Haushalt

Sparziel bei Hartz IV rückt in weite Ferne

09. Dezember 2005 Die Finanzierung der Unterhaltskosten für Langzeitarbeitslose sorgt für Spannungen in der Großen Koalition. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) will die Nettokreditaufnahme im Haushalt 2006 zu diesem Zweck nicht erhöhen. Die Mehrbelastung von voraussichtlich rund 1,3 Milliarden Euro müsse an anderer Stelle im Etat eingespart werden, sagte eine Sprecherin. Es sei Aufgabe des gesamten Kabinetts, die zusätzliche Belastung zu schultern.

Steinbrück sehe die Entscheidung, daß sich der Bund auch im kommenden Jahr zu 29,1 Prozent an den Unterkunftskosten der Kommunen für Langzeitarbeitslose beteiligen wolle, als „problematisch, aber notwendig“ an. Ohne diesen Kompromiß wäre es im Januar zum „finanziellen Vakuum gekommen. Die gesamte Belastung durch die Unterkunftskosten summiert sich für den Bund 2006 auf rund 3,5 Milliarden Euro.

Niebel fordert konkrete Ausgabenkürzungen

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel forderte Steinbrück auf, endlich mit konkreten Ausgabenkürzungen im Bundeshaushalt anzufangen. Der gefundene Kompromiß sei wichtig, weil die Kommunen dadurch Planungssicherheit bekämen. Die durch Hartz IV versprochene Entlastung ihrer Haushalte werde jedoch verfehlt.

Der Sprecher von Bundesarbeitsminister Franz Münteferings (SPD) verwies darauf, daß die Mehrbelastung gegenüber der ursprünglichen Etatplanung noch nicht genau zu beziffern sei, weil sie von der Zahl der Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger abhänge. Müntefering hatte am Vortag eine Einigung zur Aufteilung der Wohn- und Heizkosten bekanntgeben. Dabei hatte sich der Bund, der den Zuschuß zunächst ganz weglassen und dann auf 15 oder 19 Prozent kürzen wollte, zu einer Fortschreibung des geltenden Satzes bereiterklärt. Auch Bundeskanzlerin Angelas Merkel (CDU) ließ die Frage nach der Finanzierung der Einigung zunächst offen und wertete den Kompromiß im Finanzstreit als „richtige und gute Entscheidung, die für die Kommunen wieder Sicherheit bringt“, wie Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte.

Einigung droht Haushaltsentlastung aufzuzehren

Die Einigung vom Donnerstag droht, die angestrebte Haushaltsentlastung durch eine Reform des Hartz-IV-Gesetzes aufzuzehren. Die Kosten werden im laufenden Jahr mit voraussichtlich 26 Milliarden Euro um rund 12 Milliarden höher liegen als ursprünglich geplant. In ihrer Koalitionsvereinbarung haben CDU, CSU und SPD ein Vier-Punkte-Programm vereinbart, um 3,8 Milliarden Euro einzusparen.

Den größten Posten macht die Reduzierung des Betrags für die gesetzliche Rentenversicherung aus (2 Milliarden). Für FDP-Generalsekretär Niebel bedeutet dies „ein Herumdoktern an den Symptomen“; die Kosten würden lediglich innerhalb des Sozialsystems verschoben. Ein effizientere Verwaltung soll laut Koalitionsplänen weitere 1,2 Milliarden bringen. Dazu kämen insgesamt 600 Millionen, wenn Eltern durch ein „Rückgriffsrecht“ wieder stärker in die Haftung für ihre Kinder genommen werden. Dadurch soll verhindert werden, daß „Bedarfsgemeinschaften nur zu dem Zweck gegründet werden, um höhere Arbeitslosengeld-II-Ansprüche geltend zu machen“, heißt es im Vertrag.

Mit Hartz IV aus dem Elternhaus

Eine Studie erhärtet die Annahme, daß die großzügige Gesetzgebung junge Leute dazu verleitet hat, die Kosten für den Auszug aus dem Elternhaus auf den Staat abzuwälzen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schreibt, daß junge Menschen „überdurchschnittlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen“ sind. Während im Untersuchungszeitraum von 1000 Menschen im Alter zwischen 15 und 65 Jahren 87 Arbeitslosengeld II bezogen haben, waren es in der Altersgruppe zwischen 15 und 25 Jahren 99 Personen. Dazu kommt, daß die Bedarfsgemeinschaften überwiegend klein sind. Mehr als die Hälfte besteht aus einer Person, und in 70 Prozent der Fälle gibt es nur einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende wird seit Januar 2005 an Bedarfsgemeinschaften ausgezahlt und ist aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hervorgegangen. Im März erhielten 4,79 Millionen erwerbsfähige Hilfsbedürftige die neue Transferleistung. Dies bedeutete verglichen mit den beiden alten Leistungssystemen einen Zuwachs von 600.000 Personen. Ein direkter Kostenvergleich ist dagegen schwierig. Ein Bezieher von Arbeitslosenhilfe erhielt 2004 durchschnittlich 553 Euro als Individualleistung, die weitere Zahlungen an Lebenspartner oder Kinder nicht berücksichtigte. Die 3,6 Millionen Bedarfsgemeinschaften, die sowohl Single- als auch Mehrpersonenhaushalte umfassen, bezogen im März 2005 im Schnitt 850 Euro (West: 880, Ost: 791). Fast 15.000 davon bekamen mehr als 2000 Euro im Monat. In diesen Fällen umfaßt die Bedarfsgemeinschaft in der Regel viele Kinder.

Der Regelsatz für Arbeitslosengeld II liegt bei 345 Euro im Westen und 331 Euro im Osten. Die Koalition will künftig bundesweit 345 Euro auszahlen, was einen dreistelligen Millionenbetrag kostet. Dazu kommen Zulagen für Miete und Heizkosten, beim Erstbezug einer Wohnung auch Geld für Umzug und Möbel.

Text: enn./svs., F.A.Z., 10.12.2005, Nr. 288 / Seite 11
Bildmaterial: F.A.Z.

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