Kabinett verabschiedet Gesundheitsreform

Das kommt auf die Versicherten zu

Von Andreas Mihm

25. Oktober 2006 Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Es soll am Freitag in den Bundestag eingebracht werden und am 1. April 2007 in Kraft treten. Für wesentliche Teile der Reform gelten spätere Termine. (Siehe auch: Gesundheitsreform: „Ein gutes Gesetz“)

Das Gesetz, um das Union und SPD seit Monaten ringen, betrifft das ganze Gesundheitswesen. Privat wie gesetzlich Versicherte, Ärzte, Apotheker, Unternehmer und Krankenkassen müssen sich auf erhebliche Änderungen einstellen. Die Reform soll 2007 1,4 Milliarden Euro, später 1,9 Milliarden Euro im Jahr einsparen.

Privat Krankenversicherte können von 2008 an bei einem Wechsel in eine andere private Krankenversicherung die über die Jahre angesparte Altersrückstellung mitnehmen. Allerdings nicht die gesamte Rückstellung, sondern nur den (noch zu berechnenden) Teil, der auf den neuen Basistarif entfällt. Für die ersten fünf Jahre gilt die Rückstellungsregelung nur für die, die älter als 40 Jahre sind; ganz geöffnet wird das System von 2013 an. Das soll den Wechsel erleichtern und dürfte den Wettbewerb intensivieren, weil der Versicherte bei seinem neuen Anbieter nicht den seinem Eintrittsalter entsprechenden, teureren Tarif wählen muß.

PKV muß Basistarif anbieten

Bisher war die Mitnahme der Rückstellung nicht möglich. Beim Wechsel blieb sie für das Versichertenkollektiv erhalten. Die Versicherer bezogen die Stornoquote in ihre Tarifberechnung ein. Das geht nun nicht mehr. Deshalb müssen sie die Abflüsse aus den Rückstellungen durch höhere Prämien ausgleichen. Versicherer rechnen deshalb mit Prämiensteigerungen von zweistelligen Prozentsätzen.

Für den Wechsel aus der PKV in die GKV bleiben die restriktiven Regeln. Im Wechselfall können die Rückstellungen nicht mitgenommen werden. Die Zugangsregeln zur PKV werden verändert. Neues Mitglied darf nur werden, wer zum Stichtag diesen Freitag, 27. Oktober 2006, mindestens drei Jahre lang ein Monatseinkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze von 3937,50 Euro bezog.

Jede private Krankenversicherung muß von 2008 an einen Basistarif anbieten. Der umfaßt die Leistungen, die auch die gesetzliche Krankenversicherung anbietet. Der Zuschuß des Arbeitgebers zur Privatversicherung bleibt an das jeweilige GKV-Niveau gebunden. Für Eheleute wird der Basistarif preiswerter: Die zweite Person bekommt 50 Prozent Rabatt. Wer den Basistarif wählt, muß sich allerdings keiner Gesundheitsprüfung mehr unterwerfen. Leistungsausschlüsse gibt es nicht, die Prämien dürfen nicht höher sein als der durchschnittliche GKV-Satz, also knapp 500 Euro im Monat. Der Wechsel von einer privaten Vollversicherung in den Basistarif ist möglich. Im Basistarif werden Rückstellungen gebildet.

Zum Basistarif hat auch Zugang, wer früher einmal in der PKV versichert war, dem dann aber (meist wegen Zahlungsrückstandes) der Vertrag gekündigt wurde. Damit soll verhindert werden, daß Menschen ohne Versicherungsschutz sind. Wenn der Versicherte die Prämie nicht zahlen kann, weil er am oder unter dem Existenzminimum lebt, wird sie um die Hälfte reduziert. Gegebenenfalls zahlt davon die Bundesagentur für Arbeit oder die Grundsicherungsstelle bis zu 117 Euro. Wer den Rest zahlt, ist umstritten und soll im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden. Die SPD will, daß die PKV-Versicherten dafür die Verantwortung übernehmen, die Union sieht sie beim Steuerzahler.

Deutliche Beitragserhöhungen erwartet

Einheitlicher Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen: Günstig Versicherte zahlen bald mehr

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Private Krankenversicherer halten Basistarif und Übertragbarkeit der Altersrückstellungen für bestehende Verträge für nicht verfassungskonform. Sie ermuntern ihre Versicherten, dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Gesetzlich Versicherte müssen sich auf deutliche Beitragssatzerhöhungen ab dem kommenden Jahr einstellen. Die sind allenfalls indirekt eine Folge der Gesundheitsreform. Denn die große Koalition streicht Teile des Steuerzuschusses an die Kassen von 4,2 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Mehrwertsteuer auf Medikamente belastete die Kassen mit 900 Millionen Euro. Hinzu kommt, daß sie ihre Schulden abbauen sollen, was zu weiteren Beitragssatzanhebungen führen dürfte. Der allgemeine Beitragssatz wird demnach 2007 mindestens um 0,5 Punkte auf dann 13,8 Prozent steigen, zuzüglich 0,9 Punkte, die die Versicherten alleine tragen. Die Kassen gehen von Sätzen von bis zu 16 Prozent im übernächsten Jahr aus.

Kinderversicherung soll bezuschußt werden

Der Gesundheitsfonds, in dem künftig alle Einnahmen für die GKV gesammelt werden, soll erst 2009 seine Arbeit aufnehmen. Auch er speist sich aus lohnabhängigen Beiträgen bis zur Bemessungsgrenze von 3562,50 Euro im Monat. Der Beitragssatz wird aber nicht von jeder Kasse selbst festgelegt. Im Herbst 2008 wird das Gesundheitsministerium erstmals einen einheitlichen Beitragssatz für alle Kassen festlegen. Das führt dazu, daß Versicherte, die bei einer „günstigen“ Kasse sind, mehr zahlen müssen. Die, deren Kasse über dem Durchschnittsatz von heute 14,3 Prozent liegt, werden entlastet. Im Durchschnitt der Beitragszahler gleicht sich die Belastung aus.

Das Verfahren kann aber zu Verwerfungen führen. Etwa bei Unternehmen, von denen eine große Zahl Beschäftigter in der eigenen, günstigen Betriebskrankenkasse versichert sind. Oder in Sachsen. Dort sind rund 50 Prozent der Versicherten in der AOK und 20 Prozent in der Innungskasse versichert - beide liegen mit Beitragssätzen von 12,9 und 12,7 Prozent weit unter dem Bundesschnitt von 14,3 Prozent. Für deren Versicherte wird der Fonds teurer. Der Fond speist sich ferner aus einem Steuerzuschuß, der beginnend mit 1,5 Milliarden Euro wachsen soll. Ziel ist es, davon die Krankenversicherung der Kinder (14 Milliarden Euro) zu finanzieren. Weil dies aber zu Klagen der Privatversicherten auf Gleichstellung führen würde, wird das Ziel im Gesetz ummäntelt und nur in der Begründung mit angeführt.

Zusatzbeitrag oder Prämienrückzahlung

Der Fonds soll im Startjahr 2009 zu einer vollständigen Kostendeckung der Krankenkassen führen. Jede Kasse soll für jeden Versicherten (nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand) eine identische Prämie erhalten. Dafür wird der Risikostrukturausgleich geändert. Länder sollen dadurch nicht stärker als mit 100 Millionen Euro zusätzlich belastet werden.

Reicht die Zuweisung an die Kasse nicht aus, kann sie von ihren Versicherten einen Zusatzbetrag verlangen. Der darf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens - rund 36 Euro im Monat - nicht überschreiten, acht Euro können ohne weitere Einkommensprüfung erhoben werden, stellen also eine Art Mindestbeitrag dar. Bezieher von Arbeitslosengeld II sind davon freigestellt. Ein sofortiges Sonderkündigungsrecht bekommen alle Versicherten für den Fall, daß ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhebt. Die Kasse muß ihre Versicherten auch auf Konkurrenten hinweisen, die ohne diese Zusatzfinanzierung auskommen. Prämien zurückzahlen an ihre Versicherten dürfen jene Kassen, deren Kosten so niedrig sind, daß sie mit der Zuweisung durch den Fonds einen Überschuß erwirtschaften.

Freiwillige Leistungen könnten abgebaut werden

Für die Versicherten bleibt das Recht auf freie Arztwahl bestehen, die Krankenkassen werden verpflichtet, ihren Mitgliedern Wahlmöglichkeiten zu eröffnen. Dazu gehören unter anderem Selbstbehalttarife mit Kostenerstattung sowie Hausarzttarife und spezielle Angebote für chronisch Kranke. Auch wird die Finanzierung der integrierten Versorgung verlängert, die zu einer besseren Koordination der stationären und ambulanten Behandlung führen soll. Zugleich sollen die Versicherten angehalten werden, Vorsorgeuntersuchungen und spezielle Behandlungsprogramme zu nutzen. Wer dies nicht tut, muß gegebenenfalls höhere Zuzahlungen in Kauf nehmen, die Belastungsgrenze wird in dem Fall auf zwei Prozent des Einkommens verdoppelt.

Krankenkassen warnen davor, daß freiwillige Leistungen voraussichtlich abgebaut werden, weil dies den Kassen die benötigten Finanzspielräume schafft. Die Reform nimmt den Kassen die Finanzhoheit, räumt ihnen aber größere Vertragsfreiheiten ein. Zwar sollen künftig die Leistungen der GKV weiter bundesweit einheitlich angeboten werden. Doch können Kassen mit einzelnen Ärzten Zusatzangebote für ihre Versicherten vereinbaren. Ebenso sollen sie mit Arzneimittelherstellern Verträge über den Bezug von Medikamenten für ihre Versicherten abschließen und so Kosten sparen.

Kassen können „pleite“ gehen

Auf die Krankenkassen kommen erhebliche Veränderungen zu. Der Finanzdruck wird sich erhöhen. Sie sind künftig zudem dem Insolvenzrecht unterworfen, können also „pleite“ gehen. Bis zu zehn Jahre lang sollen die heutigen Verbände noch für die Verbindlichkeiten der Mitgliedskassen geradestehen. Die auf knapp 4 Milliarden Euro geschätzten Schulden der Kassen sollen bis Ende 2008 vollständig abgebaut sein. Eine vorgezogene Gesetzesänderung soll sicherstellen, daß die Kassen mit hohen Schulden - vor allem die AOK stehen mit 2,7 Milliarden Euro in der Kreide - Anfang 2007 verbindliche Pläne für den Abbau beschließen. Die eigentlich bis Ende 2007 laufende Frist soll um ein Jahr verlängert werden, damit die Kassen ohne Schulden in den Fonds starten können. Die Bundesverbände der Krankenkassen werden als Körperschaften abgeschafft, statt dessen wird ein einzelner neuer Spitzenverband der Krankenkassen gegründet.

Auf Ärzteseite soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung künftig die Verträge mit dem Kassenverband aushandeln, was mit einem Bedeutungsverlust der landesbezogenen Kassenärztlichen Vereinigungen einhergeht. Das Honorar der Ärzte soll von den bisherigen Punkten auf Cent und Euro umgestellt werden. Allerdings fällt die Mengensteuerung dabei nicht weg, so daß es im Grunde bei der von der Ärzteschaft lange kritisierten Budgetierung der Einkommen bleibt. Weil die Honorare für die Behandlung von Privatpatienten im Basistarif - das dürften vor allem Beamte werden - etwa auf das Niveau der GKV abgesenkt werden, müssen die Ärzte mit Honorareinbußen rechnen.

Rabatte von den Pharmafirmen

Die Apotheker sollen mit den Pharmafirmen über Rabatte, die erst kürzlich verboten worden waren, verhandeln. Die Regierung erhofft sich davon Einsparungen bei Medikamenten in Höhe von einer Milliarde Euro, mindestens 500 Millionen Euro. Den Betrag müssen die Apotheken erbringen, egal wie erfolgreich sie ihre Rabattverhandlungen abschließen.

Die Pharmaindustrie darf in ihre Preisgestaltung für neue und teure Arzneien nur die Entwicklungskosten einbeziehen, die anteilig auf den deutschen Umsatz entfallen. Dafür muß sie interne Daten offenlegen. Das mit der Gesundheitsreform 2004 gegründete Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit soll in die Nutzenbewertung von Arzneien auch deren Kosten einbeziehen.

Text: F.A.Z., 25.10.2006, Nr. 248 / Seite 17
Bildmaterial: ddp, F.A.Z., FAZ.NET

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