Geringfügig Beschäftigte

Zahl der Hartz-IV-Aufstocker gestiegen

Von Sven Astheimer

Niedrige Löhne: Auch im Friseurhandwerk ein Thema

Niedrige Löhne: Auch im Friseurhandwerk ein Thema

04. Dezember 2008 Die Zahl der Menschen, die neben einem Erwerbseinkommen zusätzlich Arbeitslosengeld II beziehen, ist in den ersten sieben Monaten dieses Jahres um 65.000 auf 1,35 Millionen gestiegen, wie aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht. Ein solcher Anspruch ergibt sich, wenn das erzielte Einkommen geringer ist als das Arbeitslosengeld II, die der betroffenen Person ohne Arbeit zu stünde. In diesem Fall wird das Einkommen um die Differenz „aufgestockt“. Für die Berechnung der fiktiven Sozialhilfe spielen die Familienverhältnisse eine große Rolle. Weil mit jedem Mitglied der Anspruch steigt, muss auch der entsprechende Verdienst um so höher liegen.

Den größten Anteil am aktuellen Anstieg hatten die sogenannten Minijobber. Bei dieser „geringfügigen Beschäftigung“, so die offizielle Bezeichnung, ist der monatliche Verdienst auf 400 Euro begrenzt, darf aber komplett vom Arbeitnehmer einbehalten werden. Lediglich der Arbeitgeber bezahlt eine geringe Abgabenpauschale. Die Zahl der Minijobber stieg von Januar bis Juli um 5,5 Prozent auf knapp 725.000. Fast zwei Drittel davon waren arbeitslos gemeldet, das heißt, für sie bedeutet die Tätigkeit eine Aufstockung des Arbeitslosengeldes II.

Geringer fiel der Anstieg in der Gruppe von Beziehern eines monatlichen Einkommens von mindestens 800 Euro im Monat aus. Hier lag der Juli-Wert mit 385.000 gut 4 Prozent über dem Januar. In der mittleren Einkommensgruppe (400 bis 800 Euro) fiel der Anstieg noch knapper aus. Ob die Leistungsbezieher eine Vollzeit- oder eine Teilzeittätigkeit ausüben, lässt sich aus der Statistik ebenso wenig ablesen wie die Höhe des Stundenlohns, zu dem sie arbeiten.

Erfolgreicher Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit

Ulrich Walwei, stellvertretender Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), bringt die steigende Zahl der Aufstocker vor allem mit dem erfolgreichen Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit der vergangenen Monate in Verbindung. Tatsächlich sank zwischen Januar und Juli die Zahl dieser Leistungsbezieher um 20.000. Der Wiedereinstieg dieser häufig gering Qualifizierten in den Arbeitsmarkt sei häufig nur im Niedriglohnsektor möglich, erklärte Walwei. Dass diese Betroffenen nun wenigstens zum Teil wieder durch eigene Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten, hält der Wissenschaftler für „ein wichtiges psychologisches Zeichen, dass sie und ihre Arbeit gefragt sind“.

Nun müsse man an der Frage ansetzen, wie der Sprung auf ein Einkommensniveau gelingen kann, das dauerhaft zur Sicherung des Lebensunterhaltes reicht. Aufstiegschancen im deutschen Arbeitsmarkt seien häufig noch stark an den Erwerb formaler Qualifikationen gekoppelt. Auch über intelligente Kombilohnmodelle müsse man nachdenken. Die Einführung von Mindestlöhnen, wie sie viele Gewerkschaften fordern, helfe dagegen wenig. Um Teilzeitbeschäftigte oder Minijobber mit geringer Wochenarbeitszeit auf das entsprechende Niveau zu heben, müssten die Lohnuntergrenzen rund 10 Euro betragen, das haben IAB-Simulationen gezeigt. Dann, so Walwei, würden sie wahrscheinlich die Beschäftigung gefährden. Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, warf dagegen den Arbeitgebern „Dumpinglöhne“ vor und forderte von der Politik, dem Anstieg der Aufstocker durch einen Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro zu entgegnen.

Text: FAZ.NET mit Material von dpa und AP
Bildmaterial: Rainer Wohlfahrt - F.A.Z.

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