28. Oktober 2008 Die Europäische Union soll im Frühjahr 2011 ihre Grenzen für hochqualifizierte Arbeitskräfte öffnen. Auf einen entsprechenden Kompromiss haben sich jetzt die Botschafter der 27 EU-Staaten verständigt. Die nach dem Muster der amerikanischen "Green Card" in den Farben der Gemeinschaft dargestellte "Blue Card" soll Europas Anziehungskraft auf hochqualifizierte Arbeitskräfte aus Asien und Afrika steigern (Unternehmen müssen das Werben erst wieder lernen). Da die Europäische Kommission sich nicht mit dem Vorschlag durchsetzen konnte, eine europäische Zuwanderungsquote vorzusehen, und die Mitgliedstaaten weiter über die Aufnahme entscheiden können, gibt es jedoch Zweifel an der Wirksamkeit der "Blue Card"-Regelung.
Insbesondere die tschechische Regierung wehrte sich gegen eine rasche Öffnung des Arbeitsmarkts. Sie setzte durch, dass die EU frühestens im Mai 2011 die Grenzen entsprechend für hochqualifizierte Bürger aus Drittländern öffnen dürfte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Beschränkungen für den Zuzug von Arbeitnehmern aus den der EU im Mai 2004 beigetretenen acht mittel- und osteuropäischen Staaten in die 15 "alten" Mitgliedsländer weggefallen sein. Nur nach Zustimmung der Kommission könnten Deutschland und Österreich ihre Beschränkungen über Mai 2009 hinaus aufrechterhalten.
Nicht zuletzt deshalb erscheint die jetzt vereinbarte Regelung als erster Schritt hin zu einem gemeinsamen Vorgehen. Die Kommission rechtfertigt die Regelung nicht nur mit der europäischen Alterspyramide. Mit einem Anteil der hochqualifizierten Arbeitnehmer aus Drittländern von zuletzt 1,72 Prozent an der EU-Erwerbsbevölkerung stehe Europa schlecht da. In den Vereinigten Staaten liege der Anteil bei 3,2 Prozent, in der Schweiz bei 5,3 Prozent und in Australien sogar bei 9,9 Prozent. Der jetzt vereinbarte Kompromiss sieht vor, dass das Bruttogehaltsniveau eines Zuwanderers anderthalbmal so hoch wie das durchschnittliche Niveau des jeweiligen Aufnahmelandes sein soll. Außerdem sollen die Zuwanderer sich nach 18 Monaten um einen Arbeitsplatz in einem anderen Mitgliedstaat bewerben können. Die EU-Regelung enthält auch Bestimmungen zum Nachzug von Familienangehörigen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP
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