09. März 2007 Obwohl die Bundesregierung uneins darüber ist, wie die Ablehnung der längeren Betriebsdauer des Atomreaktors Biblis A durch Umweltminister Gabriel (SPD) zu bewerten ist, lässt sie ihn aber alleine entscheiden. Der Antrag des Stromkonzerns RWE, Strommengen vom stillgelegten Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich auf den Reaktor in Biblis zu übertragen widerspreche dem Atomgesetz, sagte Gabriel. Der stellvertretende Regierungssprecher Steg sagte indes, Kanzleramt und Wirtschaftsministerium hätten deutlich gemacht, dass eine Übertragung möglich wäre. RWE bekräftigte, der Antrag entspreche dem Atomrecht. Das Unternehmen kann gegen den Bescheid klagen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) billigte am Freitag Abend die Ablehnung des RWE-Antrags auf verlängerte Laufzeit des ältesten deutschen Atomkraftwerks Biblis A in Hessen. Die Kanzlerin akzeptierte damit die von Glos bestrittene Alleinzuständigkeit Gabriels in der Sache. Das heißt aber noch nicht, dass die Union die Entscheidung gut findet, sagte sie am Freitag Abend im ZDF-Heute Journal. Aber nach den rechtlichen Grundlagen hat er die Möglichkeit. Zu dem von vielen Politikern der Union kritisierten Atomausstieg erinnerte sie auch an die im Koalitionsvertrag gültige Stillhalteregelung. Ich bin vertragstreu.
Auch wenn die Regierung in der inhaltlichen Bewertung des Antrags unterschiedlicher Meinung ist, so hält das Kanzleramt dennoch das Umweltministerium alleine dafür befugt, den Antrag abzulehnen. Das gehe aus dem Atomgesetz hervor, sagte Steg, der damit Gabriel unterstützte. Das Wirtschaftsministerium hält dies jedoch nicht für gegeben. Im Ergebnis dürfte damit der Antrag von RWE, auch wenn der Konzern nun nochmals angehört wird, abgelehnt werden. Damit würde Biblis A voraussichtlich Ende 2008, Anfang 2009 abgeschaltet. Gleiches steht dem Reaktor Brunsbüttel bevor. Dessen Betreiber Vattenfall hat die Übertragung von Strommengen seine Reaktors Mülheim-Kärlich beantragt. Beide Fälle seien vergleichbar sagte Gabriel. Eine endgültige Festlegung erwarte er nach der Sommerpause.
Widerspruch zum Atomgesetz
Die Übertragung des Hauptantrages hat ergeben: der RWE-Antrag widerspricht dem Atomgesetz und ist deshalb abzulehnen, sagte der Minister. Im Gesetz und in dem 2001 mit den Betreibern geschlossenen Vertrag sei ausdrücklich festgelegt, dass die Reststrommengen von Mülheim-Kärlich nur auf die im Gesetz genannten jüngeren Anlagen übertragen werden dürfen. Weder Biblis A noch Brunsbüttel sind dort genannt.
Gabriel warf RWE und den beteiligten Ländern Hessen und Niedersachsen vor, das Verfahren zu blockieren, weil sie Unterlagen nicht beibrächten. RWE will ersatzweise Strommengen aus seinem Kraftwerk Emsland bei Lingen auf Biblis A zu übertragen, um dort bis 2011 Strom produzieren zu können. Gabriel wies darauf hin, das dafür ein Sicherheitsvergleich der Anlagen vorgeschrieben sei. Nur wenn die Betriebssicherheit des aufnehmenden Kraftwerks so hoch sei wie die des abgebenden könnte dem Antrag zugestimmt werden.
Biblis A ist 1974 in Betrieb gegangen und das älteste heute aktive Kraftwerk in Deutschland. Trotz mehrfacher Ankündigungen hätten weder RWE noch die Länder die notwendigen Unterlagen für die Sicherheitsprüfung eingereicht, sagte Gabriel, der deutlich machte, dass er die alten Anlagen für weniger sicher hält als Reaktoren neueren Datums. Gabriel forderte darüber hinaus die Union auf, seiner Initiative zu folgen und Alternativen zum Standort Gorleben für ein nukleares Endlager zu prüfen. Den Vorschlag der Union, die Erkundung in Gorleben fortzusetzen und das Verfahren von internationalen Fachleuten kontrollieren zu lassen, lehnte Gabriel ab.
Text: FAZ.NET mit Material von dpa / ami., F.A.Z.
Bildmaterial: FAZ.NET
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