Von Thomas Straubhaar
14. Dezember 2006 Ein Blick nach Afrika macht klar, wieso wir einen Staat brauchen. In vielen afrikanischen Regionen herrschen Anarchie, Gewalt und Willkür. Es fehlt ein Staat, der die Rechte der einzelnen vor den Übergriffen anderer schützt. Ohne Staat kann zwar jeder machen, was er will. Ohne Staat ist aber auch jeder ohnmächtig, seine Freiheit gegenüber anderen durchzusetzen. Es herrscht ein Kampf jeder gegen jeden.
Der Rechtsstaat überwindet die Schwäche der failed states. Er beendet die Anarchie und sorgt für Rechtssicherheit. Grundlage ist ein Gegengeschäft: Menschen verzichten darauf, alles selber bestimmen zu können. Sie treten einen Teil ihrer Freiheitsrechte an den Staat ab. Dafür garantiert ihnen der Staat eine uneingeschränkte Ausübung des verbleibenden Teils der Freiheitsrechte.
Wettbewerb ermöglichen, Marktmacht verhindern
Ohne starken Staat gibt es keine freien Märkte. Nur ein starker Staat kann individuelle Grund- und Freiheitsrechte verläßlich garantieren. Nur so lassen sich Eigentums- und Verhaltensrechte und damit die Funktionsfähigkeit offener und freier Märkte sichern. Dazu greift der Staat auf Gerichte, Polizei und Streitkräfte zurück. Sie sorgen für die innere und äußere Sicherheit, die seit Adam Smith als klassische Staatsaufgaben verstanden werden.
In einem weiteren Sinne braucht es den Staat auch, um Rechts-, Vertrags-, Handels- und Verkehrsregeln durchzusetzen. Er muß Grundbücher und Handelsregister führen oder Maße und Gewichte kontrollieren. Er soll Wettbewerb ermöglichen und Marktmacht verhindern.
Für einige Bedürfnisse gibt es keinen Markt
Hat der Staat seine erste und wichtigste hoheitliche Aufgabe der Rechtsetzung und Rechtsprechung gut gelöst und sind die Menschen gegen Macht und Willkür geschützt, kann alles andere ruhig der freien Entscheidung der Unternehmer, Verbraucher, Arbeitgeber und Arbeitnehmer überlassen bleiben. Der Marktmechanismus sorgt dafür, daß die einen jeden Morgen die Schaufenster der Geschäfte von neuem füllen und daß die anderen diese Dinge kaufen. Ohne hoheitlichen Zwang und ohne staatlichen Plan stimmt die unsichtbare Hand des Marktes Mengen, Preise, Sortimente und Qualität der Güter, die produziert werden, mit den Kundenwünschen ab. Keine von einer Zentralbehörde festgelegten Soll-Ziffern, sondern die Hoffnung auf wirtschaftlichen Erfolg und Gewinn motiviert die Händler.
Eine zweite Rechtfertigung für staatliches Handeln ist die Tatsache, daß sich nicht alle Güter so einfach wie Nahrungsmittel, Textilien, Möbel oder Autos handeln lassen. Für einige Bedürfnisse gibt es keinen Markt, etwa für die Landesverteidigung oder den Gerichtsvollzug. Für andere Güter und Dienstleistungen versagt der Markt, weil es doch zu mächtigen Monopolen kommt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Leistungen nur mit hohen Fixkosten erbracht werden können, so wie bei Eisenbahn, Post, Strom oder beim Festnetz fürs Telefon. Ebenso stößt ein freier Marktmechanismus an seine Grenzen, wenn das Tun des einen unerwünschte Rückwirkungen beim anderen hervorruft, etwa wenn die Luft verschmutzt wird.
Regulierungen, Anreize und Sanktionen
Hier setzt der Leistungsstaat an. Er dient dazu, jene gemeinsamen Aufgaben zu erledigen, bei denen der Markt versagt und ein Angebot gar nicht, nicht in genügendem Maße oder nur mit ungewünschten Nebenwirkungen zustande kommt.
Leistungsstaat bedeutet allerdings nicht, daß der Staat die Leistung auch selber erbringen muß. Meistens genügt es, wenn er durch Regulierungen, Anreize und Sanktionen lediglich dafür sorgt, daß Marktversagen verhindert wird oder fehlende Märkte neu geschaffen werden. So kann der Staat private Wachdienste dafür bezahlen, daß sie für die Sicherheit der Bürger sorgen. Er kann Private beauftragen, Bahn, Post, Flughäfen, Schulen und Theater zu betreiben.
Konkurrenten fehlen
Aber staatliches Handeln schafft auch neue Probleme. So fehlen in Staatsbetrieben wichtige Anreize, Kosten zu senken, da in der Regel Defizite durch den Staat übernommen werden. Zudem sind staatliche Tätigkeiten meist vor dem harten Wind des Wettbewerbs geschützt. Es fehlen Konkurrenten, die zu ständiger Leistungssteigerung zwingen. Hinzu kommt: Bei einem öffentlichen Monopolbetrieb fehlt ein objektiver Vergleichsmaßstab für seine Leistung. Wie läßt sich ermitteln, ob Bahn, Post oder die Universitäten zu teuer sind, wenn die Benutzer keine Alternative kennen?
Staatsbetriebe haben zu guter Letzt Ziele zu erfüllen, welche nicht selten dem Prinzip der Gewinnmaximierung zuwiderlaufen. Dazu zählen Versorgungssicherheit, Sicherstellung strategischer Ressourcen, Beschäftigungspolitik und Preiskontrollen. Wägt man Marktversagen und Staatsversagen gegeneinander ab, wird deutlich, daß der öffentliche Sektor heute wesentlich größer ist, als er aufgrund einer Korrektur des Marktversagens sein müßte.
Schließlich liefert die Gerechtigkeit einen dritten Rechtfertigungsgrund für den Staat. Der Markt sorgt nicht für eine gerechte Einkommensverteilung. Er verteilt Einkommen nach Leistung und nicht nach Bedarf. Aus gesellschaftspolitischen Gründen ist daher eine Umverteilung durch den Staat angezeigt.
Thomas Straubhaar ist Präsident des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts HWWI.
Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 10.12.2006, Nr. 49 / Seite 64
Bildmaterial: F.A.Z.
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