Glos stieß mit seinem Vorstoß auf wenig Gegenliebe

Arbeitslosigkeit

Glos will Kündigungsschutz deutlich reduzieren

Wirtschaftsminister Glos will nach dänischem Vorbild den Kündigungsschutz lockern und dafür mehr Arbeitslosengeld zahlen. Ziel sei es, die Bereitschaft der Betriebe zu fördern, Arbeitskräfte einzustellen, und gleichzeitig die Bereitschaft der Arbeitslosen, Arbeit aufzunehmen.

Lesermeinungen zum Beitrag

05. November 2006 10:21

Bedienung der eigenen Klientel

Julius Franzot (JFranzot)

Was bringt eine Lockerung des Kündigungsschutzes? In erster Linie für die größeren Betriebe (nur dort gilt nämlich der Kündigungsschutz) die lange ersehnte Möglichkeit des amerikanisierenden "hire and fire", die das ganze Gebäude der detuschen solidarischen Wirtschaft stürzen würde. Die Folge für die Arbeitnehmer wäre eine Ausdehnung der prekären Arbeit, der sozialen Unsicherheit, ein Anreiz für die vernünftig Denkenden, keine Kinder mehr auf die Welt zu setzen. Ob die, heute anonymen und austauschbaren, Vorstände der Multis dafür mehr Leute einstellen würden, steht in den Sternen. Bei jeder Entlassungswelle steigen die Aktienkurse der betroffene Firma und damit die Gewinne mit Stock-Options.
Hinzu kommt, dass jemand der ständig auf der Suche nach Arbeit ist, qualitativ schlechte Arbeit leistet und quantitativ wertvolle Zeit mit Bewerbungen verschwendet. Es wäre besser, wenn man richtig arbeiten würde, statt Arbeit zu suchen.
Zuletzt ist es befremdend, dass H. Glos die Grossindustrie mit dem Geld der Steuerzahler finanzieren will. Mit seinem Vorschlag, würde man nur die Unterbeschäftigung begünstigen und damit die Auswanderung gut Ausgebildeter, die nicht als Müllmänner arbeiten oder länger stempeln wollen.

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04. November 2006 20:42

Eine Lockerung des Kündigungschutzes

Fionn Huber (fionn)

Der Bundeswirtschaftsminister ist auf dem richtigen Weg, m.M.n. Die Kündigungsfrist in der Schweiz liegt bei
min. 1, max. 3, Monaten (für die Beamtenschaft auch).

Als die Arbeitslosigkeit in der Schweiz vor einigen Jahren hartnäckig hoch blieb wurden RAVs (Regionale Arbeitsvermittlungszentren) gegründet.

Wenn ein AN befürchtet, eine Kündigung zu erhalten, oder ist ihm bereits gekündigt worden, sind frühzeitig Abklärungen notwendig. Der AN muss sich beim Arbeitsamt ca. 2/3 Wochen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit anmelden. Die Kündigungszeit muss zur Stellensuche genutzt werden. Nach der Anmeldung bekommt der AN vom RAV eine Einladung zu einem obligatorischen Seminar "Grundinformation", wo er wichtige Infos über
seine Rechte und Pflichten erhält..... usw.

Zur Info: Die Arbeitslosenquote in der Schweiz liegt heute bei 3,1 Prozent.

Website der RAV Zug
www.zug.ch/vam/rav.htm

F. Huber

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04. November 2006 20:11

na dann können wir ja .....

Peter Neises (XGROBMOTORIKERX1)

......... auch gleich noch das Gesundheitssystem übernehmen-weil das funktioniert auch prima.
Übrigens,ich weiß nicht wie das anderswo in Deutschland ist aber hier in Hamburg bekommt man nur 1€ Jobs von der ARGE zugewiesen-sonst nichts.
Ein Bekannter von mir hat nach einem Jahr Arbeitslosigkeit noch nicht eine Stellenausschreibung vom Amt bekommen.
Hier wird nur noch verwaltet nicht vermittelt.

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