saarlands und von Nordrhein-Westfalen, der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) sowie jeweils ein Vertreter des Bundeswirtschafts- und des Bundesfinanziministeriums. Nordrhein-Westfalen strebt das Vorschlagsrecht für drei weitere Kuratoriumsmitglieder an und hätte damit eine Sperrminorität, da die Beschlüsse mit einer Zweidrittelmehrheit gefasst werden müssen.

Die Gewerkschaft könnte dann nur noch ein weiteres Mitglied vorschlagen, der Bund zwei. Die Gewerkschaft will aber ebenfalls das Vorschlagsrecht für zwei Mitglieder bekommen. Auch hierzu gibt es einen Kompromissvorschlag: So könnte die Gewerkschaft bis zur Schließung der letzten Zeche zusätzlich zum Betriebsratsvorsitzenden des künftig börsennotierten „weißen“ Industriebereichs der RAG den Betriebsratsvorsitzenden des „schwarzen“ Bergbaubereichs entsenden - und auf diesen Sitz nach dem Jahr 2018 zugunsten von Nordrhein-Westfalen verzichten, das bis dahin mit zwei weiteren Sitzen vorlieb nehmen müsste.

Erblastenverträge müssen ausgehandelt werden

Die Kohlerunde steht unter einem enormen Zeitdruck. Denn der Fahrplan für die Umsetzung des Stiftungsmodells ist eng getaktet. Der „weiße“ Bereich der RAG, bestehend aus dem Spezialchemieunternehmen Degussa, dem Stromproduzenten Steag und der Wohnungsgesellschaft RAG Immobilien, soll noch in der ersten Jahreshälfte 2008 an die Börse gebracht werden. Mit den Erlösen aus dem Börsengang soll die Stiftung den für 2018 geplanten Auslauf des subventionierten Steinkohlenbergbaus abwickeln und die späteren Bergbaualtlasten finanzieren. Die Stiftung soll bis Ende Juni gegründet werden. Bis dahin müssen auch die jetzigen RAG-Eigentümer Eon, RWE, Thyssen-Krupp und Arcelor Mittal ihre Beteiligungen zum symbolischen Preis von jeweils einem Euro abtreten.

Diese Abgabe erfolgt nur unter dem Vorbehalt, dass ein Steinkohlenfinanzierungsgesetz in Kraft treten wird. Dieses Gesetz soll spätestens bis zum 8. August, also vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause, vom Kabinett auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. In einem weiteren Schritt müssen die Erblastenverträge zwischen Stiftung und den beiden Kohleländern Nordrhein-Westfalen und Saarland abgeschlossen werden. Das soll bis Mitte Juli geschehen - hierfür wäre die juristische Fachkenntnis eines künftigen Stiftungsvorsitzenden besonders wichtig. Zudem muss noch in diesem Jahr der Haftungsverbund zwischen dem „weißen“ Bereich und den Kohleaktivitäten, aufgelöst werden. Auch sollen spätestens bis Ende 2007 die Zuwendungsbescheide über die Kohlebeihilfen für 2009 bis 2012 vorliegen.

Müllers Vertrag soll verlängert werden

Nach den einschlägigen Gutachten wird der voraussichtlich in mehreren Tranchen erfolgende Börsengang zunächst rund 5 Milliarden Euro einspielen, die bis zum Jahr 2018 durch Vermögensanlagen auf mehr als 8 Milliarden Euro gemehrt werden müssen, damit die so genannten Ewigkeitskosten des Bergbaus getragen werden können. Zwar wird der Bundestag 2012 den Ausstiegbeschluss nochmals überprüfen. Nach den heutigen Plänen wird die letzte deutsche Steinkohlenzeche jedoch 2018 schließen, ohne dass ein Bergarbeiter eine Kündigung erhält.

Zumindest der über Monate hinweg festgefahrene Streit um die künftigen Aufgaben des heutigen RAG-Vorstandsvorsitzenden Werner Müller konnte mittlerweile durch ein Machtwort der Bundeskanzlerin Angela Merkel beigelegt werden. Anfang vergangener Woche stellte Kanzleramtsminister Thomas de Maiziere klar, dass es bei der anlässlich des letzten Kohle-Spitzengesprächs von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers bekundeten Unterstützung für Müller bleibt.

Dessen noch bis Mitte 2008 laufender Vertrag soll an diesem Mittwoch in einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung des RAG-Konzerns um weitere drei Jahre verlängert werden. Denn 2011 wird der Architekt des komplizierten Stiftungskonzeptes 65 Jahre alt.



Text: F.A.Z., 12.06.2007, Nr. 133 / Seite 19
Bildmaterial: AP, dpa, F.A.Z.

 
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