06. Januar 2007 Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka, des größten privaten Krankenversicherers, droht mit Klagen gegen die Gesundheitsreform. Zugleich signalisiert er der Politik aber Gesprächsbereitsschaft. Im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung spricht er auch über drohende Zusatzkosten.
Herr Laue, Sie können sich gelassen zurücklehnen. Die Ministerpräsidenten der Union zerschießen gerade die Pläne der Gesundheitsministerin. Steht die Gesundheitsreform, die das Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherer bedroht, vor dem Zusammenbruch?
Ob sie wirklich zusammenbricht, ist die Frage. Aber der Druck, den CDU und CSU auf die SPD ausüben, ist stark. Es geht den Unionspolitikern um zwei Dinge: um den Gesundheitsfonds, bei dem sie die Mehrbelastung der Bundesländer kritisieren, und - was für uns das Entscheidende ist - um den von der Privaten Krankenversicherung (PKV) geforderten Basistarif. Das ist eine Grundsicherung, die nach gegenwärtigem Stand der Reformpläne alle privaten Versicherer künftig anbieten müssen. Die Eckpunkte zur Gesundheitsreform lassen Interpretationsspielraum, und die SPD legt ihn ausschließlich zu Lasten der PKV aus. Ein Beispiel ist die Versicherung von Menschen, die bisher gar keinen Krankenversicherungsschutz haben. Diese Bevölkerungsgruppe wird - je nach politischem Lager - auf 200.000 bis 500.000 geschätzt. Die CDU will den Zugang zum Basistarif für alle Unversicherten, die zuvor eine private Versicherung hatten. Die SPD dagegen fordert den freien Zugang für jedermann, also auch für Menschen, die heute gar nicht versichert sind und früher bei einer gesetzlichen Krankenkasse waren.
Was ist so schlimm daran?
Der Basistarif wird teuer für die anderen Versicherten eines privaten Anbieters. Je mehr Menschen Zugang zum Basistarif erhalten, umso teurer wird es.
Warum ist das so?
Die Beiträge zum Basistarif sollen gedeckelt werden auf den Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei Verheirateten auf 150 Prozent dieser Summe. Das wären rund 500 Euro pro Monat, bei Verheirateten rund 750 Euro. Zudem sollen alle ein Zugangsrecht ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit erhalten. Wenn nun aber viele kranke Menschen kommen und keine Beitragszuschläge genommen werden dürfen und obendrein die Beiträge gedeckelt sind, ist die Unterfinanzierung programmiert.
Wer wird dafür aufkommen?
Das fehlende Geld sollen all die anderen PKV-Versicherten bezahlen, die eigentlich damit nichts zu tun haben. Es gibt aber noch ein weiteres Problem. Wir sollen jeden, der heute gar nicht versichert ist, ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeit aufnehmen. Umgekehrt soll aber der künftige Versicherungsnehmer sich den Zeitpunkt seines Zutritts zum Basistarif aussuchen können. Jemand, der heute gar keine Krankenversicherung hat und gesund ist, kann dann viel Geld sparen, wenn er einfach abwartet und den Basistarif erst abschließt, wenn sich sein Gesundheitszustand verschlechtert.
Sie schimpfen auch über die geforderte Mitnahme der Alterungsrückstellungen. Bisher verlieren privat Krankenversicherte diese Rückstellungen, wenn sie den Anbieter wechseln. Das soll nun geändert werden, um die Konkurrenz zwischen den Versicherern zu erhöhen. Was haben Sie gegen mehr Wettbewerb?
Gegen Wettbewerb habe ich nichts. Ich hätte auch gegen die Mitgabe von Alterungsrückstellungen nichts, wenn die Regel neu eingeführt würde und dann auch nur für neue Verträge gelten würde. Sie soll aber auch für alte Verträge gelten. Ich bin seit 30 Jahren privat krankenversichert. Damals habe ich zugestimmt, dass die für mein Alter gebildeten Rückstellungen an das Versichertenkollektiv fallen, wenn ich kündigen sollte. Alle anderen Versicherten haben dem auch zugestimmt. Nun sollen diese privatrechtlichen Vereinbarungen per Gesetz geändert werden. Ich will nicht wechseln, soll aber trotzdem höhere Beiträge zahlen.
Wie viel teurer würde es denn, wenn die Reform doch noch umgesetzt würde?
Die Antwort darauf hängt von Annahmen ab. Die geforderte Mitgabe von Alterungsrückstellungen würde die Beiträge in der Größenordung von etwa 10 Prozent steigern. Der Verband der privaten Krankenversicherer hat die Mehrbelastung, die vom Basistarif verursacht würde, auf bis zu 50 Prozent geschätzt. Das ist aber ein theoretischer Wert unter der Annahme, dass ein großer Teil der Nichtversicherten und diejenigen bereits PKV-Versicherten, die von der Beitragsdeckelung im Basistarif profitieren würden, in den Basistarif strömen. Aber selbst wenn man davon ausgeht, dass nur ein Teil wirklich kommt, schätze ich die notwendige Prämienanpassung auf 20 bis 25 Prozent. Diesen Wert halte ich für realistisch und zugleich für katastrophal.
Es ist absehbar, dass die Gesundheitsreform noch einmal geändert wird. Wird es nicht in der dann abermals reformierten Reform dennoch einen Basistarif geben?
Ein Basistarif wird kommen. Es muss nur in einer vernünftigen Form sein. Mit dem Grundgedanken haben wir uns schon vor zwei Jahren angefreundet. Damals haben wir ein eigenes Zukunftsmodell vorgestellt. Der von uns vorgeschlagene Basistarif sollte einen nach oben begrenzten Zuschlag für kranke Antragsteller haben, und die Öffnung für Menschen ohne Versicherungsschutz sollte zeitlich begrenzt sein. So würde sich der Basistarif selbst tragen und müsste nicht von anderen Versicherten subventioniert werden. Zu diesen Vorschlägen stehen wir auch weiterhin.
Wie werden sich die privaten Versicherer verhalten - werden sie sich an dem Sturmlauf gegen die Reform beteiligen oder sich ruhig verhalten?
Wir suchen ständig das Gespräch, auch mit der SPD, wenngleich sie derzeit offenbar nicht gerne mit uns redet. Wir sind auch bereit, auf die Politik zuzugehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Reform das System der privaten Krankenversicherung nicht mehr im Bestand bedroht. Es darf nicht der Eintritt in die sogenannte Bürgerversicherung vorbereitet werden, die das Ende der privaten Krankenversicherung bedeuten würde.
Was werden die privaten Versicherer tun, wenn die Regierung die Reform in ihrer derzeitigen Fassung durchpaukt?
Das würde gegen die Verfassung verstoßen und eine Klagewelle auslösen.
Wer könnte auf welcher Grundlage klagen?
Die Versicherten, weil in die Vertragsfreiheit eingegriffen würde. Außerdem sollen Steuermittel dafür verwendet werden, dass Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei versichert werden können. Wenn das nicht gleichermaßen für Kinder in der PKV gilt, wäre das ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Unternehmen könnten klagen, weil die Zerstörung des PKV-Systems ein Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Gewerbefreiheit wäre.
Die Fragen stellte Stefan Ruhkamp.
Text: F.A.Z., 06.01.2007, Nr. 5 / Seite 12
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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