Bundesagentur für Arbeit

19.000 Staatsdiener dürfen Beamtenstatus abgeben

Die 19.000 Angestellten der Bundesagentur für Arbeit dürfen freiwillig ihren Beamtenstatus abgeben und in das neue leistungsorientierte Tarifrecht wechseln. Künftig soll somit eine Beförderung weniger vom Bildungsabschluss abhängen.

Lesermeinungen zum Beitrag

30. Mai 2007 09:51

Bedingt sinnvoll

Stephan Herrmann (Stephan_Herrmann)

Leistungsorientierung gibt es im Beamtenrecht schon seit Jahrzehnten. Jede Beförderung erfolgt nach dem Leistungsprinzip. Somit sind die dauernden Rufe nach Leistungsbezahlung bei den Beamten Unfug. Was die Aufstiegsmöglichkeiten angeht, so könnte man das auch innerhalb des Beamtenrechts ermöglichen, Grundlagen hierfür wurden sogar schon geschaffen. Nur der Wille fehlt, weil die Juristen, die das umzusetzen hätten, natürlich nicht plötzlich einen Realschüler neben sich sehen wollen.

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29. Mai 2007 22:44

Kurios!

Matthias Rüttgen (MRuettgen)

Damit Verbeamtung und TVöD etwa gleichwertig sind, müsste man die Bruttoeinkommen um rund 50% anheben. Bietet das der Staat tatsächlich an? Und wenn nicht: wer sollte sich ansonsten die ganzen Lohnnebenkosten antun, von denen man ohnehin so gut wie nichts hat?

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29. Mai 2007 22:36

Jetzt geht die Post ab

Torsten Klier (TorstenKlier)

Wurden Eingaben bis dato einfach abgeschmettert mit "Ich sehe keinen Handlungsbedarf" (siehe Urteil BVerfG 1 BvR 162/51), wird jetzt alles besser:


Sehr geehrter Bürger,

mit großem Interesse habe ich und meine verehrten, ganz dem Dienst am Volke verpflichteten Mitbeamten Ihre Eingabe gelesen. Wir haben über Ihr in jeder Hinsicht berechtigtes Anliegen tage- und nächtelang ausführlich diskutiert und die Ermittlungen mit der für die deutsche demokratische Beamtenschaft typischen Hochtourigkeit durchgeführt. Jede Facette der Sache haben wir nach streng rechtsstaatlichen Grundsätzen betrachtet und bewertet. Um Ihr Anliegen mit der gebotenen Sachlichkeit zu prüfen, haben wir die Sache zur Evaluierung an einen wegen seiner totalen Unabhängigkeit und extremen Sachkunde geschätzten externen Gutachter (zufällig bin ich Inhaber dieser Beratungsfirma) gegeben. Unter Berücksichtigung aller in Frage kommenden Gesichtspunkte und streng auf dem Boden des Grundgesetzes stehen kann ich Ihnen so die gute Nachricht übermitteln, dass wir zu Ihrer Eingabe keine sachliche Stellungnahme abgeben wollen.
In der Hoffnung Ihnen und allen anderen Bürgern auch in Zukunft unermüdlich und selbstlos dienen zu dürfen verabschiede ich mich

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