13. Juni 2006 Mit dem Finanztableau nimmt sich die große Koalition in diesen Tagen den Kernpunkt der geplanten Reform des Gesundheitswesens vor. Wie das Ergebnis dieser Reform, das bis Anfang Juli vorliegen soll, letztlich aussehen wird, weiß derzeit niemand in der Koalition. Klar aber ist allen: Es wird teuerer für die Bürger.
Das gemeinsam postulierte Ziel bleibt, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf stabilere Beine zu stellen. Ob mit oder ohne einen zentralen Gesundheitsfonds als neues Finanzierungsinstrument für die Kassen bleiben den Politikern nur wenige Möglichkeiten: die Einnahmen zu erhöhen, sie in ihrer Struktur zu verändern oder die Ausgaben zu senken. Im Ergebnis dürfte es auf eine Kombinationen aller Ansätze hinauslaufen. In beiden Fällen kann die Politik aber viele Stellschrauben betätigen.
Beitragssatz: Er liegt derzeit im Durchschnitt bei 14,2 Prozent, wovon die Arbeitgeber 6,65 Prozent und die Arbeitnehmer und Rentner 7,55 Prozent zahlen. Er könnte variiert werden, so daß der Arbeitgeberanteil sinkt und damit die Lohnnebenkosten entlastet werden. Im Gegenzug käme auf die Arbeitnehmer und Rentner ein höherer Anteil zu. Die Union wünscht sich, den Satz der Arbeitgeber festzuschreiben, die SPD lehnt das bisher ab. Möglich wäre auch ein Zusatzbeitrag für Rentner, da sie nur rund 40 Prozent der durch sei entstehenden Kosten abdecken. Der Beitrag könnte dadurch erhoben werden, daß sie von einer Beitragssatzsenkung ausgenommen werden - liefe allerdings bisherigen Zusagen der Koalition entgegen.
Beitragsbemessungsgrenze: Sie markiert die Höhe des Arbeitseinkommens, bis zur welcher der Kassenbeitrag erhoben wird. Zur Zeit liegt er bei 3562,50 Euro im Monat. Auf Seiten der Linken gibt es lange schon Bestrebungen, ihn auf das Niveau der Rentenversicherung von 5250 Euro anzuheben. Das würde Arbeitgeber und Bezieher höherer Einkommen treffen und mehr Geld ins System spülen.
Versicherungspflichtgrenze: Die Grenze, die seit der letzten Anhebung Anfang 2003 bei einem Jahresbruttoarbeitsengelt von 47 250 Euro liegt (3937,50 Euro im Monat) könnte weiter angehoben werden. Damit würde Versicherten, die vergleichsweise hohe Beiträge zahlen, der Weg in die private Versicherung verbaut oder erschwert. Das Verfassungsgericht läßt dies zu. (Siehe Kasten.) Würde die Bemessungsgrenze heraufgesetzt, müßte auch die Versicherungspflichtgrenze angehoben werden. Überlegungen zur völligen Abschaffung der Grenze liefen indirekt auf eine Versicherungspflicht für alle in der gesetzlichen Versicherung hinaus. Zumindest alle Angestellten müßten sich in einer gesetzlichen Kasse versichern.
Private Krankenversicherung: Die direkte Einbeziehung der privaten Versicherung, die rund zehn Prozent der Bürger umfaßt, in das System der GKV stößt nicht nur auf systematische, sondern auch auf verfassungsrechtliche Probleme. Die Worte von Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), auch Privatversicherte sollten in einen Gesundheitsfonds "einzahlen, wenn die Kassen dadurch nicht schlechter gestellt werden und ihre unternehmerische Freiheit behalten", wirft daher mehr Fragen auf, als sie Antworten gibt. Die angesparten Altersrückstellungen der Privatversicherten dürften jedenfalls dem Zugriff des Gesetzgebers entzogen sein. Eine Einbeziehung der Privatversicherten dürfte nur bei Neuversicherten möglich sein.
Steuerfinanzierung: Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren den Sozialversicherungen Milliardenbeträge für sozial- und familienpolitische Aufgaben aufgebürdet. Ordnungspolitisch gerechtfertigt wäre es, diese Kosten - gegebenenfalls auch die Kinderversicherung mit rund 15 Milliarden Euro - aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren. Im Gegenzug könnte man die Beitragssätze senken. Dazu fehlt in dem auf Konsolidierung angelegten Haushalt das Geld. Vor diesem Hintergrund wurde über neue Steuern wie einen "Gesundheitssoli" als Zuschlag auf die Einkommensteuer ebenso nachgedacht wie über ein Heranziehen von Einkommen aus Kapitalanlagen und Vermögen. Der 2003 von SPD, Grünen und Union verabredete Steuerzuschuß in Höhe von 4,2 Milliarden Euro wird indes im Jahr 2008 auf Null gestellt.
Prämie: Nicht auszuschließen ist, daß der gesetzlich Versicherte künftig neben einem Beitrag vom Arbeitseinkommen und einer Steuerfinanzierung auch noch eine Prämie zu zahlen hat. Damit müßten die Kosten abgedeckt werden, die die Kasse nicht trägt; sei es, weil die Kasse sie aus ihrem Leistungskatalog gestrichen hat, weil sie schlechter als andere kalkuliert hat oder weil der Versicherte Zusatzwünsche hat.
Leistungskatalog: Oft empfohlen wird die Ausgrenzung von Leistungen aus dem Erstattungskatalog, der für die Kassen zu rund 95 Prozent identisch ist. Bei der letzten Gesundheitsreform 2003 war verabredet worden, für den Zahnersatz (Kosten 2005: 2,5 Milliarden Euro) eine Extraversicherung einzuführen. Der Plan mußte nach dem massiven Widerstand der Kassen wieder aufgegeben werden. Die Finanzierung des Krankengeldes (2005: 5,9 Milliarden Euro) ist zwar in der GKV geblieben, wird aber von den Versicherten (rechnerisch) alleine getragen. Ordnungspolitisch wäre gegen eine private Absicherung des Krankengeldes, das die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers nach der sechsten Krankheitswoche ersetzt, wenig vorzubringen. Es würde vielmehr beitragsrelevante Karenzzeiten je nach den Wünschen und Erfordernissen des Versicherten möglich machen.
Eigenverantwortung stärken: Unter dieser Chiffre, die Eigenverantwortung für Wohlergehen und Gesundheit propagiert, aber finanzielle Eigenbeteiligung meint, wird auch in diesen Tagen beispielsweise wieder über die Ausgrenzung von Sportunfällen für Risikosportarten diskutiert. Solche wohlmeinenden Vorschläge scheitern aber an Abgrenzungsproblemen: Ist Fußball, bei dem es die meisten Sportverletzungen gibt, eine Risikosportart? Ähnliches gilt für "Bestrafungen" bei ungesunder Lebensführung wie Rauchen, Alkoholmißbrauch, Fettleibigkeit oder für die am Wochenende öffentlich thematisierten gesundheitlichen Gefahren und anschließenden Behandlungskosten als Folge des modischen "Piercing".
Gebühren, Befreiungen, Zuzahlungen: Schon dementiert worden sind angebliche Pläne, für jeden (der rund 600 Millionen) Arztbesuche im Jahr eine Gebühr von 5 Euro zu erheben, anstelle der Praxisgebühr von 10 Euro im Quartal, die 2005 rund 1,6 Milliarden Euro zusätzlich eingebracht hat. Auch sind viele Versicherte von Zuzahlungen beim Arzt und in der Apotheke befreit, weil sie die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Bruttoeinkommens (chronisch Kranke: ein Prozent) schnell erreichen.
Text: ami., F.A.Z., 13. Juni 2006
Bildmaterial: AP
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