Nach der Gerichtsentscheidung

Anlaufstelle für Langzeitarbeitslose gesucht

Von Sven Astheimer

20. Dezember 2007 Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Hartz-IV-Organisation hat eine Diskussion in Gang gesetzt, wer künftig die Verantwortung für mehr als 5 Millionen Leistungsempfänger tragen soll. Die Richter haben die insgesamt 353 Arbeitsgemeinschaften (Argen) in Deutschland, unter deren Dach Arbeitsagenturen und Kommunen zu sogenannten Jobcentern zusammengefasst sind, als unzulässige Form der Mischverwaltung beurteilt. Nun muss das Bundesarbeitsministerium erklären, was aus den Argen und ihren rund 55.000 Mitarbeitern werden soll. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) kündigte an, trotz der dreijährigen Übergangsfrist zügig eine Lösung finden zu wollen.

Für Hans-Jörg Duppré, der als Präsident des deutschen Landkreistages (DLT) die Kläger in Karlsruhe vertrat, sind die Folgen des Richterspruchs klar. Die Kommunen müssten künftig für Empfänger des Arbeitslosengeldes II alle Leistungen anbieten können. Dann wären sie nicht nur für Wohn- und Heizkosten sowie begleitende soziale Hilfeleistungen zuständig, sondern würden auch das Arbeitslosengeld II auszahlen und die Vermittlung in Arbeit übernehmen. So wie es in 69 Optionskommunen bereits geschieht. Duppré erklärte die Bereitschaft der Landkreise, bei gesicherter Finanzierung die Aufgabe zu übernehmen. „Für die Arbeitslosen kann das nur Verbesserungen bringen.“ Die anderen kommunalen Spitzenverbände forderte er auf, Verantwortung zu nehmen. „Wir bauen Straßen und Kindergärten, kümmern uns um alles, nur bei den Arbeitslosen halten wir uns raus.“

Die Meinungen gehen auseinander

Doch die Meinungen in den 313 Landkreisen und 116 kreisfreien Städten gehen auseinander. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) lehnt eine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit schlichtweg ab. Damit würde sich der Bund aus seiner Verantwortung ziehen und viele Kommunen wären mit der Alleinverantwortung überfordert. Wichtig sei, dass die Kommunen weiterhin ihre Kompetenzen bei Sprachkursen, Kinderbetreuung und Ein-Euro-Jobs einbringen können, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.

Auch der Deutsche Städtetag reagierte zurückhaltend. Zwar sagte dessen Hauptgeschäftsführer Stephan Articus, man wolle weiterhin eine aktive Rolle bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit spielen. Er betonte jedoch zugleich, dass die Zusammenarbeit von Bund und Kommunen grundsätzlich nicht beanstandet worden sei. Außerdem wies er darauf hin, dass zwei Drittel der Leistungsempfänger in den kreisfreien Städten lebten. Der Anteil der Bezieher von Arbeitslosengeld II an der Gesamtbevölkerung liege in den Städten bei bis zu 25 Prozent, während er in ländlichen Regionen häufig deutlich weniger als 10 Prozent betrage.

„Stümperhafte Umsetzung“

Neben den Optionskommunen existiert eine zweite Alternative zu den Argen, die seit der Umsetzung des Hartz-IV-Gesetzes Anfang 2005 praktiziert wird: In 21 Landkreisen nehmen Agenturen und Kommunen ihre Aufgaben getrennt war. Im Gegensatz zu den Argen existieren zwei getrennte Behörden. Auf dieses Modell wies Arbeitsminister Scholz ausdrücklich hin. Er sprach von guten Vorbildern: „So geht's auch.“ Zu den Kosten einer solchen Reorganisation wollten sich weder das Bundesarbeitsministerium noch die Bundesagentur am Donnerstag äußern.

Die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) nannte Scholz' Vorschlag einen „Rückschritt in die Arbeitsmarktpolitische Steinzeit“. Agenturen und Kommunen dürften nicht wieder aneinander vorbei arbeiten. Das Ziel der Reform sei gewesen, alle Leistungen aus einer Hand anzubieten. „Die handwerkliche Umsetzung des Gesetzes war stümperhaft, und das hat Herr Scholz jetzt mit Brief und Siegel des obersten Gerichts“. Es sei nun an der Zeit, die Verantwortung für Langzeitarbeitslose komplett in die Hände der Kommunen zu legen, sagte Lautenschläger, zumal das Bundesverfassungsgericht die gesetzliche Beschränkung der Zahl der Optionskommunen auf 69 für nicht nachvollziehbar halte.

Im vergangenen Jahr gab die öffentliche Hand fast 50 Milliarden Euro für die Grundsicherung nach Hartz IV aus. Der größte Einzelposten entfiel mit 26 Milliarden Euro auf das Arbeitslosengeld II, das aus Steuermitteln des Bundes gezahlt wird. Die Miet- und Heizkosten tragen die Kommunen, der Bund beteiligt sich mit einem Drittel. Derzeit beziehen rund 5 Millionen Menschen Arbeitslosengeld II, davon sind etwa die Hälfte Langzeitarbeitslose. Dazu kommen Erwerbstätige, die „aufstockend“ Leistungen erhalten, Menschen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Alleinerziehende.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp

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