03. August 2006 Der Eon-Konzern erhält in der Auseinandersetzung um die spanischen Auflagen für die geplante Übernahme des Stromversorgers Endesa Rückendeckung sowohl aus Brüssel als auch durch den Übernahmekandidaten Endesa selbst.
Die Europäische Kommission hat die Regierung in Madrid aufgefordert, die vergangene Woche von der spanischen Energiebehörde CNE erteilten Auflagen für eine Genehmigung der Endesa-Übernahme zu rechtfertigen. Das teilte ein Sprecher der EU-Behörde am Donnerstag in Brüssel mit. Spanien müsse erklären, wie diese Auflagen mit EU-Recht zu vereinbaren seien. Die Kommission erwarte von der Regierung in Madrid eine Antwort binnen weniger Tage.
19 Auflagen für die Übernahme
Die CNE hatte am vergangenen Freitag, die Übernahme des führenden spanischen Stromversorgers durch Eon für rund 27 Milliarden Euro zwar grundsätzlich genehmigt. Sie hatte das aber mit insgesamt 19 Auflagen verknüpft. Dazu gehört, daß Eon ein Drittel der spanischen Kraftwerkskapazitäten weiterverkaufen muß, darunter ein Atomkraftwerk, das Endesa vollständig gehört.
Außerdem muß sich der Konzern aus der Betriebsführung aller fünf verbleibenden Atomkraftwerke zurückziehen, an denen Endesa jeweils Beteiligungen hält. Weiterhin muß Eon das Stromgeschäft auf den Balearen und den Kanarischen Inseln vollständig abgeben. Tiefergehende Begründungen für diese Entscheidungen hat die CNE bisher nicht abgegeben.
Verstoß gegen EU-Recht vermutet
Die Kommission hatte die Übernahme schon im April ohne Auflagen genehmigt. Sie ist wegen des grenzüberschreitenden Charakters der Übernahme alleine zuständig. Die jetzt von der CNE unter Berufung auf die Energiesicherheit Spaniens erlassenen neuen Auflagen dürften deshalb nicht mit EU-Recht zu vereinbaren sein.
Unabhängig davon untersucht die Kommission, ob schon die Aufwertung der Kompetenzen der CNE wenige Tage nach der Abgabe des Gebots von Eon für Endesa gegen EU-Recht verstößt. Weil damit nach Ansicht der Behörde ein Hindernis für potentielle Investoren geschaffen wurde, hat sie Anfang Mai ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet.
Auch Endesa will Beschwerde einlegen
Nach dem Eon-Konzern (F.A.Z. vom 2. August) hat jetzt auch der spanische Stromversorger Endesa angekündigt, daß er Beschwerde gegen die Auflagen einlegen wird. Im Unterschied zum Eon-Konzern, der bisher nur generell die Berechtigung der Auflagen in Zweifel gezogen hat und seine Beschwerde noch im einzelnen begründen will, hat Endesa seine Kritik schon über die spanische Presse der Öffentlichkeit vermittelt.
So hält Endesa die Auflagen der CNE, die die Sicherheit der Stromversorgung garantieren sollen, schon deshalb für überflüssig, weil es in Gestalt der CNE eine Behörde gebe, die die Stromsicherheit ohnehin ständig überprüfe. Darüberhinaus seien einzelne Auflagen in sich widersprüchlich. So sei nicht nachvollziehbar, warum Eon einerseits ein Atomkraftwerk vollständig abgeben müsse, die Beteiligungen an anderen Atomkraftwerken aber behalten dürfe; unverständlich sei auch, daß Eon zwar beteiligt bleiben könne, sich aber aus der Betriebsführung zurückziehen müsse.
Drei Monate Verhandlungszeit
Aus der Sicht der Beteiligten ist dies schon deshalb eine seltsame Entscheidung, weil Eon dann die wirtschaftlichen Folgen von Entscheidungen der Konkurrenten mittragen müßte, die die Kraftwerke künftig allein führen dürften. Nicht einsehen will Endesa weiterhin, daß Eon Atom- und Kohlekraftwerke aus angeblichen Gründen nationalen Interesses abgeben soll, während andere ausländische Stromkonzerne wie die französische EdF und die portugiesische EDP durchaus spanische Kraftwerke erwerben durften. Schließlich finde sich auch kein Argument dafür, daß sich Eon aus dem Stromgeschäft der Balearen und Kanaren zurückziehen sollten, da die Versorgungssicherheit kein regionales Problem sei.
Das spanische Industrieministerium hat nun rund drei Monate Zeit, über die Beschwerden zu entscheiden. Beobachter rechnen damit, daß Eon und die spanische Regierung diese Zeit zu Verhandlungen nutzen werden, um eine für beide Seiten gesichtswahrende Lösung zu finden - etwa die Abschwächung oder den Rückzug einzelner Bestimmungen, nicht aber die Aufgabe aller Auflagen.
Eon will sich mit Spanien einigen
Eon dürfte einen Kompromiß anstreben, da der Rechtsweg eine langwierige Angelegenheit zu werden droht und außerdem der Auftritt in Spanien gegen den Widerstand der Regierung beschwerlich werden könnte. Auch Spanien dürfte an einer Einigung durchaus interessiert sein, da andernfalls ein Gang durch die europäischen Institutionen droht, der das Land als Verletzer europäischer Spielregeln darstellt. Die offene Frage bleibt indes, ob die EU sich mit einer Einigung zwischen Eon und Spanien zufriedengäbe oder aber in jedem Fall auf die Einhaltung der Regeln pochen wird.
Text: hmk./pso., F.A.Z., 04.08.2006, Nr. 179 / Seite 11
Bildmaterial: dpa
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