Gesundheit

PKV rät zur Klage gegen Gesundheitsreform

Privatpatienten sollen vor Gericht ziehen, sagt der PKV-Verband

Privatpatienten sollen vor Gericht ziehen, sagt der PKV-Verband

28. September 2006 Die private Krankenversicherung (PKV) ermuntert ihre Kunden, gegen die von der Regierungskoalition geplanten Änderungen im Zuge der Gesundheitsreform zu klagen. „Der PKV-Verband und unsere Mitgliedsunternehmen werden unsere Versicherten in jeder Hinsicht dabei unterstützen, ihr Recht - wenn nötig bis vor dem Bundesverfassungsgericht - durchzusetzen,“ sagte der Verbandsvorsitzende Reinhold Schulte am Donnerstag in Berlin. Er bezog sich dabei auf mehrere Rechtsgutachten, die der Verband hat anfertigen lassen. Diese kämen eindeutig zu dem Schluß, daß die von der Regierung erwogenen Änderungen gleich mehrfach gegen die Verfassung verstießen.

Die Arbeitsgruppe der Koalition setzte unterdessen ihre Beratungen fort. Es war aber zweifelhaft, ob sie am Donnerstag die noch strittigen Fragen der Reform der PKV und des Risikostrukturausgleichs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird lösen können. Vermutlich, so hieß es am Rande der Gespräche, müßten auch diese Themen bei dem für Mitte kommender Woche geplanten Spitzengespräch der Koalition geklärt werden. Dann soll es auch um die Frage gehen, wie die Begrenzung des Zusatzbeitrags für GKV-Mitglieder auf 1 Prozent des Einkommens geregelt werden kann.

Schulte: Regierung muß sich auf Klageflut einstellen

Schulte, der auch Chef der Gesellschaft Signal Iduna ist, warnte die Regierung davor, die verfassungsrechtlichen Grenzen mit der Reform zu überschreiten. Sie müsse sich dann „auf eine Flut von Klagen der Privatversicherten und Unternehmen einstellen“. Im Kern geht es der PKV um die zentralen Punkte der Reform: die gesetzliche Verpflichtung zur Mitgabe der gebildeten Altersrückstellungen bei einem Versicherungswechsel und die Einführung eines den verpflichtenden Basistarifs auf dem Niveau der GKV.

Nach Auffassung der PKV könnten vom Gesetzgeber veranlaßte - also nicht freiwillig eingegangene - Vertragsänderungen allenfalls für Neukunden gelten, nicht aber für die 8,4 Millionen privat Krankenvollversicherten. Rechtsprofessoren stützen die Annahmen. Gregor Thüsing von der Universität Bonn bezweifelte, daß der Bund für die Einführung eines verpflichtenden Basistarifs für Versicherte auf GKV-Niveau überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz besitze. Damit einher gehe ein unzulässiger Eingriff in die Vertragsfreiheit. Die Freiheit, den Kunden einen individuellen Versicherungsschutz anzubieten, werde verfassungswidrig eingeschränkt. Das Recht auf Berufsfreiheit werde mißachtet.

Staatsrechtler: Altersrückstellungen sind kollektive Rücklage

Der Kölner Staatsrechtler Otto Depenheuer zog in Zweifel, daß die angesparten Altersrückstellungen von rund 100 Milliarden Euro individualisiert und portabel gemacht werden dürften. Sie seien eine kollektive Rücklage, die dem Eigentumsschutz des Grundgesetzes unterliege. Auch gebe es ein Mißverhältnis, wenn Privatversicherte ihre Rückstellungen in die GKV mitnehmen könnten oder müßten, gesetzlich Versicherte aber bei einem Wechsel zur PKV, etwa in den Basistarif, keine Rückstellung mitbringen könnten, weil diese in der GKV nicht gebildet werden. Die Kosten dafür müßten dann die anderen PKV-Versicherten mittragen.

Abflüsse bei den Rückstellungen führten zu Prämienerhöhungen, sagte PKV-Direktor Volker Leienbach. Addiere man diese zu den Belastungen hinzu, die durch den Basistarif entstünden - hier sollen die Versicherer für einkommenschwache Kunden einen Zuschuß organisieren - drohten Beitragssteigerungen von 50 Prozent - und der PKV das Aus.

Text: ami./F.A.Z., 29.09.2006, Nr. 227 / Seite 11
Bildmaterial: dpa

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