10. Januar 2007 Die Bundesregierung hat sich zurückhaltend zu den EU-Vorschlägen zur Entflechtung der Energiewirtschaft geäußert. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) verwiesen auf eigentumsrechtliche Schwierigkeiten. Gabriel sagte am Mittwoch in Berlin, beim Strom- und Gasbinnenmarkt komme es darauf an, dass der Zugang für Wettbewerber offen und diskriminierungsfrei sei.
Dazu gehöre auch die Frage, ob die vorgeschlagene Eigentumsentflechtung notwendig und hinreichend zur Schaffung von mehr Wettbewerb und gleichzeitig Versorgungssicherheit sei. Auch andere Maßnahmen, wie dem Zusammenschluss der europäischen Energiemarkt-Regulatoren Entscheidungskompetenzen zuzubilligen, müssten intensiv diskutiert werden.
Trennung von Produktion und Netzbetrieb?
Der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, verteidigte die Vorschläge der Behörde zur Entflechtung der Energiewirtschaft in der EU. Ohne eigentumsrechtliche Trennung von Produktion und Netzbetrieb werde es nicht zu mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten kommen, sagte Barroso am Mittwoch in Brüssel. Die Kommission hatte zuvor ein umfangreiches Paket von energiepolitischen Vorschlägen verabschiedet. Sie umfassen auch weitere Schritte für einen schärferen Klimaschutz.
Als wichtigsten wettbewerbspolitischen Punkt stellt die Kommission eine komplette eigentumsrechtliche Trennung von Produktion und Netzbetrieb zur Diskussion. Dieser Vorschlag, dem die Kommission nach Angaben von Barroso eindeutig den Vorzug gibt, hätte zur Folge, dass ein Energieunternehmen nur noch in der Produktion und im Vertrieb oder im Netzbetrieb tätig sein kann. Die bisherigen Netzbetreiber, unter ihnen in Deutschland die Gebietsmonopolisten Eon, RWE, EnBW und Vattenfall, müssten ihre Netze verkaufen. Dieser Vorschlag stößt vor allem in Mitgliedstaaten wie Deutschland und Frankreich auf Widerstand, in denen die Ex-Monopolisten weiterhin eine dominierende Stellung haben.
Um einem Konflikt mit diesen Staaten aus dem Weg zu gehen, stellt die Kommission eine weniger weit gehende Alternative zur Diskussion. Sie sieht vor, dass die Versorger rechtlich im Besitz der Netze blieben. Diese würden von einem unabhängigen, aber weiter im Besitz des Stromunternehmens befindlichen Unternehmen betrieben. Diese Version entspricht weitgehend den geltendem Recht, ist allerdings nicht überall verwirklicht. Die EU-Staats- und Regierungschefs sollen nach den Vorstellungen der Kommission und der deutschen EU-Präsidentschaft auf ihrem Gipfeltreffen im März eine der Optionen beschließen.
Eine formale Trennung schon vorhanden
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sagte, die Staaten könnten den Mangel an Wettbewerb nicht ignorieren und müssten gute Argumente vortragen, wenn sie sich nicht für eine vollständige Trennung aussprächen. EU-Energiekommissar Andris Piebalgs kündigte an, noch in diesem Jahr konkrete Gesetzesvorschläge vorlegen zu können. Wenn sich die Staaten indes gegen eine strikte Trennung von Netzbetrieb und Produktion entschieden, müsse die EU die stärkere gemeinsame Regulierung der Energiebranche vorantreiben.
Der Tübinger Rechtsprofessor Wernhard Möschel hieß die Pläne der Kommission zur Trennung von Produktion und Netzbetrieb gut. Die Entflechtung ist in wirtschaftlich selbständige Tochtergesellschaften ist ein sinnvoller Schritt hin zu mehr Wettbewerb. Dabei sei aber eine eigentumsrechtliche Trennung notwendig, die einzelnen Sparten dürften nicht mehr unter dem Konzerndach vereint sein. De facto ist eine formale Trennung schon heute vorhanden, ohne dass dies den Wettbewerb vorangebracht hätte, sagte Möschel. Die Konzern-Konstruktion belässt zu viele Diskriminierungsmöglichkeiten, die bei Dritten zur Investitionszurückhaltung führen. Wenn das Netz aber von der Produktion getrennt werde, gebe es für den Eigner keinen Grund mehr, früher im selben Konzern vereinte Anbieter zu begünstigen. Eigentumsrechtliche Probleme ließen sich nach Möschels Meinung dadurch vermeiden, daß man die Anteile an einer neuen Netzgesellschaft an die Altaktionäre des Konzerns ausschütte. So bleibe die Gesellschaft in der Hand derselben Eigentümer, ohne weiter derselben Gesellschaft zu gehören.
Rhiel bekräftigt seine Ansicht
Der Vorsitzende der Monopolkommission zur Begutachtung der wettbewerblichen Entwicklung, Rechtsprofessor Jürgen Basedow, hält die Enteignungs-Probleme indes für nicht so leicht lösbar. Um den Energiewettbewerb zu fördern, seien strukturelle Maßnahmen notwendig. Es reicht nicht, wenn der Staat mit hohem Aufwand Preise reguliert, sagte er. Die Umsetzung der Vorschläge sei aber schwierig. Wenn die Konzerne enteignet werden sollten, müssten sie entschädigt werden. Dafür sei viel Geld erforderlich. Die zweite Frage sei, welcher Netzeigentümer künftig noch investiere, wenn immer das Damoklesschwert der Enteignung über ihm schwebe. Daher sei es realistischer, auf einen Wettbewerb durch Ausweitung der Kapazitäten zu setzen, die - ohne staatlichen Zwang - etwa durch eine Vermehrung der internationalen Kuppelstellen erreicht werden könne.
Der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) bekräftigte seine Ansicht, dass wirksamer als eine Trennung von Netz und Produktion der Zwang zum Verkauf einzelner Kraftwerke an unabhängige Stromerzeuger sei, um die Zahl der Anbieter und somit die Wettbewerbsintensität zu erhöhen.
Text: hmk./wmu./enn. / F.A.Z. vom 11. Januar 2007
Bildmaterial: REUTERS
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