
Molli, Dolli und Bambi - Drillinge aus Ungarn. Ihre Mutter wurde künstlich besamt, sagt der Landwirt
22. Juni 2009 Das Fleisch von Nachkommen geklonter Tiere kann künftig voraussichtlich auch in der Europäischen Union (EU) angeboten werden. Die EU-Staaten wollen am Montag nicht nur den Weg für den Verkauf von mit Nanotechnologie veränderten Lebensmitteln, sondern auch von Fleisch von direkten Nachkommen von geklonten Tieren freimachen.
Dazu soll die EU-Verordnung für neuartige Lebensmittel entsprechend angepasst werden. Auch die deutsche Regierung werde dafür stimmen, sagte ein Diplomat der F.A.Z. in Brüssel. Sonst drohe eine Regelungslücke“. Um auf die Gegner einer Zulassung von Klon-Lebensmitteln“ einzugehen, würden die Mitgliedstaaten die Europäische Kommission aber zugleich auffordern, eine neue eigene EU-Regelung für Klonprodukte vorzulegen, in der sie auf die ethischen Bedenken eingehe.
Warnung vor falschem Weg der Tierzucht
Die EU-Kommission wird nach dem von der EU-Ratspräsidentschaft ausgearbeiteten Text allerdings nur dazu aufgefordert, ein Jahr nach Inkrafttreten der Regelung einen Bericht über alle Aspekte der Zulassung von Klonfleisch vorzulegen, und nur, wenn es sie als notwendig erachtet, eine eigene Klonfleisch-Regelung vorzuschlagen. Großbritannien, den Niederlanden und Griechenland geht das zu weit. Sie wollen keine Sonderreglung und sich deshalb bei der Abstimmung der zuständigen EU-Agrarminister am Montag enthalten.
Der Einigung im Ministerrat war eine heftige Debatte über die Zulassung von Klonfleisch vorausgegangen. Insbesondere der deutsche Bauernverband hatte sich strikt dagegen ausgesprochen. Die Bundesregierung hatte zunächst erklärt, in Supermärkten dürfe es kein Klonfleisch geben. Die Grünen hatten davor gewarnt, dass mit einem Ja“ zum Klonfleisch ein falscher Weg der Tierzucht zementiert werde.
Eine von der EU-Kommission eingesetzte Ethikgruppe für Wissenschaft und neue Technologien, zu der Ethikprofessoren und Theologien gehören, kam zu dem Schluss, es gebe keine überzeugenden Argumente dafür, dass die Nahrungsmittelerzeugung mit Hilfe geklonter Tiere und deren Nachkommen gerechtfertigt ist.
Parlament votierte im März gegen Zulassung
Auch das Europaparlament hat sich im März gegen die Zulassung ausgesprochen – vor allem wenn diese im Rahmen der EU-Verordnung für neuartige Lebensmittel geschehe. Diese regelt die Zulassung von Produkten, die nach 1996 auf den europäischen Markt gekommen sind. Das betrifft Produkte aus fremden Kulturkreisen wie die Larven von Käfern oder geröstete Heuschrecken ebenso wie solche aus traditionell nicht genutzten Rohstoffen wie Algen oder Plankton. Auch Elektrolyt-Getränke fallen darunter.
Für alle Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen hingegen gibt es eine eigene EU-Regelung, wie sie die Mitgliedstaaten jetzt auch für Klonfleisch fordern. Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann, müssen sich die Staaten mit dem Europaparlament auf eine einheitliche Linie einigen. Die EU-Staaten befinden sich dabei trotz des Neins“ des Parlaments zum Klonfleisch vom März in einer vergleichsweise starken Position, da das Votum des Ministerrats einstimmig erfolgen wird.
Foodwatch fordert klare Kennzeichnung
Dass Klonfleisch in die EU-Verordnung zu neuartigen Lebensmittel aufgenommen wird, heißt nicht, dass es automatisch in Europa verkauft werden darf. Zunächst muss die zuständige EU-Lebensmittelagentur Efsa prüfen, ob von dem Fleisch Gefahren für die Gesundheit ausgehen. Falls nicht, muss die Kommission es zulassen.
Bisher gibt es allerdings noch keine Anträge. Die Efsa hatte den Verzehr von Klonfleisch in einer ersten Überprüfung im vergangenen Jahr zunächst als unbedenklich bezeichnet, sich später aber für weitere Studien ausgesprochen. Die Lebensmittelaufsicht in den Vereinigten Staaten hingegen hat den Verkauf von Klonfleisch 2008 genehmigt. Keine Bedenken, was den Verzehr von Fleisch von Nachfahren geklonter Tiere betrifft, hat die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch. Weil aber viele Verbraucher aus ethischen Gründen gegen Klonfleisch seien, fordert Foodwatch, solche Lebensmittel klar zu kennzeichnen.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, dpa
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