Hartz IV

Arbeitslosengeld II soll immer sofort gezahlt werden

Arbeitslosengeld II muß in bestimmten Fällen zurückgezahlt werden

Arbeitslosengeld II muß in bestimmten Fällen zurückgezahlt werden

30. August 2004 Langzeitarbeitslose sollen das Arbeitslosengeld II künftig vom ersten Monat an beziehen. Diese Regelung soll nicht nur im Januar 2005, sondern grundsätzlich jedesmal gelten, wenn Erwerbslose nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes I das neue Arbeitslosengeld II beziehen.

Einen entsprechenden Antrag wollen die arbeitsmarktpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen in der kommenden Woche in die Gremien einbringen, bestätigte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Thea Dückert.

Rückzahlung nicht ausgeschlossen

Der SPD-Vorstand hatte sich am Wochenende auf seiner Klausurtagung auf eine entsprechende Regelung verständigt. Sie hat zur Folge, daß die Betroffenen das Arbeitslosengeld II für den letzten Monat des Bezugszeitraums, in dem sie wieder Arbeitslohn oder Rentenzahlungen beziehen, nur als Darlehen erhalten und möglicherweise wieder zurückzahlen müssen. Der SPD-Wirtschaftspolitiker Klaus Brandner bezifferte die Mehrkosten in der "Stuttgarter Zeitung" kürzlich auf etwas mehr als 100 Millionen Euro.

"Es gibt keine Zahlungslücke", stellte Dückert am Montag klar. Vielmehr werde zum Monatsanfang eine normale Bedürftigkeitsprüfung erfolgen. Falls die Langzeitarbeitslosen dann noch über Guthaben auf ihrem Konto verfügten, werde dies bei der Vermögensüberprüfung berücksichtigt, aber nicht als Monatseinkommen angerechnet.

Fünftageregelung ist vom Tisch

Mit dieser Regelung, die im Grunde den jetzigen Rechtszustand zementiert, ist die von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) angestrebte Fünftageregelung vom Tisch. Danach sollten bei der Bedürftigkeitsprüfung alle Zahlungen an Arbeitslosenunterstützung einbezogen werden, welche die Betroffenen in den vorherigen fünf Tagen erhalten haben.

Da Arbeitslosengeld I und Arbeitslosenhilfe jeweils am Monatsende, das neue Arbeitslosengeld II aber am Monatsanfang ausgezahlt werden, hätten die Betroffenen wegen mangelnder Bedürftigkeit im ersten Monat keine Überweisung erhalten, was von Gewerkschaften und Sozialverbänden als "Zahlungslücke" kritisiert worden war.

Dieser Regelung hatte sich erst vor einer Woche auch der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering angeschlossen. Die Doppelzahlung werde "jetzt einmal gemacht, aber im Verlauf des Jahres, im Verlauf der nächsten Jahre wird es dann zu dem kommen, was eigentlich normal ist", hatte der Parteichef betont (F.A.Z. vom 23. August).

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31.08.2004, Nr. 202 / Seite 9 , nf.
Bildmaterial: dpa

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