Investivlöhne

Gewinn ohne Risiko

Von Heike Göbel

Mitarbeiterbeteiligung? Aber bitte schön ohne Subventionen!

Mitarbeiterbeteiligung? Aber bitte schön ohne Subventionen!

30. Juni 2007 Zwischen Union und SPD ist nun endgültig der Wettstreit darüber entbrannt, wer die Früchte der guten Konjunktur schneller und dauerhafter unters Volk bringen kann. Offenkundig gilt es mit Blick auf die heranrückenden Landtagswahlen Fakten zu schaffen, bevor sich zeigt, dass auch dieser Aufschwung nicht ewig hält. Im Vorgriff auf die Beratungen zur zweiten Halbzeit der Koalition, die die Bundeskanzlerin Ende August mit einer Klausurtagung einleiten möchte, besetzen daher beide Seiten eilig die schönsten Themen zum Geldausgeben. Neue Arbeitsbeschaffungsprogramme, Milliarden Fördergelder für den Klimaschutz oder die Verlängerung der Subvention von Betriebsrenten - für das und noch viel mehr ist plötzlich Geld da.

Das jüngste Kind des neuen sozialstaatlichen Beglückungsprogramms ist der Investivlohn. Eine halbe bis eine Milliarde Euro wollen es sich die Koalitionsparteien zusätzlich kosten lassen, die Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter an ihren Unternehmen zu fördern. Denn Union und Sozialdemokraten möchten sich in den kommenden Wahlkämpfen gut sichtbar als Parteien darstellen, die den Arbeitnehmern ein zweites Einkommen zusätzlich zum Lohn verschafft haben. Dahinter steht die nicht von der Hand zu weisende Erkenntnis, dass sich Gewinneinkommen im Schnitt besser entwickeln als Lohneinkommen, der aussichtsreichere Weg zur Vermögensbildung mithin über eine stärkere Teilhabe an den Erträgen der Unternehmen führt.

Eingreifen des Staates? Ungerechtfertigt!

Diese Beobachtung rechtfertigt allerdings nicht das Eingreifen des Staates. Jedem Arbeitnehmer steht es frei, Teile des Lohns auf den Kapitalmarkt zu tragen und dort - je nach individuellem Wagemut - mehr oder weniger ertragbringend anzulegen. Jedes zehnte größere Unternehmen in Deutschland bietet seinen Beschäftigten auch Beteiligungsprogramme an. Sie dienen dazu, Mitarbeiter an sich zu binden und zu motivieren sowie die Kapitalbasis des Unternehmens zu stärken.

Dass solche Beteiligungsangebote trotz dieser Vorteile nicht viel weiter verbreitet sind, hat gute Gründe: Durch Kapitalbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers erhöht sich das wirtschaftliche Risiko des Arbeitnehmers erheblich. Verliert er seinen Arbeitsplatz durch Insolvenz, ist auch die Beteiligung weg. Eine Insolvenzsicherung dieser Anlagen ist teuer, sie mindert die Attraktivität der Anlage und wird daher nicht oft geboten. Will der Mitarbeiter seine Risiken streuen, tut er gut daran, das breite Angebot des Kapitalmarktes zu nutzen.

Konkurrenz zu den Betriebsrenten

Zudem steht die Mitarbeiterbeteiligung längst in gewisser Konkurrenz zu den Betriebsrenten. Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung seit einigen Jahren verstärkt und mit großem Erfolg. 65 Prozent der Beschäftigten haben mittlerweile eine Betriebsrente. Auch von der Betriebsrente erhofft sich der Arbeitgeber eine Anreizwirkung, selbst wenn die Bindefristen gekürzt worden sind.

Der Ausbau der staatlichen Förderung der Mitarbeiterbeteiligung ist vor diesem Hintergrund nicht nur unnötig, er ist verfehlt. Wirkt der Staat mit neuen großzügigen Steuer- und Abgabeerleichterungen sowie Zuschüssen zur Mitarbeiterbeteiligung auf die Anlageentscheidungen der Arbeitnehmer ein, verführt er sie dazu, die Risiken zu bündeln, statt diese zu streuen.

Die SPD will den Praxistest nicht

Folgen die Bürger diesen Anreizen, wird bei Insolvenzen demnächst zwingend der Ruf erschallen, nun müsse der Staat auch dafür Sorge tragen, dass die von ihm geförderten Beteiligungen nicht verlorengingen. Glaubt die Union ernstlich, sie hielte diesen Rufen lange stand? In ihrem am Freitag vorgelegten Programm für eine „soziale Kapitalpartnerschaft“ lehnt sie eine Insolvenzsicherung der Mitarbeiteranlagen zwar noch ab. Doch das vom bayerischen Wirtschaftsminister Erwin Huber tapfer vorgetragene Bekenntnis, es könne für die Arbeitnehmer kein „Null-Risiko“ geben, wird in der Praxis nicht weit tragen.

Die SPD will es ohnehin nicht zum Praxistest kommen lassen. Sie verlangt von vornherein eine Kapitalbeteiligung ohne Risiko, der Arbeitnehmer soll am Gewinn teilhaben, nicht an Verlusten leiden. In Konkurrenz zur Union hat die SPD das Modell eines „Deutschland-Fonds“ vorgestellt. In den staatlich organisierten und kontrollierten Fonds zahlt der Mitarbeiter seine subventionierte Beteiligung ein, sein - zuvor auf Solidität geprüftes - Unternehmen erhält das Kapital vom Fonds. Wie bei anderen Fonds werden Gewinne und Verluste saldiert. Von überdurchschnittlichen Erträgen des eigenen Unternehmens hat der Mitarbeiter dann nichts mehr, sie werden durch den Fonds sozialisiert. Damit bleibt in diesem Modell der Leistungsanreiz komplett auf der Strecke. Sich für das eigene Unternehmen besonders anzustrengen lohnt sich nicht. Abgesichert wird das Ganze überdies durch eine Bundesgarantie. Sie soll verhindern, dass große Verluste im Abschwung auf die Arbeitnehmer durchschlagen.

Neue Debatte, alte Erkenntnis

Auch die neuen Belebungsversuche für den Investivlohn, über den seit fünfzig Jahren in Deutschland immer wieder gern debattiert wird, bestätigen also nur die alte Erkenntnis: Der Staat ist gut beraten, sich hier ganz rauszuhalten. Es reicht, wenn eine kluge Steuer- und Abgabenpolitik dem Arbeitnehmer genügend vom Lohn übriglässt, um sich auf den Kapitalmarkt zu wagen.

Die Gesellschaft der Eigentümer, von der schon Ludwig Erhard geträumt hat, entsteht nicht als Ergebnis immer neuer Spielformen sozialstaatlich motivierter Interventionen. Im Gegenteil: Eine Politik, die suggeriert, Gewinne gebe es ohne Risiko, schadet dem Unternehmergedanken.

Text: F.A.Z., 30.06.2007, Nr. 149 / Seite 11
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

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