09. April 2004 Berufstätige Eltern können notfalls auch in einem Eilverfahren eine Kürzung ihrer Arbeitszeit durchsetzen. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Nürnberg ist das möglich, wenn die Betreuung eines Kindes "trotz Aufbietung aller zumutbaren Anstrengungen" anders nicht sichergestellt werden kann (Urteil vom 28. November 2003 - 14 Ga 114/03). Der Arbeitgeber könne in diesem Fall verpflichtet werden, den Mitarbeiter vorübergehend - bis zu einer späteren Entscheidung in der Hauptsache - mit verminderter Stundenzahl zu beschäftigen. (ebo.)
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.04.2004, Nr. 85 / Seite 59