Arbeitsmarkt

Bundestag bessert Hartz IV nach

Müntefering: Kosten sind unter Kontrolle

Müntefering: Kosten sind unter Kontrolle

01. Juni 2006 Der Bundestag hat am Donnerstag schärfere Sanktionen für arbeitsunwillige Erwerbslose, verstärkte Mißbrauchskontrollen beim Arbeitslosengeld II, die Beweislastumkehr für häusliche Lebensgemeinschaften und die Neuregelung der Ich-AG beschlossen. Anträge auf Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von acht Euro je Stunde (Linksfraktion) und „regional und branchenspezifisch differenzierter Mindestlohnregelungen“ (Grüne) lehnte das Parlament ab. In namentlicher Abstimmung sprachen sich 393 Abgeordnete von Union und SPD für die Neuregelung aus. Es gab 150 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen. Die Linkspartei sprach von einer „Nacht-und-Nebel-Aktion“.

In einer aktuellen Stunde verteidigten Redner der Koalitionsfraktionen die Einschnitte und Sanktionen. Wer dreimal im Jahr ein Arbeitsangebot ablehne und „lieber von dem lebt, was andere erarbeiten, ist offenbar nicht in einer Situation, in der er der Hilfe bedarf“, sagte der CDU-Politiker Ralf Brauksiepe. Fraktionsvizechefin Ilse Falk (CDU) stellte klar, daß auch künftig bei Hartz IV nachgesteuert werde. „Wir müssen über das Lohnabstandsgebot und über die Verpflichtung zur Arbeit beim Leistungsbezug reden. Das sind wir denen schuldig, die mit ihrer Arbeit, ihren Steuern und Abgaben unseren Sozialstaat finanzieren.“

„Keine Armut per Gesetz“

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) und der Grünen-Politiker Fritz Kuhn verteidigten die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) gegen die Kritik der Linkspartei als richtig. „Das ist keine Armut per Gesetz, sondern Voraussetzung, daß wir in Deutschland zu einer vernünftigen Grundsicherung kommen“, sagte Kuhn. Allerdings komme das Fördern zu kurz. Die Arbeitsagenturen müßten ihre Fördermittel auch ausschöpfen. Müntefering erläuterte, ein Haushaltsvorstand erhalte 345 Euro, die Ehefrau 80 Prozent davon, die Kinder 207 Euro, „dazu Wohnkosten frei, Auto frei, Riester-Rente frei - das ist eine Größenordnung, die sich sehr wohl verantworten läßt“. Von einer Kostenexplosion könne angesichts stabiler monatlicher Ausgaben von 2,25 Milliarden Euro nicht die Rede sein. „Auch das ist unter Kontrolle.“

Die neuen Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger sehen vor, daß Erwerbslosen bereits bei der erstmaligen Ablehnung eines Arbeitsangebots nicht nur das Arbeitslosengeld II, sondern auch die Miet- und Heizkosten um 30 Prozent gekürzt werden. Bei wiederholter Pflichtverletzung werden 60 Prozent gestrichen, bei dreimaligem Verstoß innerhalb eines Jahres fällt die gesamte Unterstützung weg. Jungen Erwachsenen wird schon jetzt bei der ersten Ablehnung eines Angebots der Regelsatz gestrichen und nur die Unterkunft bezahlt. Künftig kann bei wiederholten Pflichtverletzungen auch die Übernahme der Miet- und Heizkosten verweigert werden. Die Sanktion kann zurückgenommen werden, wenn der Jugendliche seinen Pflichten wieder nachkommt.

Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, erhalten künftig neun Monate lang einen Gründungszuschuß in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 Euro je Monat zur sozialen Absicherung. Dieser Leistungsbezug wird mit dem Arbeitslosengeldanspruch verrechnet. Anschließend können die 300 Euro - nicht der Arbeitslosengeld-Betrag - für weitere sechs Monate bewilligt werden, sofern die Betroffenen eine intensive und hauptberufliche Geschäftstätigkeit nachweisen. Eine abermalige Förderung ist erst nach einer Wartezeit von 24 Monaten möglich.

Text: nf. / F.A.Z., 02.06.2006, Nr. 127 / Seite 13
Bildmaterial: dpa

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