Arbeitsmarkt

Nach der Ich-AG nun die Ich-AG „light“

Von Jochen Remmert

16. Juni 2006 Die einen sehen in ihr ordnungspolitisches Teufelszeug, das letztlich nur die Arbeitsmarktzahlen schöne, die anderen sagen, die Ich-AG sei besser als ihr Ruf. Im Urteil von Existenzgründern aus der Rhein-Main-Region kommt die Förderung, die zum Ende des Monats in der bisherigen Form ausläuft, jedenfalls gut weg, wie die untenstehenden Beispiele zeigen. Für Vergoldermeisterin Birgit Küchenmeister ist sie „eine sehr großen Hilfe“ gewesen, um sich eine kleine Werkstatt und einen Kundenkreis aufzubauen, wie sie sagt.

Freilich erlauben drei Beispiele keine repräsentative Einschätzung. Die hessische Arbeitsverwaltung zählt derzeit 13.000 Ich-AGs in ihren Datenbeständen. Wieviel es seit Bestehen der Möglichkeit versucht, geschafft oder aufgegeben haben, war dort nicht zu erfahren. Der Bundesagentur zufolge gab es vor der Ich-AG im Bund weniger als 100.000 Menschen im Jahr, die sich mit Unterstützung der Arbeitsverwaltung als Existenzgründer versuchten. Zuletzt sollen es bis zu 300.000 gewesen sein.

15 Monate lang wird ein Zuschuß gezahlt

Die unter der Chiffre Ich-AG soll es seit Anfang 2003 aus dem Topf der Arbeitsverwaltung gewährte Existenzgründerförderung in dieser Form nicht mehr geben. Statt einer maximalen Förderungsdauer von drei Jahren bei einer Zahlung von 600 Euro im Monat im ersten Jahr, 360 im zweiten und 240 im dritten Jahr soll es künftig höchstens 15 Monate lang einen Zuschuß geben. Neun Monate lang gibt es noch Arbeitslosengeld I, dazu gibt es monatlich 300 Euro. Die übrigen sechs Monate gibt es überhaupt nur dann Geld, wenn das der Arbeitsberater für richtig hält. Sofern das der Fall ist, gibt es ausschließlich noch die 300 Euro.

Die neue Gründungsförderung soll dem Entwurf zufolge die Ich-AG und das Überbrückungsgeld, das es bereits vor der Ich-AG gab, in einer Förderungsleistung bündeln. Letzteres gibt es bislang zwar nur höchstens sechs Monate, aber es kann dafür bis zu 170 Prozent des Arbeitslosengeldes betragen, eine Zuverdienstgrenze gibt es nicht. Ich-AG und Überbrückungsgeld sind außerdem steuerfrei. Der Restanspruch auf Arbeitslosengeld ist bislang voll erhalten geblieben. Auch dieser Vorteil soll nun mit Ich-AG und Übergangsgeld verschwinden.

Gefahr des Scheiterns

Georg Friedrich, Geschäftsführer der Handwerkskammer Rhein-Main, sieht die Ich-AG kritisch, seit diese als Teil der unter der Chiffre „Hartz I bis IV“ in die Tat umgesetzten Arbeitsmarktreformen ersonnen wurde. Vorbehalte hat er aber auch gegenüber der neuen Regelung. Es gebe genug Förderangebote etwa der KfW-Bankengruppe. Daß die Bundesregierung nun die Förderung kürzen will, kann ihn dabei nicht trösten. Auch die Eignungsprüfung, die zu dem seit Ende 2004 vorgeschriebenen Geschäftsplan hinzukommen soll, versöhnt ihn nicht. Er sagt, wenn Förderung, dann nur aus Steuergeldern, nicht aus Mitteln, die die Arbeitskosten erhöhten. Michael Höppner, stellvertretender Geschäftsführer der IHK Frankfurt, sagt, die Risiken einer Existenzgründung würden durch die Alimentierung verdeckt. Insofern sei die Verkürzung der Förderung gutzuheißen.

Als notwendig stuft auch Werner Scherer, bei den hessischen Unternehmerverbänden zuständig für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, die Neuordnung der Förderpraxis ein, insbesondere die Prüfung der persönlichen Eignung. Die Gefahr des Scheiterns sei allerdings auch dann noch nicht gering.



Text: F.A.Z., 16.06.2006
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa

 
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