Von Hans D. Barbier
06. August 2004 Auch mit kleiner Münze lassen sich Fortschritte kaufen. In der Ordnungspolitik zählen ohnehin nicht in erster Linie jetzt verfügbare Geldbeträge, sondern die Aussichten auf heute noch nicht konkret zu bewertende Früchte des Wettbewerbs.
Man sollte daher das Energiewirtschaftsgesetz nicht geringachten, das im publizistischen Windschatten von Hartz IV noch vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet worden ist. Dieses Gesetz kommt sehr technisch daher, es hat aber eine nicht zu unterschätzende ordnungspolitische Bedeutung.
Keine Preisstürze, aber positiv für die Marktentwicklung
Die kleineren Anbieter von Strom sind darauf angewiesen, daß das enge Oligopol der etablierten Anbieter ihnen die Durchleitung durch ihr großes Netz zu Konditionen ermöglicht, die den Wettbewerb nicht schon beim Marktzugang ersticken. Das Stromnetz wird also ähnlich reguliert werden wie das Telefonnetz der ehemaligen Bundespost nach der Privatisierung. Eine Regulierungsbehörde ist zwar nicht das gleiche wie ein Wettbewerbsmarkt. Aber ohne ihre Arbeit wäre der Übergang vom Nichtwettbewerb zum Wettbewerb in manchen Fällen kaum zu bewerkstelligen.
Von Preisstürzen am Strommarkt sollte nun allerdings niemand träumen. Denn die Regulierungsbehörde befaßt sich nur mit den Kosten der Netznutzung. Die Netzkosten machen heute - mit sechs Cent - rund ein Drittel des Strompreises von 17 Cent je Kilowattstunde aus. Unterstellt man mit dem Wirtschaftsminister, daß die Regulierung einen Rückgang des Netzentgeltes um zwanzig Prozent bewirkt, dann bleibt ein Preissenkungsspielraum von 1,2 Cent je Kilowatt. Auch beim Rechnen wird also erkennbar, daß der Vorteil des Wettbewerbs wohl eher im langfristigen, dynamischen Aspekt der Marktentwicklung zu sehen sein wird.
Hoher Aufwand für Wind- und Sonnenspielchen
Wer schnell einen preisdämpfenden Effekt in der Energierechnung der Haushalte und Unternehmen erzielen will, der sollte hingegen sein Augenmerk auf den Teil des Strompreises lenken, der etwas verhüllend unter dem Stichwort "politische Kosten" erscheint: Das sind immerhin 7 Cent, und sie setzen sich aus der Ökosteuer und der Subvention der erneuerbaren Energien zusammen. Während der Wirtschaftsminister also hoffnungsfroh auf einen Preissenkungsspielraum von 1,2 Cent setzt, muß er aus Gründen der Koalitionsdisziplin so tun, als ob er nicht sähe, daß ohne Ökosteuer und ohne den Aufwand für grüne Wind- und Sonnenspielchen mit einem Schlag 7 Cent beim Strompreis zu sparen wären.
Man muß als Politiker schon glauben, dem Land, das man zu regieren hat, gehe es blendend, wenn man solch hohen und energiewirtschaftlich unsinnigen Aufwand als Preis des Koalitionsfriedens für tragbar hält.
Ansammlung von Tafelmessern als Sicherheitsrisiko
Und diese Kalkulation sagt ja noch nicht alles zu den Folgen grüner Energiepolitik. Man muß sehr vernagelt sein, um angesichts des weltwirtschaftlichen Energieszenarios den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie auf dem technischen Standard und unter den politischen Bedingungen Deutschlands für richtig zu halten. Länder von kontinentalen Ausmaßen wie China und Indien treten am Weltmarkt als zusätzliche Nachfrager nach Energie auf.
Die Hauptenergiequelle Öl lagert in Regionen, über deren zivilisatorisches und politisches Schicksal niemand etwas Verläßliches sagen kann. Erratische Bewegungen des Ölpreises zerschlagen jede Wirtschaftsprognose. Mit der Atomkraft wird derweil in Weltgegenden hantiert, in denen schon eine größere Ansammlung von Tafelmessern als Sicherheitsrisiko zu bezeichnen wäre, wenn solcher Benennung nicht diplomatische Bedenken entgegenstünden. Die Grünen setzen unterdessen mit Hilfe eines sozialdemokratischen Bundeskanzlers den Ausstieg aus der Nutzung der Kernkraft in Deutschland durch. Soll da Vernunft erkennbar sein?
Ja, es sollte nun wohl um den Ausstieg gehen. Das Zieljahr 2006 drängt sich geradezu auf.
Der Autor ist Vorsitzender der Ludwig-Erhard-Stiftung.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.08.2004, Nr. 181 / Seite 13
Bildmaterial: F.A.Z.
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