14. Dezember 2005 Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein Sparpaket zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben auf den Weg gebracht. Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) fallen die Einsparungen allerdings geringer aus als geplant. Insgesamt soll das Arzneimittelgesetz, das zum 1. April in Kraft treten soll, binnen eines Jahres 1,3 Milliarden Euro Einsparungen bringen.
Union und SPD hatten um den Gesetzentwurf heftig gerungen. Das Gesetz sieht unter anderem einen zweijährigen Preisstopp für Arzneimittel und ein Verbot der Naturalrabatte an Apotheken vor. Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe nannte die geplante Regreßregelung für Ärzte inhuman. Auch von Krankenkassen kam Kritik.
Mehrwertsteuererhöhung darf auf Preise umgelegt werden
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte am Mittwoch in Berlin, mit dem Gesetzentwurf würden die Krankenkassen bereits im nächsten Jahr um etwa eine Milliarde Euro entlastet. Ursprünglich waren Einsparungen in Höhe von zwei Milliarden Euro vorgesehen. Anders als zunächst geplant können die Pharmafirmen die Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1. Januar 2007 auf 19 Prozent nun jedoch auf ihre Preise umlegen. Es sei kein Geheimnis, daß sich die Ministerin etwas mehr erhofft hatte, sagte ein Ministeriumssprecher. Wir werden sehen, wie das Ziel, die Kassenbeiträge wenigstens stabil zu halten, zu erreichen ist, betonte er.
Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, daß die Hersteller von Nachahmermedikamenten (Generika) den Krankenkassen künftig einen Rabatt von zehn Prozent gewähren müssen. Neben einer Neuausrichtung des Festbetragssystems soll es auch eine Bonusregelung für Ärzte geben. Ärzte sollen nach Angaben der gesundheitspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz, mit Honorareinbußen belegt werden, wenn sie festgelegte Tageskosten etwa für die Therapie chronisch Kranker überschreiten. Für besonders wirtschaftliche Verordnungen sollen sie hingegen finanziell belohnt werden. Über den Gesetzentwurf war es im Vorfeld zum Streit zwischen den Koalitionspartnern gekommen. Unionspolitiker fühlten sich bei den Initiativen von Schmidt nicht ausreichend informiert.
Schmidt zeiht Selbstverwaltung der Ärzte des Versagens
Schmidt selbst warf der Selbstverwaltung von Ärzteschaft und Krankenkassen Versagen bei der Steuerung der Arzneimittelausgaben vor. Die gesetzliche Krankenversicherung stünde erheblich besser da, wenn die Ausgabensteigerungen bei Arzneimitteln in diesem Jahr im geplanten Rahmen geblieben wären, erklärte die Minsterin. In den ersten neun Monaten dieses Jahres stiegen die Arzneimittelausgaben der Kassen durchschnittlich um 19,1 Prozent.
Bundesärztekammer-Präsident Hoppe sagte, kein Arzt dürfe dafür bestraft werden, daß er seinem Patienten notwendige Arzneimittel ausreichend verordnet. Alles andere wäre inhuman und auch gesetzeswidrig, sagte er auf einer Protestveranstaltung mehrerer tausend niedergelassener Ärzte in Stuttgart. Die staatliche Geiz ist geil-Ideologie dürfe nicht auch noch in der Arzneiversorgung Platz greifen. Die geplante Bonus-Malus-Regelung bei der Verordnung von Arzneimitteln gehe aber genau in diese Richtung, sagte Hoppe. Der Sprecher des Gesundheitsministeriums wies die Vorwürfe zurück und warnte davor, das Klima zu vergiften.
Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) kritisierte vor allem die geplante Festbetragsregelung. Danach sollen echte Innovationen mit einem therapeutischen Zusatznutzen aus der Regelung herausgenommen werden. Durch die vielen neuen Definitionen zu Arzneimittel-Innovationen werde die Regelung insgesamt rechtsunsicher, erklärte Vorstandschef Wolfgang Schmeinck. Der Vorstandschef der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), Ingo Kailuweit, bemängelte, mit dem Arzneimittelgesetz würden die Krankenkassen ab 2007 deutlich geringer entlastet als ursprünglich von Schmidt geplant.
Text: AFP
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb
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