30. Mai 2007 Die 19.000 Beamten, die derzeit noch in der Bundesagentur für Arbeit (BA) beschäftigt sind, dürfen freiwillig ihren Beamtenstatus abgeben und künftig als tarifliche oder außertarifliche Kräfte für die BA arbeiten. Sie erleiden dadurch keinerlei Nachteile, dürfen aber an dem neuen leistungsorientierten Vergütungssystem teilnehmen, das die Nürnberger Behörde für ihre 79.000 Beschäftigten ausgehandelt und in einem Haustarifvertrag festgeschrieben hat. Lediglich die Pension der ehemaligen Beamten errechnet sich auch in diesen Fällen wie bisher auf Basis der letzten Besoldungsgruppe. Etwaige Karriereschritte, die das neue Tarifrecht begünstigen soll, finden sich darin also womöglich nicht wieder.
Der Bundestag hat das Gesetz, das die In-sich-Beurlaubung der Nürnberger Beamten ermöglicht, gerade verabschiedet; es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz erlaubt außerdem den örtlichen Arbeitsagenturen, ihre Leitung flexibel zu bestimmen. Bisher wurde jede Agentur, unabhängig von ihrer Größe, von einem Vorsitzenden und zwei weiteren Geschäftsführern geleitet. Künftig sind auch Alleingeschäftsführer oder eine nur aus zwei Mitgliedern bestehende Geschäftsführung möglich.
Beschäftigte nach Potentialen eingesetzt
Bei uns gibt es diese In-sich-Beurlaubung schon lange, sagt Uwe Bensien, Sprecher der Deutschen Post AG. Das Unternehmen habe damit gute Erfahrungen gemacht, da die starren Laufbahngruppen aufgebrochen würden und die Beschäftigten, unabhängig von ihren Schul- oder Hochschulabschlüssen, nach ihren jeweiligen Potentialen eingesetzt werden könnten. Wer sehr gut ist, kann alles erreichen. Jemand aus dem gehobenen Dienst kann durchaus Bereichsvorstand werden, lobt Bensien. Dies setze die richtigen Anreize.
Ich kann mir eine Signalwirkung gut vorstellen, sagte der für das Gesetz zuständige Berichterstatter, der FDP-Abgeordnete Jörg Rohde. Nach Meinung der Liberalen müssten viel mehr Staatsdiener leistungsabhängig entlohnt werden. Das ist der richtige Weg. Ob sich das Nürnberger Modell auf andere Behörden oder Unternehmen übertragen lasse, sei allerdings offen. Bei vielen Staatsdienern vermutet der FDP-Politiker starke Beharrungskräfte. Um sie zum Wechsel in ein neues Tarifsystem zu bewegen, das durch die Leistungskomponente natürlich auch Unsicherheiten beinhalte, müsste dieses so attraktiv ausgestaltet werden, dass es kaum finanzierbar wäre, vermutet Rohde. Er sei daher letztlich skeptisch, was die Umsetzung angeht.
Führungspositionen auf Zeit
In dem Hausvertrag, den die BA zum 1. Januar 2006 mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der dbb Tarifunion geschlossen hat, setzen sich die Löhne aus drei Komponenten zusammen: einem über die Tätigkeit definierten fixen Basisentgelt, einer widerrufbaren Zulage sowie einer individuellen Leistungskomponente, die maximal 10 Prozent des Festentgelts betragen kann. Für die Genehmigung dieser Leistungszulage (in Form von individuellen oder Gruppenprämien sowie von nichtmonetären Anreizen) sind keine langatmigen Bewilligungsverfahren durch die üblichen Kommissionen mehr nötig. Auch die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit ist als neues Instrument hinzugekommen.
Von diesem neuen Tarifsystem sind die 19.000 BA-Beamten bisher noch nicht berührt. Zwar stellt die Bundesagentur seit einem Vorstandsbeschluss vom 23. April 2003 keine Beamten, sondern nur noch Angestellte ein, weil ihre hoheitlichen Aufgaben wie etwa die Bekämpfung illegaler Beschäftigung inzwischen von anderen Organen - in diesem Fall der Bundeszollverwaltung - wahrgenommen werden. Doch behalten die verbliebenen Staatsdiener weiterhin ihre Privilegien.
Nur noch Leistung und Berufserfahrung zählt
Die Besoldung und Versorgung ihrer Beamten können Bund und Länder seit der Föderalismusreform eigenständig regeln. Für die Tarifbeschäftigten des Bundes gilt der im Oktober 2005 mit Verdi geschlossene Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD). Für seine Beamten hat Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bereits den Entwurf eines Dienstrechtsneuordnungsgesetzes vorgelegt.
Schwerpunkt ist auch hier die Verankerung des Leistungsgedankens im Laufbahnrecht und in der Besoldung. Wie beim TVöD sollen das Lebensalter keine Rolle mehr spielen und nur noch Leistung und Berufserfahrung zählen. Das System der Leistungsprämien wird fortentwickelt, die Mobilität zwischen dem öffentlichen Dienst, der Privatwirtschaft und internationalen Organisationen gefördert.
Text: nf. / svs. / F.A.Z., 30.05.2007, Nr. 123 / Seite 13
Bildmaterial: AP
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