11. Februar 2008 Wenn die sechzehn Mitglieder der Föderalismuskommission an diesem Donnerstag zusammenkommen, dann liegt ihnen ein konkretes Modell zur Schuldenbegrenzung vor. Die Regel soll mit Blick auf die intergenerative Gerechtigkeit nur in sehr engen Grenzen weiterhin strukturelle Verschuldung zulassen“, heißt es in einem mit dem Kanzleramt abgestimmten Papier aus dem Finanzministerium von Peer Steinbrück (SPD), in dem die Notwendigkeit und Struktur der Schuldenregelung erläutert wird. Sie soll eine zusätzliche Verschuldung in Abschwungphasen zulassen, aber im Aufschwung geringere Defizite oder gar Überschüsse erzwingen.
Das Bundesfinanzministerium schlägt konkret vor, in Anlehnung an den europäischen Stabilitätspakt die längerfristige (strukturelle“) Verschuldung des Staates auf 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu begrenzen. Davon beansprucht es mit 0,35 Prozentpunkten den größeren Teil für den Bund. Aktuell wären das rund 8,5 Milliarden Euro. Anders als bisher sollen Privatisierungserlöse dem Staat keinen zusätzlichen Ausgabenspielraum verschaffen. Auch damit orientiert sich das Ministerium am europäischen Vorgehen.
Defizit von 0,5 Prozent ist noch zulässig
Nach dem reformierten Stabilitätspakt zum Schutz des Euro sollen die Haushalte der Mitgliedstaaten so gut wie ausgeglichen sein. Ein Defizit von 0,5 Prozent des BIP gilt als zulässig. Diese Norm soll nun ins deutsche Grundgesetz übernommen werde. Damit werde die Verschuldung auf ein langfristig tragfähiges Ausmaß begrenzt, heißt es in dem Papier des Finanzministeriums. Die Schuldenstandsquote soll damit schnell sinken. Bei einem nominalen Wachstum von 3,25 Prozent (also unter Einschluss von Preissteigerungen) würde der Anteil der Staatsschuld am BIP von heute mehr als 60 Prozent bis 2030 auf unter 40 Prozent sinken, rechnet das Ministerium vor.
Die vorgeschlagene Schuldenregel soll ein Atmen“ des Haushalts mit der Konjunktur erlauben. Es soll eine Normallage“ definiert werden, um zwischen wirtschaftlich guten und schlechten Zeiten unterscheiden zu können. Dazu soll auf das in Europa genutzte Verfahren zurückgegriffen werden. Bei positiven Abweichungen von der konjunkturellen Normallage wird der Spielraum für die Nettokreditaufnahme eingeschränkt, bei negativen Abweichungen erweitert, wobei die Größenordnungen jeweils konkret berechnet werden.“ In den konjunkturell schwachen Jahren 2002 bis 2004 wäre nach der Kalkulation des Ministeriums eine zusätzliche Neuverschuldung von jeweils etwa 8 Milliarden Euro zulässig gewesen. Bis 2007 wäre diese Konjunkturkomponente auf Null gefallen.
Die neue Regel fordert auch mal Überschüsse
Eine spezielle Regelung soll verhindern, dass dem Haushalt allzu günstige Annahmen zugrunde gelegt werden. Denn wenn diese später nicht eintreffen, führt das zu einem höheren Defizit – über den erlaubten Rahmen hinaus. Solche Abweichungen sollen auf einem Ausgleichskonto gespeichert werden, das später ausgeglichen werden muss. Belastungen würden dort zeigen, dass die Verschuldung höher war als eigentlich zulässig. Als Gutschriften würden geringere Defizite oder Schuldentilgungen gebucht. Nach einer Rechnung des Finanzministeriums wäre seit der Jahrtausendwende ein negativer Saldo von etwa 15 Milliarden Euro aufgelaufen. Wird auf dem Ausgleichskonto ein noch zu bestimmender Wert überschritten, sollen Maßnahmen zum Defizitabbau vorgeschrieben werden. In dem Konzept wird eine Obergrenze von 1 bis 2 Prozent des BIP genannt.
Wie gravierend sich die vorgeschlagene Regel auswirken würde, lässt sich am laufenden Haushaltsjahr ablesen: Die Strukturkomponente ließe eine Neuverschuldung von rund 9 Milliarden Euro zu. Die Konjunkturkomponente würde diese jedoch um 5 Milliarden Euro mindern. Hinzu kämen die eingeplanten Privatisierungserlöse von 9 Milliarden Euro, die defizitmindernd wirkten. Im Ergebnisse hätte Steinbrück für dieses Jahr einen Haushalt mit einem Überschuss von 5 Milliarden Euro vorlegen müssen – tatsächlich ist ein Defizit von knapp 12 Milliarden Euro eingeplant.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa
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